Zum Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP, die Staatsoper unter den Linden in eine eigenständige, nicht notwendigerweise öffentlich-rechtliche Stif-tung zu überführen, für die der Bund die Verantwortung übernimmt bzw. die Staats-oper alternativ in die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu überführen, erklärt Berlins Kultursenator Dr. Thomas Flierl:
"Erstmalig in der Geschichte der vereinigten Hauptstadt gibt es ein mit dem Bund abgestimmtes und koordiniertes Konzept zur Strukturreform der Berliner Opern- und Bühnenlandschaft. Der Berliner Senat steht zu den mit dem Bund getroffenen Ver-einbarungen und zu dem von mir eingebrachten Gesetz zur Gründung einer Stiftung Opern in Berlin. Der Bund hat wiederholt erklärt, sich nicht dauerhaft am Unterhalt eines oder mehrerer Berliner Opernhäuser zu beteiligen, sondern statt dessen mit der Übernahme von Einrichtungen sein kulturpolitisches Engagement in der Haupt-stadt auf anderen Feldern zu verstärken. Die dadurch eintretende Entlastung des Berliner Kulturhaushaltes verstehen Land und Bund einvernehmlich als Hilfe zur Selbsthilfe für die Reform der Berliner Opern- und Bühnenlandschaft.
Behauptungen, die Stiftung Oper in Berlin würde die künstlerische und wirtschaftli-che Eigenständigkeit der Berliner Opern in Frage stellen und am Ende alle drei
Opernhäuser gefährden, werden auch durch ständige Wiederholung nicht wahrer. Die Stiftung soll und wird ein Dach für unumgängliche Strukturreformen und Moder-nisierung in den Häusern sein. Sie wird Abstimmungsprozesse zwischen den Opern-häuser koordinieren, ohne die mehr Zuschauerakzeptanz, eine bessere Auslastung und steigende Einnahmen in allen drei Berliner Opern nicht zu erreichen sind.
Ein steuerfinanzierter Verdrängungswettbewerb zwischen den Opernhäusern ist we-der wirtschaftlich noch kulturpolitisch sinnvoll und erwünscht. Deshalb bietet der zu-sammen mit dem Bund eingeschlagene Reformweg unter den gegebenen finanziel-len Rahmenbedingungen die sicherste Gewähr für eine künstlerische Profilierung aller drei Berliner Opernhäuser.
Wenn der Bund, wie von CDU/CSU und FDP gefordert, sein kulturpolitisches Enga-gement in der Hauptstadt erhöht und weiter präzisiert, wird Berlin sich dem ganz ge-wiss nicht verschließen. Im Gegenteil. Das Stiftungsgesetz ist so formuliert, dass so-wohl der Bund als auch Unternehmen, Mäzene und Sponsoren sich für die Stiftung oder für einzelne Häuser direkt engagieren können."
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