Die vom Deutschen Musikrat formulierten Honorarempfehlungen sollen Anwendung bei öffentlich geförderten Projekten und Institutionen finden.

Viele freischaffende Lehrende leben in prekären Verhältnissen und sind von Altersarmut bedroht. Trotz des „Herrenberg“-Urteils ist zu erwarten, dass auch künftig gerade im Projektbereich Honorarbeschäftigung weiterbestehen wird.

Die AG „Faire Vergütung“ des Deutschen Musikrats (DMR) hat daher Empfehlungen zu „Honoraruntergrenzen und angemessenen Vergütungen im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich“ erarbeitet; sie wurden vom Präsidium des DMR beschlossen. Perspektivisch Anwendung finden sollen die Empfehlungen im Bereich der aus öffentlichen Mitteln geförderten Projekte und Institutionen, darunter Musikschulen und Musikhochschulen. 

Unterschieden wird zwischen Honoraruntergrenzen, die der Vermeidung von prekärer Beschäftigung dienen, und einem angemessenen Honorar im Sinne einer fairen und auskömmlichen Vergütung. Beide Empfehlungen werden jährlich aktualisiert und an die Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes angepasst.