Der Deutsche Kulturrat gibt eine kurze urheberrechtliche Bestandsaufnahme und stellt Überlegungen für mögliche gesetzliche Regelungen vor.

Bei der Bestandsaufnahme folgt der Deutsche Kulturrat dem üblichen Ansatz, bei dem zwischen dem Input, d. h. der Nutzung des geschützten Werks durch KI-Anbieter, und dem Output, bei dem es sich um das Erzeugnis generativer KI handelt, unterschieden wird. Beim Input, der mit urheberrechtlich relevanten Vervielfältigungen der verwendeten Werke einhergeht, mahnt der Kulturrat eine vertragliche oder gesetzliche Erlaubnis sowie eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber an, beim Output Kennzeichnungspflichten und Transparenz.