Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestag berät nächste Woche (22.04.2009, 15.30 Uhr) in einer öffentlichen Sitzung über das Staatsziel Kultur im Grundgesetz. Da alle Berichterstatterinnen und Berichterstatter im Kultur und Medienausschuss des Deutschen Bundestages für dieses Thema (Gitta Connemann, MdB [CDU/CSU]; Siegmund Ehrmann, MdB [SPD]; Hans-Joachim Otto, MdB [FDP]; Dr. Lukrezia Jochimsen, MdB [DIE LINKE.]; Katrin Göring-Eckardt, MdB [B90/GRUENE]) Mitglieder der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages waren, die einstimmig das Staatsziel Kultur im Grundgesetz empfohlen hat, sollte die Empfehlung des Ausschusses an den Deutschen Bundestag eigentlich klar sein.

Die Enquetekommission Kultur in Deutschland hatte in ihrem Zwischenbericht „Kultur als Staatsziel“ (BT-Drucksache 15/5560) empfohlen. Dieses Votum wurde im Schlussbericht (BT-Drucksache 16/7000) noch einmal bekräftigt. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur) (BT-Drucksache 16/387) vorgelegt, der sich wortgleich auf die Empfehlung der Enquetekommission bezieht.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und ehemaliges Sachverständiges Mitglied in der Enquetekommission Kultur in Deutschland des Deutschen Bundestages, Olaf Zimmermann, sagte: „Nächste Woche werden wir sehen, ob die Kulturpolitiker des Deutschen Bundestags ihren Beschluss in der Enquetekommission für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz nun auch ihren Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag empfehlen werden. Sollte der Kulturausschuss das Staatsziel empfehlen, könnte der Deutsche Bundestag noch in dieser Legislaturperiode, bei der sowieso geplanten Grundgesetzänderung zur „Schuldenbremse“ das Staatsziel Kultur im Grundgesetz mitbeschließen. Dies währe ein positiver Abschluss der Arbeit der Enquetekommission in dieser Legislaturperiode.“

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