Besondere Orte abseits der Ballungszentren, oft in Schlössern, Klöstern oder Burgen untergebracht, offen für Gäste aus allen Himmelsrichtungen, die sich konzentriert der Musik widmen möchten – das sind Bundes- und Landesmusikakademien. Es gibt sie mit Ausnahme von Bremen und Mecklenburg-Vorpommern in jedem Bundesland; Baden-Württemberg und Bayern verfügen sogar über mehrere Einrichtungen. Zu diesem bundesweiten Netz von Fort- und Weiterbildungseinrichtungen gehören auch Akademien einzelner Musikverbände. Deutschland besitzt damit ein außergewöhnliches Bildungsangebot, das sich zumeist auf der Basis bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen der Amateurmusik und in der organisierten Musikpädagogik der Bundesländer entwickelt hat sowie institutionell vom jeweiligen Bundesland oder dem Bund gefördert wird. Eine wichtige Rolle haben dabei auch die jeweiligen Landesmusikräte als Dachverbände der Musik gespielt. Oft sind sie deshalb auch in den Trägerstrukturen der Landesmusikakademien zu finden.
Bei den Bundesakademien sind die jeweiligen Musikverbände auf Bundesebene in den Gremien vertreten. Die thematisch breit aufgestellte Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel verfügt wie die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW über einen Fachbereich Musik. Die Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen widmet sich dagegen explizit der Musik in allen ihren Ausrichtungen. Neben diesen institutionell von Bundesministerien geförderten Bundesakademien gibt es die aus Projektmitteln geförderte Bundes- und Landesakademie Musikakademie Rheinsberg. Landesmusikakademien sind in erster Linie Orte für das Ausbildungswesen der Musikverbände und -vereine – insbesondere in höheren Ausbildungsstufen. In Flächenländern sind sie außerdem zentrale Probenorte für Landesjugendensembles, die projektweise in Schulferien miteinander proben und hierfür Räume, Ausstattungen und Instrumente benötigen. Die Akademien können zwischen 40 und 220 Gäste aufnehmen und verfügen über bis zu 20 Seminar- und Probenräume. Sie sind beispielsweise mit Flügeln, Klavieren, Schlag-, Streich- und Blasinstrumenten und elementarem Instrumentarium ausgestattet sowie in einigen Fällen auch mit Tonstudios und/oder spezieller Medientechnik. Diese Ausstattung steht auch anderen Ensembles und Chören für ihre Probenarbeit zur Verfügung. Seit 1985 tauschen sich die Akademien gezielt untereinander aus, zunächst über einen Arbeitskreis, seit 2015 im Verband der Bundes- und Landesmusikakademien Deutschland (mit derzeit 23 Mitgliedern).
Als musikspezifische Tagungshäuser bieten die Bundes- und Landesakademien auch eigene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Amateure sowie Nachwuchs- und Berufsmusiker*innen an und unterstützen die Fort- und Weiterbildungsziele der musikpädagogischen Verbände sowie der Amateurmusikvereine. Im Lauf der Jahre hat jede Akademie hierfür ein eigenes Profil entwickelt. Das Spektrum der Angebote reicht von der Elementaren Musikpädagogik über Meisterkurse und musikpädagogische Angebote bis zu speziellen Themenkreisen wie Musik und Gesundheit oder Digitalisierung.
Die Festlegung des Fort- und Weiterbildungsprogramms liegt in der Regel in der Hand von Bildungsreferenten*innen oder Dozenten*innen, die sowohl selbst lehren als auch mit Gastdozent*innen unterschiedlichste Themenfelder bearbeiten. Allgemeine Trends in der Bildung sowie die enge Anbindung der Akademien an die Vereine, Verbände und das Musikleben innerhalb eines Bundeslands oder auch auf Bundesebene führen zu einer ständigen programmatischen Weiterentwicklung der Angebote und flexiblen Reaktionen auf Bedarfe.
Im Kontext von gesellschaftlichen Wandlungsprozessen und Herausforderungen besitzen die Akademien eine wichtige Rolle, da hier neben fachlichen auch bildungspolitisch relevante Inhalte vermittelt werden. Beispiele dafür sind Lehrgänge in den Bereichen Weltmusik, kulturelle Vielfalt und neue Medien.