Nach Angaben der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts gab es 2024 deutschlandweit insgesamt 1.288 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, deren unternehmerischer Schwerpunkt im Einzelhandel mit Musikinstrumenten, Musikinstrumentenzubehör und Musikalien liegt. In der Zählung berücksichtigt sind ausschließlich solche Unternehmen, die mehr als 22.000 Euro Umsatz erwirtschafteten.
Die Gesamtzahl von knapp 1.300 steuerpflichtigen Musikfacheinzelhändlern lässt jedoch nicht darauf schließen, dass in Deutschland tatsächlich so viele Musikfachgeschäfte existieren. Der hohe Anteil an Betrieben mit einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro (2024: 39 % aller Unternehmen) deutet darauf hin, dass sich viele professionelle und Amateurmusiker:innen nebenberuflich als Händler betätigen und hierfür einen Gewerbeschein beantragt haben, durch den sie als steuerpflichtiges Unternehmen in die Statistik eingehen (vgl. Beitrag „Musikfachhandel“). In den Umsatzgrößenklassen bis 100.000 Euro sank zugleich die Anzahl der Gewerbetreibenden seit 2020 um 106 Unternehmen bzw. um 17 % auf 505 im Jahr 2024 – während die Unternehmenszahlen in den darüberliegenden Umsatzgrößenklassen zusammengenommen nahezu konstant blieben (-7 bzw. -1 %). Die Entwicklungen vor 2020 werden in dieser Statistik nicht abgebildet.
Die Umsatzentwicklung des gesamten Wirtschaftszweigs war in den letzten Jahren positiv. Der Gesamtumsatz stieg von 1,515 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 1,779 Milliarden Euro im Jahr 2023 und blieb 2024 mit 1,769 Milliarden Euro nahezu auf diesem Niveau. Gegenüber 2020 bedeutete dies einen Zuwachs der Gesamtbranche um 17 %.
Betrachtet man die Umsatzentwicklungen der Musikfacheinzelhändler 2024 zu 2020 nach Größenklassen, zeigt sich allerdings ein differenzierteres Bild. Die wenigen großen Einzelhandelsunternehmen mit mehr als 5 Millionen Euro Jahresumsatz (2020: 22 Unternehmen; 2024: 23 Unternehmen) steigerten ihren Umsatz um mehr als 278 Millionen Euro bzw. um 26 %. Demgegenüber verzeichnete die Vielzahl an kleinen und mittelgroßen Einzelhändlern mit 100.000 bis 5 Millionen Euro Jahresumsatz zusammengenommen einen Umsatzrückgang um 19 Millionen Euro bzw. um knapp 5 % – bei einem Rückgang der Unternehmenszahlen um 1 %. Der durchschnittliche Umsatz der kleinen bis mittelgroßen Musikfacheinzelhändler sank zwischen 2020 und 2024.
Damit konzentriert sich der Umsatz des Wirtschaftszweigs zunehmend auf wenige große Einzelhandelsunternehmen: Die 11 Unternehmen mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz im Jahr 2024 generierten rund 70 % aller Umsätze des Wirtschaftszweigs. 2020 lag der Umsatzanteil der 11 umsatzstärksten Unternehmen noch bei 65 %.
Die Verteilung des Einzelhandels mit Musikinstrumenten und Musikalien auf die Bundesländer offenbart eine geringe Anzahl an Unternehmen in manchen Bundesländern. Besonders Mecklenburg-Vorpommern zählt nur sehr wenige Musikfacheinzelhändler: 2024 waren es im gesamten großflächigen Bundesland mit rund 1,6 Millionen Einwohner:innen nur 7 Unternehmen. Zum Vergleich: Das in der Fläche deutlich kleinere Saarland mit rund 1 Million Einwohner:innen zählte nach der Umsatzsteuerstatistik 2024 insgesamt 26 Musikfacheinzelhändler.
Die Verteilung der Umsätze des Wirtschaftszweigs auf die Bundesländer spiegelt den Unternehmenssitz sehr großer Einzelhandelsunternehmen für Musikinstrumente und Musikalien wider. Hier sticht Bayern mit zuletzt 64 % aller Umsätze des Wirtschaftszweigs deutlich hervor.


Hinweis
Die in dieser Statistik ausgewiesenen Daten zu Unternehmen und Umsätzen im Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien entstammen der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) des Statistischen Bundesamts. In der Umsatzsteuerstatistik sind ausschließlich Unternehmen mit einem Jahresumsatz oberhalb der Kleinunternehmerschwelle berücksichtigt (umsatzsteuerpflichtige Unternehmen); in den Jahren 2020 bis 2024 lag diese Schwelle bei 22.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Die Daten umfassen alle Unternehmensformen einschließlich Freiberufler:innen mit eigenem Büro, Selbstständige mit und ohne Beschäftigte sowie Gewerbebetriebe. Die Zuordnung der Unternehmen zu einzelnen Wirtschaftszweigen erfolgt in der Umsatzsteuerstatistik gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) des Statistischen Bundesamts und richtet sich nach dem Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit. Abgebildet sind die endgültigen Jahresergebnisse für den Wirtschaftszweig „Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien“ (WZ 47.59.3). Dieser umfasst den spezialisierten Einzelhandel mit mechanischen und elektronischen Musikinstrumenten, Teilen und Zubehör für Musikinstrumente und mit Spieldosen, Metronomen, Stimmgabeln ebenso wie mit Noten und Notenpapier. Dem Einzelhandel werden im Grundsatz Handelsbetriebe zugeordnet, die ihre Waren an die Endverbraucher:innen absetzen. Nicht berücksichtigt ist der Großhandel mit Musikinstrumenten, der sich auf Handelsbetriebe erstreckt, die ihre Waren vor allem an andere Gewerbebetriebe wie Einzelhandelsbetriebe verkaufen; dieser ist im Wirtschaftszweig „Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten“ (WZ 46.49.1) subsumiert.
Der in dieser Statistik ausgewiesene Umsatz des Wirtschaftszweigs „Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien“ im Jahr 2023 entspricht nicht dem Wert, den der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz herausgegebene Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2024 ausweist. Der Grund liegt darin, dass sich der Monitoringbericht noch auf vorläufige Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik 2023 stützte; darin wurde der Umsatz des Wirtschaftszweigs überschätzt.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Statistisches Bundesamt (Destatis): Genesis-Online. Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), Datenlizenz by-2-0 (Zugriff 21. April 2026).