Foto: Anfertigung eines Bogens
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Aufatmen in der Musikwelt: Bei der CITES-Konferenz CoP19, die am 25. November 2022 in Panama zu Ende ging, wurde beschlossen, dass Fernambukholz im Appendix II des Artenschutzabkommens bleibt. Damit sind die befürchteten gravierenden Registrierungspflichten für Fernambukholz, die den Handel und Transport vieler Instrumentenbögen betroffen hätten, vorerst vom Tisch. Lediglich für die erstmalige Ausfuhr aus Brasilien bedarf Fernambukholzes nun einer Genehmigung.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Mit Erleichterung hat der Deutsche Musikrat die Ergebnisse der CITES-Konferenz in Panama zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung, Fernambukholz nicht in den Appendix I des Artenschutzabkommens zu transferieren, bedeutet für das Musikleben ein weiterhin relativ barrierefreies Reisen und Handeln mit aus Fernambukholz gefertigten Bögen. Dies ist für das internationale Musikleben ebenso bedeutsam wie für das in Deutschland besonders verwurzelte Traditionshandwerk Bogenbau. Diesem positiven Ausgang ging ein intensives, koordiniertes Engagement nationaler und internationaler Spitzenverbände aus dem Musik- und Bühnenbereich voran. Vielen Dank an alle, die bei diesem Thema tatkräftig interveniert und dazu beigetragen haben, den internationalen Kulturaustausch und die Kulturelle Vielfalt zu sichern!“

Der Deutsche Musikrat hat sich im Vorfeld und während der Konferenz gemeinsam mit Verbänden wie unisono – der Deutschen Musik- und Orchestervereinigung, dem Deutschen Bühnenverein, der Organisation PEARLE*, der League of American Orchestras und anderen dafür eingesetzt, dass Fernambukholz als unverzichtbarer Rohstoff für den Bogenbau weiterhin ohne aufwändige Registrierungspflicht zur Verfügung steht und Musiker*innen mit Bögen aus Fernambukholz ohne Musikinstrumentenpass reisen können. Die in der Konferenz beschlossenen Regelungen zum Thema Fernambukholz finden Sie hier.

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