Der Zukunftsrat empfiehlt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Klangkörper zukünftig unterhalten und finanziert werden können. Unabdingbar sei umfassende Transparenz.

Der „Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (Zukunftsrat) war im März 2023 von der Rundfunkkommission der Länder eingesetzt worden, um eine langfristige Perspektive für die Öffentlich-Rechtlichen zu entwickeln und damit die Akzeptanz von ARD, ZDF und Deutschlandradio nachhaltig zu sichern. Im Januar 2024 legte der Zukunftsrat einen knapp 40-seitigen Bericht mit weitreichenden Vorschlägen für eine Reform vor.

Unter anderem empfiehlt der Rat eine Schärfung des Auftrags hin zu einer nachdrücklicheren Demokratie- und Gemeinwohlorientierung, eine umfassende Reform der Gremien und Geschäftsleitungen, die Schaffung einer ARD-Anstalt sowie eine Finanzierung, die sich statt an den Finanzbedarf an der Auftragserfüllung orientiert.

In Bezug auf die Rundfunkorchester, -chöre und Big Bands betont der Zukunftsrat, dass es keinen ausdrücklichen Auftrag des Gesetzgebers gebe, die Klangkörper zu erhalten. Zugleich hebt der Zukunftsrat die Einzigartigkeit dieses Kulturguts und den wertvollen Beitrag der Klangkörper für das Musikleben in Deutschland hervor. Der Rat schlägt vor zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Öffentlich-Rechtlichen auch in Zukunft Klangkörper unterhalten und finanzieren können. Dies werde nicht zuletzt davon abhängen, inwieweit die Orchester und Chöre tatsächlich zum Angebot der Öffentlich-Rechtlichen sowie ihrer verstärkten Präsenz in den Regionen beitragen. Über eine frühzeitige Strategieentwicklung durch die Länder könne zur nachhaltigen Sicherung der Klangkörper beigetragen werden, die gegebenenfalls auch den Aufbau anderer Trägerschaften beinhalte. Unabdingbar sei umfassende Transparenz, die derzeit nicht bestehe – nur so würden die Rahmenbedingungen und Kosten für alle Klangkörper vergleichbar.