Je nach Abgrenzung der Musikwirtschaft wird der Gesamtumsatz der Branche 2023 mit 9,5 oder 17,4 Milliarden Euro beziffert. Eine Gegenüberstellung zweier Studien.

Zwei für die Musikwirtschaft zentrale Studien werden in dieser Statistik gegenübergestellt. Neben dem Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2024 (KKW‑Monitoring) der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung ist dies die Studie Musikwirtschaft in Deutschland 2024. Das Berichtsjahr beider Studien ist 2023, wobei der Monitoringbericht noch mit den vorläufigen Daten der Umsatzsteuerstatistik arbeitet. Öffentlich finanzierte Einrichtungen sind in beiden Studien nicht in die Musikwirtschaft eingerechnet.

Tabelle 1
Unternehmen und Umsätze in der Musikwirtschaft nach Teilbereichen
Tabelle: Unternehmen und Umsätze in der Musikwirtschaft 1

Nach der Abgrenzung des KKW-Monitorings gehörten im Jahr 2023 insgesamt 12.730 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und Selbstständige zum Musikmarkt. Der Gesamtumsatz aller im KKW-Monitoring berücksichtigten Unternehmen betrug mehr als 9,5 Milliarden Euro.

Rund 4.000 Unternehmen und Selbstständige (31,3 %) entfielen auf das Segment „Kreative“ (selbstständige Komponist:innen und Musikbearbeiter:innen sowie privatwirtschaftlich organisierte Musik- und Tanzensembles), deren Umsatz mit 652 Millionen Euro aber vergleichsweise gering ausfiel (rund 7 % der Gesamtumsätze in der Musikwirtschaft). 20 % der Unternehmen waren dem Segment „Musikinstrumente“ zugeordnet; diese Unternehmen im Musikinstrumentenbau und -einzelhandel erzielten rund 2,6 Milliarden Euro (27 % der Gesamtumsätze in der Musikwirtschaft). Die höchsten Umsätze erzielte nach dem KKW-Monitoring das Segment Musikveranstaltungen mit 2,94 Milliarden Euro. Knapp ein Drittel der musikwirtschaftlichen Gesamtumsätze wurden damit durch den Live-Sektor generiert.

Insgesamt 5,3 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft rechnet der KKW-Monitoringbericht zur Musikwirtschaft. Bezogen auf die Gesamtwirtschaft in Deutschland sind es 0,41 %. Die Umsatzanteile der Musikwirtschaft fallen dagegen geringer aus: 4,7 % aller Umsätze der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2023 wurden durch die Musikwirtschaft erzielt. Wird der Gesamtumsatz aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland zugrundgelegt, beträgt der Anteil der Musikwirtschaft nur 0,1 Prozent.

Tabelle 2
Unternehmen und Umsätze in der Musikwirtschaft nach Teilbereichen
Tabelle: Unternehmen und Umsätze in der Musikwirtschaft 2

Wird die Abgrenzungsmethodik der Musikwirtschaftsstudie zugrunde gelegt, haben die Unternehmen der Musikwirtschaft 2023 zusammen rund 17,4 Milliarden Euro Umsatz erzielt. Auch die Musikwirtschaftsstudie weist dem Musikveranstaltungssektor knapp ein Drittel des Gesamtumsatzes der Musikwirtschaft zu; sie beziffert den Umsatz im Livemusik-Sektor auf insgesamt 5,6 Milliarden Euro.

Die im Vergleich zum KKW-Monitoring höheren Umsätze, die die Musikwirtschaftsstudie ermittelt, sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Einerseits werden Umsätze eines größeren Kreises an Unternehmen herangezogen, die für die Musikwirtschaft relevant sind. So berücksichtigt die Musikwirtschaftsstudie im Teilbereich Musikaufnahmen insbesondere auch die Streaming-Anbieter und werden mehrere wirtschaftliche Aktivitäten bis hin zu den Presswerken berücksichtigt. Dadurch stehen im Bereich Musikaufnahmen den 569 Millionen Euro Umsatz, die im KKW-Monitoring ausgewiesen werden, 4.215 Millionen Euro Umsatz nach MW-Studie gegenüber. 

Darüber hinaus berücksichtigt die Musikwirtschaftsstudie grundsätzlich auch die Umsätze von Kleinunternehmen bzw. freiberuflich Tätigen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro. Zudem werden in der Studie auch die Umsätze der Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL sowie die wirtschaftlichen Aktivitäten privater Musikschulen und selbstständiger Musikpädagog:innen herangezogen.

Hinweis

In der vorliegenden Darstellung werden die Daten für den Teilmarkt Musikwirtschaft nach dem Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW-Monitoring) 2024 sowie der Musikwirtschaftsstudie (MW-Studie) 2024 ausgewiesen. Berichtszeitraum ist jeweils das Jahr 2023. Öffentlich finanzierte Einrichtungen sind nicht in die Musikwirtschaft eingerechnet. Die Gegenüberstellung der Daten orientiert sich an der Systematik Wolfgang Seuferts im Beitrag Musikwirtschaft in: Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.): Musikleben in Deutschland, Bonn 2019, wurde für die vorliegende Darstellung aber grundlegend überarbeitet.

Die Angaben im KKW-Monitoring zur Anzahl umsatzsteuerpflichtiger Unternehmen und zu deren Umsätzen im Jahr 2023 entstammen der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) des Statistischen Bundesamts; zum Zeitpunkt des Erscheinens des KKW-Monitoring lagen hierzu lediglich Schätzungen vor. Die Zuordnung der Unternehmen zu einzelnen Wirtschaftszweigen erfolgt in der Umsatzsteuerstatistik gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) des Statistischen Bundesamts und richtet sich nach dem Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit. Der KKW-Monitoringbericht übernimmt diese Zuordnung und gliedert die Wirtschaftszweige nach Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft. Im KKW-Monitoring sind gemäß Umsatzsteuerstatistik ausschließlich Unternehmen mit einem Jahresumsatz oberhalb der Kleinunternehmerschwelle berücksichtigt; seit dem Jahr 2020 liegt diese Schwelle bei 22.000 Euro (ohne Umsatzsteuer); bis 2019 lag der Schwellenwert bei 17.500 Euro, was dazu führte, dass einige zuvor erfasste steuerpflichtige Unternehmen seit 2020 unter den neuen Schwellenwert fielen. Die Daten umfassen alle Unternehmensformen einschließlich Freiberufler:innen mit eigenem Büro, Selbstständige mit und ohne Beschäftigte sowie Gewerbebetriebe.

Im Gegensatz zum KKW-Monitoring betrachtet die MW-Studie ein breiteres Spektrum musikwirtschaftlicher Aktivitäten und bezieht hierbei auch Kleinunternehmen und Selbstständige mit Jahresumsätzen unter 22.000 Euro ein. Die Ergebnisse der MW-Studie basieren auf eigenen Berechnungen von Oxford Economics auf Grundlage amtlicher Statistiken wie der Umsatzsteuerstatistik, Angaben der Künstlersozialkasse, weiterer Quellen wie Geschäftsberichte sowie Expert:inneninterviews. Für die Berechnungen grundlegend ist zudem eine Online-Befragung unter deutschen Musikunternehmen und Selbstständigen in der Musikwirtschaft (Befragungszeitraum: 15. April bis 10. Juni 2024), über die unter anderem Tätigkeitsfelder, Einnahmen und Ausgaben und die Beschäftigungssituation erhoben wurden. 1.627 Selbstständige und Unternehmen mit Gesamtumsätzen von etwa 3,1 Milliarden Euro beteiligten sich an der Erhebung, von denen 727 detaillierte Angaben zu ihrer Erlösstruktur und 491 zu ihrer Kostenstruktur machten; weitere 330 Fragebögen konnten für die Auswertung der Beschäftigtenstruktur verwendet werden. Ein großer Anteil (knapp 50 %) der Teilnehmenden erzielte Umsätze unter 22.000 Euro (insbesondere Kreative sowie aus den Bereichen Musikaufnahmen und Musikunterricht), was einzelne Kennzahlen – insbesondere zur Einnahmen- und Kostenstruktur – verzerrt haben könnte. Unter den teilnehmenden umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit mehr als 22.000 Euro Jahresumsatz waren größere Unternehmen überproportional vertreten, insbesonders Unternehmen mit Umsätzen über 1 Million Euro. Ihre absolute Anzahl war in einigen Teilereichen aber zu gering, um daraus gesicherte Erkenntnisse zu generieren, weshalb in solchen Fällen alternative Datenquellen herangezogen wurden. Für die Berechnung der Umsätze wurde je nach Tätigkeitsbereich der Musikwirtschaft unterschiedlich verfahren. Konnten Tätigkeitsbereiche Wirtschaftszweigen in den amtlichen Statistiken zugeordnet werden, die vollständig der Musikwirtschaft zuzuordnen sind, wurden deren Umsätze für das Jahr 2022 aus der Umsatzsteuerstatistik herangezogen und die Gesamtumsätze für 2023 auf Basis des durch die Befragung ermittelten durchschnittlichen Umsatzwachstums geschätzt. Für ausübende Künstler:innen, Textdichter:innen, Komponist:innen und freie Musikpädagog:innen wurden die Daten der Künstlersozialkasse von 2023 ergänzend betrachtet. Bei anderen Tätigkeitsbereichen der Musikwirtschaft, die nicht als eigenständige Wirtschaftszweige definiert sind und breiter gefassten Kategorien zugeordnet sind, erfolgte zur Ermittlung der Gesamtumsätze ein zweistufiges Berechnungsverfahren, bei dem Angaben aus der Befragung zu Einnahmenanteilen dieser Bereiche mit Kostenanteilen anderer Bereiche verglichen wurden. Die Umsätze der Verwertungsgesellschaften entstammen den Geschäftsberichten.

Statistik

Fußnoten

  1. Kreative nach KKW-Monitoring: In der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 werden die Tätigkeiten einzelner Musiker:innen nicht separat ausgewiesen; sie sind dem WZ 90.01.4 „Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige darstellende Kunst“ zugeordnet. Im KKW-Monitoring ist dieser Wirtschaftszweig der Filmwirtschaft und dem Markt für Darstellende Kunst, nicht aber der Musikwirtschaft zugewiesen. Die berücksichtigten Wirtschaftszweige sind „Selbstständige Komponist:innen und Musikbearbeiter:innen“ (WZ 90.03.1) und „Musik- und Tanzensembles“ (WZ 90.01.2); letzterer umfasst Tätigkeiten von privat finanzierten Ensembles wie Ballettgruppen, Orchestern, Kapellen oder Chören.

  2. Kreative nach MW-Studie: Die MW-Studie berücksichtigt in besonderem Maße die in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Kreativen (5.108 Textdichter:innen, Komponist:innen und Musikbearbeiter:innen, sowie 19.278 ausübende Künstler:innen). In der KSK versichert sind freiberufliche (selbstständige) Künstler:innen, die einer überwiegend im Inland ausgeübten künstlerischen Haupttätigkeit in diesem Bereich nachgehen und deren Mindestverdienst 3.900 € jährlich überschreitet (Ausnahme: Berufsanfänger:innen). Selbstständig tätige Urheber:innen und ausübende Künstler:innen, die diese Bedingungen nicht erfüllen (z. B. weil sie nebenberuflich in selbstständiger Tätigkeit musizieren) oder aus anderen Gründen nicht in der KSK versichert sind, sind in den Daten nicht als Selbstständige berücksichtigt.

  3. Musikveranstaltungen nach KKW-Monitoring: Spartenübergreifende Wirtschaftszweige. WZ 90.04.1 „Theater- und Konzertveranstalter“ umfasst Tätigkeiten von Theater-, Varieté- und Kleinkunst-, Konzert- sowie Ballettveranstaltern; WZ 90.04.2 umfasst den Betrieb von privaten Opern- und Operettenhäusern, Musicaltheatern, Konzertsälen, Schauspielhäusern u. ä. Einrichtungen für künstlerische Darbietungen.

  4. Musikveranstaltungen nach MW-Studie: Zur Bestimmung der Umsätze von Konzertveranstaltenden und Theatern wurden die Daten der spartenübergreifenden Wirtschaftszweige 90.04.1 und 90.04.2 zugrundegelegt. Um die Umsätze der Künstler:innenagenturen, Veranstaltungs- und Tourdienstleister:innen, Musikclubs, Hallenbetreiber:innen und Ticketdienstleister zu schätzen, die in der Umsatzsteuerstatistik weiter gefassten Wirtschaftszweigen zugeordnet sind, wurden Angaben aus der Befragung, andere Studien oder Geschäftsberichte verwendet. So wurde der Umsatz der Ticketdienstleister mithilfe des Umsatzes und des Marktanteils der Firma Eventim hochgerechnet.

  5. Musikaufnahmen nach KKW-Monitoring: Der Wirtschaftszweig „Tonstudios etc.“ (WZ 59.20.1 ) umfasst die Anfertigung von Tonaufnahmen im Tonstudio oder anderswo, einschließlich der Aufzeichnung von Hörfunkbeiträgen oder -sendungen. Der Wirtschaftszweig „Tonträgerverlage“ (WZ 59.20.2) umfasst den verlegerischen Vertrieb von Tonaufnahmen an Groß- und Einzelhändler oder unmittelbar an den Kunden. Eingeschlossen ist auch der verlegerische Vertrieb von Musikaufnahmen enthaltenden elektronischen Dateien, die heruntergeladen und lokal abgespeichert werden können (Musikdownloads).

  6. Musikaufnahmen nach MW-Studie: Berücksichtigt werden alle Bereiche der Produktion, Vervielfältigung, Vermarktung und des Vertriebs und Handels von physischen und digitalen Musikformaten, neben Musikdownload insbesondere einschließlich der Streamingdienste.

  7. Musikverlage nach KKW-Monitoring: Der Wirtschaftszweig „Musikverlage“ (WZ 59.20.3) umfasst das Verlegen von Musikalien, d. h. den Erwerb und die Registrierung von Rechten an musikalischen Kompositionen, die Werbung für diese und die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen sowie die Verwendung solcher Kompositionen für Aufnahmen, im Hörfunk und Fernsehen, in Kinofilmen, bei Liveauftritten sowie in Print- und sonstigen Medien. Die Tätigkeiten führen die Rechteinhaber selbst oder autorisierte Rechteverwalter durch.

  8. Musikverlage nach MW-Studie: Der Berechnung zugrundegelegt sind auch in der MW-Studie die Daten der Umsatzsteuerstatistik für den Wirtschaftszweig „Musikverlage“. Da die Höhe des Umsatzes unplausibel erscheint und es zwischen 2011 und 2013 einen Umsatzanstieg in annäherendem Umfang des Umsatzes der GEMA gab, wurde in den Vorgängerversionen dieser Statistik die Annahme vertreten, dass mit der Revision der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 die GEMA mit Verzögerung diesem Wirtschaftszweig zugeordnet wurde. Die aktuelle MW-Studie widerspricht dieser Annahme. Vielmehr bestehe die Vermutung, dass in diesem Wirtschaftszweig Unternehmen enthalten sind, die einst als Musikverlag klassifiziert wurden, heute aber den größten Teil ihres Umsatzes aus anderen Tätigkeitsbereichen generieren. Die Befragung unter Musikunternehmen im Rahmen der MW-Studie unterstütze diese Annahme, da viele Verlage auch außerhalb ihres eigentlichen Verlagsgeschäfts in anderen Bereichen der Musikwirtschaft, z. B. als Musiklabel oder im Artist-Management, tätig seien. Infolgedessen unterscheidet die MW-Studie zwischen Musikverlagen, die vorwiegend als Musikverlag tätig sind, und solchen Unternehmen, die u. a. zwar noch als Musikverlage tätig sind, deren Umsatzschwerpunkt mittlerweile aber in anderen Tätigkeitsbereichen liegt. Letzteren werden 65 % der Umsätze des Wirtschaftszweigs zugerechnet, die in vollem Umfang der Musikwirtschaft zugeschlagen werden. Offen bleibt allerdings, wie viele dieser Unternehmen ihren unternehmerischen Schwerpunkt mittlerweile außerhalb der Musikwirtschaft haben.

  9. Musikinstrumente nach KKW-Monitoring: Der Wirtschaftszweig „Herstellung von Musikinstrumenten“ (WZ 32.20) umfasst die Herstellung von mechanischen und elektronischen Musikinstrumenten, von Teilen und Zubehör für Musikinstrumente, von Spieldosen, Metronomen, Stimmgabeln etc. sowie von mundgeblasenen Tonsignalinstrumenten wie Pfeifen oder Signalhörnern. Der Wirtschaftszweig „Einzelhandel mit Musikinstrumenten etc.“ (WZ 47.59.3) schließt auch den Einzelhandel mit Noten ein.

  10. Musikinstrumente nach MW-Studie: Umsatzberechnungen für die Herstellung und den Vertrieb von Musikinstrumenten sowie für den Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Noten basieren auf den Angaben der Umsatzsteuerstatistik zu den o. g. Wirtschaftszweigen. Für die Herstellung und den Vertrieb von Bühnen- und Studioequipment gibt es keinen gesonderten Wirtschaftszweig; die Umsätze wurden auf Basis der MW-Vorgängerstudie 2020, der Umsatzentwicklung des übergeordneten Wirtschaftszweigs sowie der Befragung errechnet.

  11. Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst nach KKW-Monitoring: Der Wirtschaftszweig (WZ 90.02) umfasst spartenübergreifend eine Vielzahl an Tätigkeiten, die mit der Produktion und Aufführung von Theaterstücken, Opern, Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen verbunden sind. Hierunter fallen Tätigkeiten von Regisseur:innen, Produzent:innen, Bühnenbildner:innen, Filmarchitekt:innen, Bühnenarbeiter:innen, Maskenbildner:innen, Dienstleister:innen in der Veranstaltungstechnik (Licht, Ton, Video), Garderobe u. a. sowie Produzent:innen oder Organisator:innen von künstlerischen Liveveranstaltungen. Öffentlich finanzierte Einrichtungen sind nicht inbegriffen. In der MW-Studie sind die Tätigkeiten dieses Wirtschaftszweigs z. T. auf die einzelnen Teilsegmente aufgeteilt.

  12. Verwertungsgesellschaften nach MW-Studie: Die ausgewiesenen Umsätze basieren auf dem GEMA Geschäftsbericht 2023 (Gesamterträge abzüglich Sonstiger Erträge) sowie dem GVL Transparenzbericht 2023 (Gesamterträge).

  13. Musikunterricht nach MW-Studie: Angaben zu privaten Musikschulen basierten in den Vorgängerstudien auf näher beschriebenen Umfragen unter den Musikschulen im Bundesverband der Freien Musikschulen. Die aktuelle MW-Studie gibt nur einen Hinweis auf die unterstützende Mitwirkung des Verbands bei der Umfrageverteilung, macht aber keine weiteren methodischen Angaben. Neben der Umfrage stützt sich die MW-Studie auf Daten der Künstlersozialkasse zu freiberuflich tätigen Musikpädagog:innen und deren geschätztes Jahresarbeitseinkommen 2023. Verortung des Musikunterrichts im KKW-Monitoring: WZ 85.52 (Kulturunterricht). Dieser Wirtschaftszweig ist im KKW-Monitoring dem Markt für Darstellende Kunst, nicht der Musikwirtschaft zugewiesen. Er umfasst neben dem Musik- u. a. auch den Kunst- und Tanzunterricht sowie Schauspiel- und Fotoschulen (ohne Kunsthochschulen).

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2024, hrsg. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin 2025; sowie: Musikwirtschaft in Deutschland 2024. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung relevanter Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. von BDKV, BVMI, DMV, EVVC, GEMA, GVL, IMUC, LiveKomm, SOMM und VUT, 2024. Ergänzende Angaben zu den Wirtschaftszweigen nach: Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2008.

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