Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat am 7. September 2007 bei einem Festakt mit Bundespräsident Horst Köhler und zahlreichen hochrangigen Gästen aus dem In- und Ausland die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zum fünfzigsten Jahrestag des Gesetzbeschlusses ihrer Errichtung beglückwünscht.

In seiner Festrede im Berliner Konzerthaus am Gendarmenmarkt würdigte Bernd Neumann als Vorsitzender des Stiftungsrates die SPK als eine der herausragenden Kultureinrichtungen der Welt: „Die Stiftung ist ein besonders kostbarer Schatz unserer Kulturlandschaft. Was als Experiment für die junge Bundesrepublik begann, entwickelte sich zu einer nationalen Erfolgsgeschichte. Damals übernahmen die Länder gemeinsam die Verantwortung für das preußische Kulturerbe. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist heute ein Paradebeispiel für die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Die weltweit einzigartige Museumsinsel sowie die bedeutenden Sammlungen sind nicht nur das Fundament der Stiftung, sondern auch historisches Gedächtnis unserer Kultur. Schon heute gilt die Stiftung international als Inbegriff für die Kulturnation Deutschland. Diese Strahlkraft wird sich durch das geplante Humboldt-Forum mit den außereuropäischen Sammlungen noch verstärken.“

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde am 25. Juli 1957 durch einen Beschluss des Bundestages gegründet. Zur Stiftung gehören die 16 Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek zu Berlin, das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, das Ibero-Amerikanische Institut und das Staatliche Institut für Musikforschung. Die für den Gesamtstaat repräsentative Stiftung wird finanziell zu 75 Prozent vom Bund getragen. Für die Finanzierung aller Baumaßnahmen ist der Bund seit 2002 allein verantwortlich. Insgesamt gehen die Planungen von einem Investitionsvolumen für Baumaßnahmen der Gesamtstiftung von rund 2,3 Mrd. Euro aus, von denen bis 2007 schon 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt wurden. Allein im Jahr 2007 stellt der Bund der SPK über 200 Millionen Euro zur Verfügung.