Aus der Sitzung des Senats am 30. September 2003:
Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Thomas Flierl, beschlossen, den Gesetzentwurf zur Gründung einer „Stiftung Oper in Berlin“ zum 1. Januar 2004 beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Ziel der Opernreform ist der Erhalt von drei künstlerisch eigenständigen Opernbetrieben in Berlin. Dazu sieht das Gesetz ein „doppelstöckiges“ Modell aus einer übergeordneten Stiftung und mehreren GmbH-Töchtern vor. Die Stiftung übernimmt dabei die Funktion der Holding für die drei rechtlich selbstständigen künstlerischen Betriebe der Staatsoper Unter den Linden, der Deutschen Oper, der Komischen Oper sowie für das Ballett und die Bühnenservice GmbH.
Die künstlerisch und wirtschaftlich eigenständigen Opern-Betriebe und das Ballett werden jeweils von einem Intendanten und einem kaufmännischen Geschäftsführer geleitet. Für nicht-künstlerische Aufgaben wird ein Bühnenservicebetrieb eingerichtet, der von einem eigenen kaufmännischen Geschäftsführer geleitet wird.
Der Stiftung obliegen die wesentlichen Controlling- und Steuerungsfunktionen sowie das Dach-Marketing für „Oper in Berlin“. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Generaldirektor der Stiftung als Vorsitzendem sowie den Intendanten und kaufmännischen Geschäftsführern der künstlerischen Betriebe und dem Geschäftsführer des Bühnenservicebetriebes.
Die drei Opern-GmbHs übernehmen jeweils den künstlerischen Betrieb der entsprechenden Häuser. Das Ballett wird - wie alle anderen künstlerischen Ensembles auch - zuerst in die Stiftung überführt und dort - abweichend von den Opern-Betrieben - zunächst dem Generaldirektor unmittelbar zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt so lange, bis innerhalb der Stiftung über eine endgültige Betriebsform für das Ballett entschieden worden ist. Die künstlerische Eigenständigkeit des Balletts ist durch diese Zuordnung von Beginn an gesichert.
Die Stiftung wird ihre Arbeit mit einem Etat von 113,6 Mio. im Jahr 2004 beginnen. Der Landeszuschuss für „Oper in Berlin“ sinkt danach schrittweise bis zum Jahr 2009 um 33,2 Mio. . Durch die mit dem Bund verabredete Entlastung für die Berliner Kultur von 16,4 Mio. sinkt der Etat für die „Stiftung Oper in Berlin" nicht um 33,2 Mio. , sondern sukzessive um 16,8 Mio. auf letztlich 96,8 Mio. im Jahre 2009.
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Mitteilung vom: 30.09.2003, 13:18 Uhr
Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Telefon: 90228-203
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Quelle
http://www.berlin.de