Die Verwertungsgesellschaften äußern sich skeptisch zum EU-Richtlinienvorschlag „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ vom 10. Januar 2005. Sie legen dar, dass die Richtlinie für die kollektive Wahrnehmung von Urheberrecht keine angemessene Regelung bereitstelle. Sie ermögliche, dass Verwertungsgesellschaften ohne Kontrollmechanismen im Ausland tätig würden. Deshalb halten die Verwertungsgesellschaften eine Ausnahmeregelung für sinnvoll, die ihre Tätigkeit im bestehenden nationalen Rechtssystem schützt.