Jutta Limbach trägt sich mit der Absicht, das Amt als Präsidentin des Goethe-Instituts zum 29.02.2008 zu beenden. Dies teilte sie am 28.06.2007 auf der Präsidiumssitzung in München mit. Als Nachfolger schlug sie den derzeitigen Vizepräsidenten des Goethe-Instituts Klaus-Dieter Lehmann (*1940) vor, der nach Ablauf seiner Amtszeit als Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin ab Ende Februar für das neue Amt zur Verfügung stünde.

Ein förmlicher Beschluss ist nicht gefasst worden. Die Mitglieder des Präsidiums haben aber durch Beifall ihr Einverständnis mit der Nachfolge signalisiert. Jutta Limbach steht dem Goethe-Institut seit 2002 als Präsidentin vor und wurde Anfang 2006 für eine zweite Amtszeit gewählt. Als Motiv für das vorzeitige Ende ihrer Amtszeit nannte Jutta Limbach neben privaten Gründen ("Sechs Jahre in einem der schönsten Ehrenämter sind genug. Das Amt der Präsidentin ist mit viel Umtriebigkeit und rhetorischen Pflichten verknüpft. Mit 73 Jahren hat man einen Anspruch auf eine freie Lebensgestaltung") auch die Gewissheit, entscheidende Aufgaben vorangebracht zu haben. Nach der durch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier auch in finanzieller Hinsicht eingeleiteten Trendwende im letzten Jahr ist das Reformkonzept zur Neuaufstellung der Zentrale vergangene Woche im Präsidium im Wesentlichen akzeptiert und auf den Weg gebracht worden. Das Goethe-Institut befinde sich damit nach einem kritischen Jahr 2006 wieder im Aufwind.

Zu den Aufgaben des Präsidiums zählt die Überwachung der Tätigkeiten des Vorstands. Es beschließt über die Richtlinien für die Institutsarbeit und die langfristigen konzeptionellen Planungen für das Gesamtinstitut. Das Präsidium besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt werden, sowie je einem Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen sowie drei Arbeitnehmervertretern. Der Präsident/die Präsidentin wird als höchster Repräsentant des Vereins laut Vereinssatzung für vier Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bundesaußenminister.

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