Kultursenator Thomas Flierl hat mit Berliner Bühnen und Konzerthäusern verabredet, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungsrentner und Asylbewerber, ab 1. Mai diesen Jahres die Möglichkeit haben, Eintrittskarten zum Preis von 3 Euro zu erwerben, wenn Vorstellungen nicht ausverkauft sind. Vorraussetzung ist, dass die Anspruchsberechtigten eine Sozialkarte haben. Sozialkarten (Berlin.Ticket S) gibt es kostenlos bei den Jobcentern bzw. Sozial- und Grundsicherungsämtern. Die Sozialkarte und der Personalausweis sind beim Kauf eines ermäßigten 3-Euro-Tickets an der Kasse und beim Einlass vorzuzeigen. Grundsätzlich gilt, dass 3-Euro-Tickets an der Abendkasse kurz vor Vorstellungsbeginn verkauft werden, wenn es freie Plätze gibt. Darüber hinaus haben die einzelnen Häuser unterschiedliche Regelungen getroffen, an welchen Tagen und für welche Vorstellungen 3-Euro-Tickets angeboten werden.
Entsprechende Informationen werden auf der Website der Senatskulturverwaltung (www.kultur.berlin.de) und sukzessive auch in den Spielplanankündigungen der beteiligten Häuser veröffentlicht.
Flierl: "Kultur ist Teilhabe. Wenn immer mehr Berlinerinnen und Berliner sich das mit öffentlich Mitteln geförderte kulturelle Angebot dieser Stadt nicht mehr leisten können, fühlen Sie sich nicht nur ausgegrenzt. Dann sind sie es auch. Ich hoffe und wünsche mir deshalb, dass dieses mit den Berliner Bühnen vereinbarte 3-Euro-Ticket angenommen und nachgefragt wird"
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