Die von der Tarifgemeinschaft der Länder geforderte Flexibilität bei Arbeitszeit und Einkommen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes ist am Theater längst Realität. Der für die künstlerischen Mitarbeiter geltende Tarifvertrag NV Bühne macht bei Arbeitszeiten von Schauspielern, Sängern und Tänzern keine Vorgaben. Nach dem Arbeitszeitgesetz kann daher die wöchentliche Arbeitszeit jedenfalls auf bis zu 48 Stunden in der Woche ausgedehnt werden. Nur bei den Bühnentechnikern begrenzt der NV Bühne die wöchentliche Arbeitszeit, allerdings auf durchschnittlich 46 Stunden; der Ausgleichszeitraum beträgt ein Jahr.
Solisten und Bühnentechniker erhalten 1.550,- Euro Mindestgage, die dann individuell und leistungsbezogen erhöht werden kann. Auch für Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder gibt es leistungsbezogene Zulagen. „Was der öffentliche Dienst anstrebt, praktizieren wir seit längerem mit Erfolg. Arbeitszeitkorridore und leistungsbezogene Vergütungen sind Garant für eine hohe Motivation vieler Mitarbeiter, aber auch für die Effektivität der Theaterbetriebe“, so Rolf Bolwin, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins, heute in Köln.
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Quelle
http://www.buehnenverein.de