Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert Kulturstaatsministerin Christina Weiss auf, die in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Kulturverträglichkeitsprüfung bei der geplanten Erweiterung der Gewerbesteuerpflicht auf alle Freiberufler, also auch auf Künstler, einzusetzen. Mit der Kulturverträglichkeitsprüfung hat die Kulturstaatsministerin ein Instrument in der Hand, alle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung vor der Einbringung in den Deutschen Bundestag auf ihre Kulturverträglichkeit hin zu überprüfen.

Voraussichtlich am 13. August dieses Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegen, in dem die Gewerbesteuer in eine "Kommunalwirtschaftssteuer" umgewandelt werden soll, die dann auch alle freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler betreffen wird. Gerade die Künstlerinnen und Künstler, die in Städten leben, in denen der Gewerbesteuerhebesatz deutlich über der angepeilten belastungsneutralen Grenze von 350% liegt, werden unter der neuen Steuer zu leiden haben. Auch wird sich der Aufwand der Künstler bei der Erstellung ihrer Steuererklärung noch einmal deutlich erhöhen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Künstler sind keine Unternehmen. Die von der Bundesregierung geplante "Kommunalwirtschaftssteuer" setzt Künstlerinnen und Künstler steuerrechtlich einem gewerblichen Unternehmen gleich. Wir fordern die Kulturstaatsministerin auf, umgehend zu überprüfen, ob die geplante neue Steuer den Künstlerinnen und Künstlern schaden wird und wie ein eventueller Schaden noch verhindert werden kann."

Absätze