2024 setzten 1.222 Betriebe im Musikinstrumentenbau rund 701 Mio. Euro um – zwei Drittel der Umsätze entfielen auf 44 größere Hersteller. Die Branche verzeichnete zuletzt einen Umsatzrückgang.

Laut Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts gab es 2024 deutschlandweit insgesamt 1.222 umsatzsteuerpflichtige Betriebe, deren unternehmerischer Schwerpunkt in der Herstellung von Musikinstrumenten liegt. In der Zählung berücksichtigt sind ausschließlich solche Unternehmen, die mehr als 22.000 Euro Umsatz erwirtschafteten. Die Zahl der Unternehmen ist seit 2020 weitgehend stabil geblieben, während der Gesamtumsatz Schwankungen unterlag: Nach niedrigeren Umsatzzahlen in den Pandemiejahren stieg der Umsatz 2022 und 2023 zunächst auf rund 769 bzw. 766 Millionen Euro. 2024 folgte ein Umsatzrückgang auf 701 Millionen Euro – 65 Millionen Euro bzw. 8,5 % weniger als im Vorjahr. Bei sämtlichen Daten dieser Statistik handelt es sich um endgültige Jahresergebnisse der Umsatzsteuervoranmeldungen.

Die Hersteller von Musikinstrumenten lassen sich nach Größenklassen ihres Umsatzes gliedern. Von den 1.222 Unternehmen im Jahr 2024 erzielten 26,5 % einen Umsatz von 22.000 bis unter 50.000 Euro. Rund ein weiteres Viertel der Unternehmen wies 50.000 bis unter 100.000 Euro Umsatz aus, ein weiteres Viertel 100.000 bis unter 250.000 Euro. Zusammen erwirtschafteten diese 929 kleineren Unternehmen, die 76 % aller umsatzsteuerpflichtigen Musikinstrumentenhersteller ausmachten, einen Umsatz von 79,3 Millionen Euro. Dies entsprach 11,3 % des Gesamtumsatzes der Branche. Betrachtet man die 44 umsatzstarken Unternehmen mit mehr als 2 Millionen Euro Umsatz (das entspricht 4 % aller Unternehmen), so erzielten diese zusammengenommen knapp zwei Drittel des Gesamtumsatzes der Branche. Die fünf umsatzstärksten Großhersteller allein (0,4 % aller Unternehmen) waren für ein Drittel aller Branchenumsätze verantwortlich. Daraus ergibt sich das Bild einer kleinteiligen Branche mit wenigen Großherstellern, die den überwiegenden Teil des Umsatzes generieren. 

Der Umsatzrückgang im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr (-65 Millionen Euro bzw. -8,5 %) ist überwiegend auf die größeren Unternehmen ab 2 Millionen Euro Umsatz zurückzuführen. Diese verzeichneten einen Umsatzrückgang um rund 80 Millionen Euro bzw. 15 %. Auch die vielen kleinen Betriebe mit bis zu 250.000 Euro Umsatz erzielten 2024 weniger Umsatz als im Vorjahr (-7 %). Mittelgroße Unternehmen mit Umsätzen zwischen 250.000 und 2 Millionen Euro konnten hingegen im selben Zeitraum ein Umsatzplus von 14 % erwirtschaften. Regional betrachtet zeigte sich der Umsatzrückgang 2024 besonders deutlich in Nordrhein-Westfalen (-40,5 Millionen Euro), Niedersachsen (-9,4 Millionen Euro) und Berlin (-6,7 Millionen Euro).

Mit 151 umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Jahr 2024 waren in Nordrhein-Westfalen rund 12 % aller Herstellerfirmen beheimatet, die 22 % der Branchenumsätze erzielten. Weitere Zentren des Musikinstrumentenbaus finden sich in Bayern (315 Unternehmen mit 18 % der Branchenumsätze), Baden-Württemberg (204 Unternehmen mit 20 % der Branchenumsätze) sowie in Sachsen (143 Unternehmen mit 15 % der Umsätze). Von diesen Bundesländern konnten die Musikinstrumentenhersteller in Baden-Württemberg und Sachsen in den letzten Jahren ein Umsatzplus verzeichnen.

Tabelle
Unternehmen und Umsätze im Musikinstrumentenbau nach Größenklassen
Tabelle: Unternehmen und Umsätze im Musikinstrumentenbau nach Größenklassen

Tabelle
Unternehmen und Umsätze im Musikinstrumentenbau nach Bundesländern
Tabelle: Unternehmen und Umsätze im Musikinstrumentenbau nach Bundesländern

Hinweis

Die in dieser Statistik ausgewiesenen Daten zu Unternehmen und Umsätzen im Musikinstrumentenbau entstammen der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) des Statistischen Bundesamts. In der Umsatzsteuerstatistik sind ausschließlich Unternehmen mit einem Jahresumsatz oberhalb der Kleinunternehmerschwelle berücksichtigt (umsatzsteuerpflichtige Unternehmen); in den Jahren 2020 bis 2024 lag diese Schwelle bei 22.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Die Daten umfassen alle Unternehmensformen einschließlich Freiberufler:innen mit eigenem Büro, Selbstständige mit und ohne Beschäftigte sowie Gewerbebetriebe. Die Zuordnung der Unternehmen zu einzelnen Wirtschaftszweigen erfolgt in der Umsatzsteuerstatistik gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) des Statistischen Bundesamts und richtet sich nach dem Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit. Abgebildet sind die endgültigen Jahresergebnisse für den Wirtschaftszweig „Herstellung von Musikinstrumenten“ (WZ 32.20). Dieser umfasst die Herstellung von mechanischen und elektronischen Musikinstrumenten, von Teilen und Zubehör für Musikinstrumente, von Spieldosen, Metronomen, Stimmgabeln etc. sowie von mundgeblasenen Tonsignalinstrumenten wie Pfeifen oder Signalhörnern. 

Der Kreis der in der Umsatzsteuerstatistik berücksichtigten Unternehmen des Musikinstrumentenbaus unterscheidet sich damit in mehrfacher Hinsicht von der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts, die eine größere Anzahl an Unternehmen mit gleichzeitig geringerem Gesamtumsatz ausweist. Einerseits sind in der Umsatzsteuerstatistik die unternehmerischen Schwerpunktbereiche breiter gefasst als in der Handwerkszählung, die ausschließlich Handwerksunternehmen berücksichtigt, die bei einer Handwerkskammer mit einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Hauptgewerbezweig geführt werden. So werden in der Umsatzsteuerstatistik unter anderem auch handwerksähnliche Gewerbe (wie Schlagzeugbauer) und Hersteller mit industrieller Fertigung berücksichtigt. Andererseits ist mit Blick auf die Unternehmensgrößen der Kreis der berücksichtigten Unternehmen in der Umsatzsteuerstatistik enger gefasst. Die Handwerksordnung berücksichtigt im Gegensatz zur Umsatzsteuerstatistik auch kleinere Unternehmen, deren Umsätze unterhalb der Kleinunternehmerschwelle liegen (sofern diese mindestens eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigen).

Der in dieser Statistik ausgewiesene Umsatz des Wirtschaftszweigs „Herstellung von Musikinstrumenten“ im Jahr 2023 entspricht nicht dem Wert, den der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz herausgegebene Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2024 ausweist. Der Grund liegt darin, dass sich der Monitoringbericht noch auf vorläufige Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik 2023 stützte; darin wurde der Umsatz des Wirtschaftszweigs überschätzt.

Legende

.     In der Umsatzsteuerstatistik werden Ergebnisse geheim gehalten, bei deren Offenlegung das Steuer- oder Statistikgeheimnis verletzt wäre. Die Ergebnisse dieser nicht veröffentlichten bzw. gesperrten Daten sind in den Gesamtsummen enthalten.
–    Nichts vorhanden.
/    Berechnung nicht möglich.

Statistik

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Statistisches Bundesamt (Destatis): Genesis-Online. Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), Datenlizenz by-2-0 (Zugriff 23. März 2026).

Das könnte Sie auch interessieren

Das könnte Sie auch interessieren