Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles fordert, auch für Praktikanten einen flächendeckenden Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde gesetzlich zu verankern. Ausnahmen seien nur angedacht, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt oder das freiwillige Praktikum sechs Wochen nicht überschreitet. Mit ihrer Forderung stößt sie auf Gegenwind innerhalb der Koalition und der Unionsfraktion.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt, dass die Fehlentwicklungen der ‚Generation Praktikum‘ mit dem von Bundesministerin Andrea Nahles geplanten Mindestlohn angegangen werden. Gerade im Musikleben sind viele Institutionen und Verbände von dieser Thematik betroffen.
Umgesetzt werden kann diese gesetzliche Regelung allerdings nur, wenn es eine bedarfsgerechte Mittelausstattung für betroffene Organisationen gibt. Wo oft noch nicht einmal an eine tarifgerechte Entlohnung der Festangestellten zu denken ist, können nicht zusätzlich noch Praktikanten aus den unterfinanzierten Etats der Kulturinstitutionen bezahlt werden. Will man diese Diskussion offen und ehrlich führen, kann die Forderung der Politik nach einem Mindestlohn für Praktikanten nur glaubhaft erhoben werden, wenn auch die notwendige Gegenfinanzierung in der Musikförderung gewährleistet wird.
Solange dies nicht gegeben ist, hält der Deutsche Musikrat einen Mindestlohn von € 8,50 ab der siebten Praktikumswoche für realitätsfern, zumal zwangsläufig zahlreiche Praktikantenplätze wegfallen würden und in der Folge den jungen Menschen der dringend notwendige Einblick in die Berufswelt verwehrt bliebe.“

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