Gestern haben Personalvertreter der Berliner Opernhäuser Kultursenator Thomas Flierl Unterschriften von Beschäftigten übergeben, die ihrem Übergang in die zum 1. Januar in Kraft getretene Stiftung Oper in Berlin widersprechen.

Dazu erklärt Senator Flierl:

„Die Stiftung Oper in Berlin wurde per Gesetz zum 1. Januar diesen Jahres gegründet und der Übergang aller Arbeitsverhältnisse und sämtlicher Betriebsmittel auf die Stiftung gesetzlich angeordnet. Ein solcher gesetzlicher Übergang sieht – anders als dies bei einem Verkauf der Fall wäre - kein Widerspruchsrecht vor. Diese von uns vertretene Rechtsauffassung ist durch entsprechende Rechtssprechung wiederholt bestätigt worden.

So berechtigt Gewerkschaften die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten, so unverantwortlich ist es, wenn diese Interessenvertretung dazu genutzt wird, die Beschäftigten in den Opernbetrieben zu verunsichern und mit dem Widerspruch in eine rechtlich unsichere Position zu führen.

Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden Ende Dezember durch ein ausführliches Schreiben von mir u.a. darüber informiert, dass:

· sämtliche Arbeitsverhältnisse mit Inkrafttreten des Gesetzes unverändert in allen Rechten und Pflichten auf die Stiftung Oper in Berlin übergehen,

· Rechte und Pflichten, die aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Dienstvereinbarung geregelt sind, weiter gelten,

· dies auch für den im Anwendungstarifvertrag des Landes Berlin geregelten Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 2009 gilt,

· arbeitgeberseitige Kündigungen wegen des gesetzlichen Betriebsübergangs ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Da die Mitgliedschaft der drei Opernhäuser im Deutschen Bühnen Verein mit Inkrafttreten des Gesetzes auf die Stiftung über geht, gelten auch die tariflichen Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im künstlerischen Bereich unmittelbar fort.

All dies gilt, bis Stiftung und Beschäftigte im Einvernehmen mit den Gewerkschaften neue tarifliche Regelungen im Sinne eines Bündnisses für die Bühnen verhandelt und abgeschlossen haben. Dieses Bündnis für die Bühnen ist erklärtes politisches Ziel des Senats.

Unrichtige Darstellungen der gegenwärtigen Sachlage und die damit einhergehende Verunsicherung der Beschäftigen sind nicht geeignet, ein solches Bündnis zu befördern und die Chance zu erkennen, die mit dem Erhalt von drei künstlerisch und wirtschaftlich eigenständigen Opernhäusern sowie einer eigenständigen Ballett Company unter dem Dach der Stiftung Oper in Berlin verbunden ist.“
Quelle:
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Tel: (030) 90 228 - 203/206
Fax: (030) 90 228 - 450/451

Absätze