Die nationalen Musikräte von Deutschland, Österreich und der Schweiz (D-A-CH) appellieren an die nationalen Regierungen und Parlamente, die Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Kulturellen Vielfalt in kulturpolitisches Handeln umzusetzen. Die drei Musikräte verabschiedeten im Rahmen ihrer Jahrestagung in Berlin einstimmig eine Resolution mit fünf Forderungen zur Umsetzung der Konvention.
Hierzu Generalsekretär Christian Höppner, Leiter der diesjährigen D-A-CH-Tagung und Vizepräsident des Europäischen Musikrates:
„Das kulturelle Erbe, die künstlerischen Ausdrucksformen unserer Zeit und die Kulturen anderer Länder in unserem Land sind ein Schatz für das Zusammenleben von Menschen. Kulturelle Teilhabe ist Voraussetzung dafür, diese Vielfalt erfahren und weiterentwickeln zu können. Angesichts teils drastischer Streichungen bei der Finanzierung im Bildungs- und Kulturbereich ist diese Vielfalt zunehmend gefährdet. Die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt kann ein wirkungsvolles Handlungsinstrument für die kultur- bzw. musikpolitische Arbeit sein, wenn sie nicht in den Schubladen der Sonntagsredner(innen) verstaubt. Die ‚Übersetzung der völkerrechtlich verbindlichen Konvention in praktisches kommunal- bzw. landespolitisches Handeln ist dabei genauso wichtig, wie die Schärfung des Bewusstseins für die gesellschaftspolitische Bedeutung Kultureller Vielfalt.
Ich freue mich über die Einigkeit der nationalen Musikräten von Deutschland, Österreich und der Schweiz und die gemeinsame Forderung nach politischem Handeln zur Umsetzung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt auf allen Ebenen.“
Absätze
Quelle
http://www.musikrat.de