Zentrale Vorschläge sind eine mehrjährige Mittelverwendung anstelle des bisherigen Jährlichkeitsprinzips, um Fördermittel flexibler und bedarfsgerechter einsetzen zu können. Zudem soll die Nutzung von Festbetragsfinanzierungen gegenüber Fehlbedarfsfinanzierungen gestärkt werden, um Anreize für Eigenmittel zu schaffen und Planungssicherheit zu erhöhen.
Weiterhin wird die Einführung einer Prüfquote von maximal 10 Prozent sowie der Wegfall von Zwischennachweisen vorgeschlagen, um den Aufwand durch Nachweis- und Prüfpflichten deutlich zu reduzieren. Die Verausgabungsfrist soll von bislang sechs auf zwölf Wochen verlängert werden, um insbesondere ehrenamtlich geführte Vereine zu entlasten.
Darüber hinaus wird die Anerkennung ehrenamtlicher Eigenleistungen mit einem fiktiven Stundensatz (z. B. 15 Euro) als fester Bestandteil der Förderung angeregt. Schließlich soll die Direktvergabeschwelle dauerhaft auf 15.000 € angehoben werden.
