Die gegenwärtig diskutierte Gesetzesvorlage zur Berliner Opernstiftung weist nach Meinung der Deutschen Orchestervereinigung noch zahlreiche Mängel auf. So müsste etwa der Eintritt in tarifliche Strukturen durch Verbände und die genauere Zusammensetzung des Aufsichtsrates festgelegt werden. Ein Stiftungsmodell als Rechtsform für die Opern in Berlin lehnt die DOV jedoch nicht grundsätzlich ab.