Laut Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts gab es Ende 2023 deutschlandweit insgesamt 1.497 selbstständige Handwerksunternehmen im Musikinstrumentenbau. In der Zählung berücksichtigt sind neben umsatzsteuerpflichtigen Betrieben insbesondere auch handwerkliche Kleinunternehmen, die mindestens eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Voraussetzung ist, dass ein selbstständiges Unternehmen bei einer Handwerkskammer mit einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Hauptgewerbezweig geführt wird. Handwerkliche Nebenbetriebe oder Abteilungen größerer Unternehmen sind nicht berücksichtigt.
Die überwiegende Mehrheit der Handwerksunternehmen im Musikinstrumentenbau sind kleine Betriebe mit weniger als 5 tätigen Personen (einschließlich der Inhaber:innen): 2023 traf dies auf 84,6 % der Unternehmen zu. In weiteren 9,2 % der Betriebe arbeiteten 5 bis 9 Personen, bei 4,1 % waren es 10 bis 19 tätige Personen. Nur drei Handwerksunternehmen zählten 50 tätige Personen und mehr. Einschließlich der Inhaber:innen waren 2023 insgesamt 4.688 Personen in den zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerksunternehmen des Musikinstrumentenbaus tätig (durchschnittlich 3,1 Personen pro Betrieb). Davon waren 2.564 Personen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 569 übten eine geringfügige Beschäftigung in den Unternehmen aus. Der Gesamtumsatz der in dieser Statistik betrachteten Handwerksunternehmen lag 2023 bei 419,5 Millionen Euro – Kleinunternehmen mit Umsätzen unter 22.000 Euro sind in den Umsatzdaten allerdings nicht enthalten sind.
Die Handwerksunternehmen im Orgel- und Harmoniumbau zählten mit 4,5 tätigen Personen pro Betrieb etwas häufiger zu den größeren Unternehmen im Musikinstrumentenhandwerk. Das Statistische Bundesamt schätzt die Zahl der Erwerbstätigen in diesem Gewerbezweig auf insgesamt 1.145, darunter 727 sozialversicherungspflichtig sowie 153 geringfügig Beschäftigte. Der Umsatz je tätige Person fiel 2023 mit etwas mehr als 75.000 Euro hingegen unterdurchschnittlich aus. Insgesamt 256 Unternehmen wurden 2023 im Orgel- und Harmoniumbau gezählt, ihr Umsatz lag bei 86,4 Millionen Euro.
Noch mehr Handwerksunternehmen gab es 2023 im Klavier- und Cembalobau (374) sowie im Geigenbau (369). Die Zahl der tätigen Personen im Klavier- und Cembalobau lag bei 1.019, darunter 489 sozialversicherungspflichtig und 142 geringfügig Beschäftigten (insgesamt 2,7 Tätige pro Unternehmen). Der Klavierbau zeichnet sich dabei durch überdurchschnittliche Umsätze pro tätige Person (110.785 Euro) und einem hohen Gesamtumsatz von 112,9 Millionen Euro aus.
Im Geigenbau fallen die Beschäftigtengrößen geringer aus: Im Schnitt waren es 2,0 Personen je Handwerksunternehmen, d. h. ein:e Inhaber:in plus eine weitere Person in Anstellung. Im Geigenbau lag der Umsatz bei 53,4 Millionen Euro.
Im Mittelfeld der Unternehmenszahlen lagen 2023 der Zupfinstrumentenbau (150 Handwerksbetriebe mit 437 tätigen Personen), der Holzblasinstrumentenbau (142 Handwerksbetriebe mit 515 tätigen Personen) sowie der Metallblasinstrumentenbau (141 Handwerksbetriebe mit 560 tätigen Personen), wobei letzterer mit 59,4 Millionen Euro den höchsten Umsatz dieser drei Gewerbezweige erzielte.
Zudem zählte das Statistische Bundesamt: 35 Handwerksunternehmen im Handzuginstrumentenbau mit 164 tätigen Personen und vergleichsweise hohen Umsätzen (21,3 Millionen Euro; 130.122 Euro je tätige Person) – sowie 30 Bogenmacher mit 125 tätigen Personen und vergleichsweise geringen Umsätzen (8,2 Millionen Euro, 65.720 Euro je tätige Person).


Die Zahl der selbstständigen Handwerksunternehmen mit einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Hauptgewerbezweig im Musikinstrumentenbau veränderte sich im Vergleich 2023 zu 2020 insgesamt nur geringfügig: Sie sank um 25 Unternehmen von 1.522 auf 1.497 (-1,6 %). Zugleich war die Zahl der in den Unternehmen tätigen Personen um 5,4 % rückläufig (-265).
Die Entwicklung verlief in den einzelnen Gewerbezweigen unterschiedlich. So war die Zahl der Handwerksunternehmen im Klavier- und Cembalobau zwischen 2020 und 2023 um 27 rückläufig (-9,5 %), die Zahl der dort tätigen Personen sank um 151 (-11,7 %). Auch im Orgel- und Harmoniumbau war die Zahl der Unternehmen rückläufig (-14 bzw. -3,6 %), die Zahl der im Orgelbau Tätigen sank um 94 (-8,4 %).
Da 2020 die Kleinunternehmergrenze angehoben wurde, sind die Daten nur eingeschränkt mit den Jahren davor vergleichbar.

Hinweis
Die Daten zu den Handwerksunternehmen im Musikinstrumentenbau basieren auf der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts. In die Zählung werden selbstständige Handwerksunternehmen in Deutschland einbezogen, die am 31. Dezember des Berichtsjahres als rechtliche Einheit bei einer Handwerkskammer mit einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Hauptgewerbezweig geführt wurden. Zusätzlich müssen die Handwerksunternehmen im Berichtsjahr einen Umsatz von mehr als 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) erzielen und/oder kumuliert über die 12 Monate des Berichtsjahres mindestens eine sozialversicherungspflichtige beschäftigte Person oder mindestens 12 geringfügig entlohnte Beschäftigte vorweisen. Die in dieser Statistik berücksichtigten selbstständigen Unternehmen sind von handwerklichen Nebenbetrieben und einzelnen innerbetrieblichen handwerklichen Abteilungen zu unterscheiden, da diese in der Handwerkszählung nicht ausgewertet werden.
Die in der Handwerkszählung ausgewiesenen Gewerbezweige gliedern sich nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung). Orgel- und Harmoniumbauer fallen seit 2020 unter das zulassungspflichtige Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung), während die sieben weiteren aufgeführten Gewerbezweige des Musikinstrumentenbaus als zulassungsfreies Handwerk gelistet werden (Anlage B1). Nicht in der Handwerkszählung berücksichtigt sind hingegen die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2), worunter beispielsweise Schlagzeugmacher und Klavierstimmer fallen.
Tätige Personen umfassen in der Handwerkszählung die Inhaber:innen, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die geringfügig Beschäftigten, jedoch nicht unbezahlt mithelfende Familienangehörige. Die Anzahl der tätigen Inhaber:innen wird auf Grundlage der jeweiligen Rechtsform der rechtlichen Einheit geschätzt. Für die sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung werden Angaben der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Arbeitnehmer:innen mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden nur einmalig einer rechtlichen Einheit zugerechnet. Ausschlaggebend ist hierbei die Beschäftigung bei einem handwerklichen Unternehmen und nicht die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit; so werden neben den handwerklich Tätigen beispielsweise auch Verwaltungs- oder Reinigungskräfte mit erfasst. Eine statistische Auswertung von Beschäftigten nach ihren tatsächlich im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten (gemäß Klassifikation der Berufe 2010) findet sich in der Statistik „Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Musikberufen“. Die Anzahl der Musikinstrumentenbauer:innen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung übersteigt die in dieser Statistik abgebildete Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Handwerksbetrieben des Musikinstrumentenbaus, da die erstgenannte Gruppe auch außerhalb der in der Handwerkszählung berücksichtigten Unternehmen (z. B. in handwerksähnlichen Gewerben oder in handwerklichen Abteilungen mittelständischer oder Industrie-Unternehmen) tätig sein kann.
Die Umsatzdaten stammen von den Finanzbehörden, die alle Unternehmen berücksichtigen, die im Berichtsjahr eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben haben. Nicht enthalten sind Kleinunternehmen mit Umsätzen bis 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro), Unternehmen, die überwiegend steuerfreie Umsätze erzielen oder keine Umsatzsteuerzahllast haben (sofern sie nicht auf Steuerbefreiung verzichten), sowie Unternehmen, die im Vorjahr weniger als 1.000 Euro Umsatzsteuer gezahlt haben und deshalb keine Voranmeldung abgeben mussten. Die Umsätze werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen; Umsätze von Mitgliedern einer Organschaft werden geschätzt.
Fußnoten
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Bei der Entwicklung von Unternehmenszahlen und Erwerbstätigkeit muss berücksichtigt werden, dass bis einschließlich 2019 die Kleinunternehmergrenze bei 17.500 Euro lag. 2020 wurde sie auf 22.000 Euro erhöht. Handwerksunternehmen, die bis 2019 über der Kleinunternehmergrenzegrenze lagen, diese 2020 aber unterschritten und keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder nur wenige geringfügig Beschäftigte hatten, fielen 2020 aus der Statistik.
Quellenangaben
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Handwerkszählung, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, verschiedene Jahrgänge.