Der Landesmusikrat NRW schreibt mit Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft Fördermittel aus, die belebende Impulse in die Musikszene geben sollen. Die Initiative richtet sich an selbstständige Berufsmusikerinnen und -musiker und fördert selbst organisierte Aufführungen und Videoproduktionen sowie auch Aufträge zur Repertoirebildung an Komponistinnen und Komponisten sowie Arrangeurinnen und Arrangeure. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Insbesondere ist beabsichtigt, dass Musikerinnen und Musiker die Möglichkeit erhalten, an die Pandemiesituation angepasste Auftritts- und Produktionsformate zu entwickeln und umzusetzen und damit Honorarausfälle zu kompensieren.

Absätze
"Wir sorgen dafür, dass die Lebendigkeit und Kreativität der nordrhein-westfälischen Musiklandschaft auch nach zwei Jahren Pandemie nichts einbüßt."
Autor
Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

„Aufführungen, Produktionen und Repertoire bilden grundlegende Strukturen für eine lebendige Musikszene. Diese Strukturen zu erhalten und zu fördern, bedeutet, Musikerinnen und Musiker ganz konkret bei der Realisierung von Aufführungs- und Produktionsformaten zu unterstützen und die Entwicklung neuer Kompositionen und Arrangements zu ermöglichen. Genau hier setzen wir mit unserem Aktivierungsprogramm in Höhe von insgesamt 2,9 Millionen Euro an und sorgen so dafür, dass die Lebendigkeit und Kreativität der nordrhein-westfälischen Musiklandschaft auch nach zwei Jahren Pandemie nichts einbüßt,“ sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Die Ausschreibung des Landesmusikrats setzt darauf, dass die geförderten Musikerinnen und Musiker andere mit ins Boot nehmen. Selbstaufführungen werden nur finanziert, wenn mindestens drei weitere honorierte Musiker*innen beteiligt sind. Wer einen Kompositionsauftrag vergibt und das Werk aufführt, kann dies nur mit mindestens vier weiteren Interpretinnen und Interpreten umsetzen.

„Die freie Musikszene bildet einen wesentlichen Faktor unseres Musiklebens“, erläutert Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrats NRW. „Unser Aktivierungsprogramm setzt auf die Energie und Innovationskraft dieser Szene. Die Impulse, die von der Förderung von Aufführungen, Videoproduktionen und Kompositionsaufträgen ausgehen, können die mancherorts entstandene Stagnation des Musiklebens überwinden.“

Der Landesmusikrat NRW als Dachverband veröffentlicht die Ausschreibung, die Förderrichtlinie des Kulturministeriums und die Antragsformulare auf https://www.lmr-nrw.de/foerderung. Grundsätzlich werden drei Typen von Maßnahmen gefördert:

1.    Selbstaufführende bzw. eigene Aufführungen

Gefördert werden können Konzerte von mindestens 70 Min. Dauer, aufgeführt von Ensembles ab der Größe Quartett (gezählt ohne künstlerische Leitung). Ziel ist die tatsächliche Aufführung von Musik durch selbstständige Ensembles oder Orchester vor präsentem Publikum. Pro Maßnahme wird eine Förderung von bis zu 10.000 EUR gewährt. Es stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

2.    Visitenkarten

Gefördert werden können die Produktion von audiovisuellen Visitenkarten, die das eigene musikalische Potenzial festhalten und für Akquise, Internetformate oder Streamingdienste verwendet werden können. Es müssen mindestens drei Musizierende beteiligt sein. Ziel ist die künstlerische Reflexion der Musizierenden auf ihre audiovisuelle „Visitenkarte“, die Präsentation des NRW-Musikschaffens in seiner Breite und die Verbesserung der Marktsituation durch ein Akquise¬mittel. Alle Musizierenden dürfen nur einmal eine Förderung erhalten. Pro Maßnahme wird eine Förderung von bis zu 10.000 EUR gewährt. Es stehen 200.000 Euro zur Verfügung.

3.    Repertoirebildung

Gefördert werden können Musikgruppen (Ensembles, Bands, Orchester, Chöre) ab fünf Musizierenden/Singenden, die Kompositionen und Arrangements ab 7 Minuten Länge beauftragen und einstudieren. Die Auftragnehmerinnen und -nehmer müssen alle ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Besetzung der Komposition/des Arrangements muss einem breiteren Kreis von aufführenden Musikgruppen offenstehen, darf also nicht z.B. durch Besetzung mit Sonder¬instru¬menten nur durch ein Ensemble möglich sein. Die Komposition bzw. das Arrangement muss noch im Jahr 2022 möglichst in einer öffentlichen Aufführung erklingen. Pro Maßnahme wird eine Förderung von bis zu 8.000 Euro gewährt (5.000 Euro für den Auftrag, 3.000 Euro für die Aufführung). Es stehen 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.