Die Berliner Kulturverwaltung unterstützt auch im Jahr 2008 - nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel - Projektvorhaben im Bereich der Ernsten Musik und der Klangkunst.

Gefördert werden professionell arbeitende Musikerinnen und Musiker, die ihren beruflichen Mittelpunkt in Berlin haben und durch ihre künstlerischen Leistungen bereits in der Öffentlichkeit hervorgetreten sind.

Gefördert werden zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben sowie Probenphasen zur Einstudierung eines Programms im Rahmen einer Projektkonzeption. Voraussetzung für die Förderung einer Probenphase ist eine im Anschluss daran durchzuführende Veranstaltung oder Konzertreihe in Berlin. Die Förderung dient zum einen der künstlerischen Entwicklung von Künstlerinnen und Künstlern sowie der Entwicklung neuer künstlerischer Ansätze. Zum anderen sind besonders solche Vorhaben erwünscht, bei denen innovative Wege der Musikvermittlung im Vordergrund stehen.

Die Komposition neuer Werke ist nicht Ziel der Förderung. Für die Kompositionsförderung stehen gesonderte Programme zur Verfügung. Es stehen insgesamt ca. 40.300 € zur Verfügung.

Anträge sollen folgende Unterlagen enthalten:
· Antragsformular in vierfacher Ausführung
· Inhaltliche Beschreibung des Vorhabens
· Angaben zum künstlerischen Werdegang der Antragsteller bzw. der beteiligten Ensembles
· Detaillierter Finanzierungsplan unter Berücksichtigung sämtlicher das Projekt betreffenden Ausgaben und Einnahmen einschließlich etwaiger Drittmittel

Dem Antrag können CDs, Pressekritiken, Referenzen u.ä. im Format bis DIN A 4 beigefügt werden.

Die Antrags- / Bewerbungsfrist endet am 20. Dezember 2007.

Es gilt das Datum des Poststempels. Anträge können auch persönlich abgegeben werden in der Brunnenstraße 1881-90. 10119 Berlin, im 4. OG, Raum 4 A 1.

Über die Bewerbungen berät eine unabhängige Jury. Mit einer Entscheidung ist Ende Januar / Anfang Februar 2007 zu rechnen.