In der Neufassung der Kontingentstundentafel ist kein Mindestkontingent für das Fach Musik formuliert. Es könne damit komplett entfallen und der Mangel an Musiklehrkräften verschleiert werden.

In seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur Änderung des Erlasses „Kontingentstundentafeln für die Grundschule, für die Regionalschule, für die Gemeinschaftsschule und für das Gymnasium (Sekundarstufe I)“ begrüßt der BMU-Landesverband Schleswig-Holstein zwar, dass für die ästhetischen Fächer eine Mindeststundenzahl eingerichtet werden soll. Diese sei jedoch im vorliegenden Entwurf des Kultusministeriums Schleswig-Holstein für die drei ästhetischen Fächer viel zu gering angesetzt. Insbesondere kritisiert der BMU-Landesverband, dass für das Fach Musik immer noch kein eigenes Mindestkontingent vorgesehen ist. Bedingt durch den Fachkräftemangel im Fach Musik könne es so zu einer Unterrichtsumverteilung auf Kosten des Fachs Musik kommen.

Der Verband fordert ein höheres Mindestkontingent für die ästhetischen Fächer in der Sekundarstufe I sowie die Formulierung eines Mindestkontingents für das Fach Musik. Für die Grundschule müsse ein Mindestkontingent für das Fach Musik, zumindest aber für den ästhetischen Bereich formuliert werden.