Im Rundfunkausschuss der Konferenz der Landesmusikräte sind Vertreter der Landesmusikräte zusammengeschlossen, die als Rundfunkräte und Mediensprecher in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten überparteilich tätig sind. Der Rundfunkausschuss beobachtet und analysiert die Veränderungen in der Medienlandschaft und mischt sich mit eigenen Thesen zu Hörfunk, Fernsehen und Telemedien ein. Nun fordert er in einem Memorandum die Erfüllung des Kultur- und Bildungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag.