Versicherte in der Künstlersozialkasse, Sparte Musik 2022

Abbildung: Versichertenbestand 2022
Die KSK-Versicherten in der Sparte Musik erwarten für 2022 ein Jahreseinkommen von 14.191 Euro. Die Prognosen fallen höher aus als im Vorjahr, erreichen aber noch nicht das vorpandemische Niveau.

Die Künstlersozialkasse (KSK) meldete zum 12. März 2022 einen Versichertenbestand von 55.315 in der Sparte Musik. Die Zahl der in der KSK versicherten freiberuflichen Musiker*innen, Musikpädagog*innen und weiteren Selbständigen mit künstlerischen oder künstlerisch-technischen Tätigkeiten im Bereich Musik blieb damit seit 2020 auf hohem Niveau stabil. Die KSK unterscheidet in der Sparte Musik zwölf Tätigkeitsbereiche; etwa die Hälfte der Versicherten sind Musiklehrkräfte.

Ihr Einkommen aus künstlerischer Haupttätigkeit schätzen die Versicherten der Sparte Musik auf durchschnittlich 14.191 Euro. Der Wert entspricht dem arithmetischen Mittel der zum 1. Januar 2022 für das Jahr prognostizierten Arbeitseinkommen der Versicherten, das zur Ermittlung des individuellen Beitragssatzes herangezogen wird. Berücksichtigt sind zudem Nachmeldungen und Schätzungen von Neuversicherten bis zum 12. März.

Durchschnittliches Jahresarbeitseinkommen der Versicherten in der Künstlersozialkasse, Sparte Musik 2022 (Prognose, vor Steuern)
Abbildung: Durchschnittliches Jahresarbeitseinkommen der Versicherten in der Künstlersozialkasse 2022

Die niedrigsten Einkommen erwarten die ausübenden Künstler*innen in den Bereichen Orchester, Musiktheater und Chor. Hier liegen die Schätzungen bei rund 11.750 Euro Jahreseinkommen im Tätigkeitsbereich "Musiker*in (Orchester-, Kammer-, Bühnenmusik)" bzw. knapp 12.000 Euro im Bereich "Sänger*in (Lied, Oper, Operette, Chor)". Jazzmusiker*innen (12.059 Euro) und Rock-, Pop-, Tanz- und Unterhaltungsmusiker*innen (13.487 Euro) prognostizieren deutlich geringere Einkommen als die Sänger*innen dieser Genres (15.955 Euro).

Einkommen von durchschnittlich mehr als 20.000 Euro werden in den Bereichen Komposition und Textdichtung erwartet – allerdings nur bei den Männern. In diesen Tätigkeitsbereichen mit den höchsten Verdiensten sind die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen besonders groß.

Geschlechtervergleich: Versicherte in der Künstlersozialkasse, Sparte Musik 2022
Abbildung: Geschlechtervergleich: Versicherte in der KSK, Sparte Musik 2022

Auch bei den Sänger*innen in Pop-, Rock-, Jazz- und Unterhaltungsmusik sind es die Männer, die ein Jahreseinkommen von durchschnittlich mehr als 20.000 Euro erwarten; das durchschnittliche Schätzeinkommen der Sängerinnen dieser Genres fällt um 44 % geringer aus. Insgesamt unterscheiden sich – wie in den Jahren zuvor – die erwarteten Einkommen von Männern (zuletzt 15.665 Euro) und Frauen (11.990 Euro) deutlich. Die Einkommensprognosen von Frauen fallen dabei in sämtlichen Tätigkeitsbereichen geringer aus, unabhängig davon, ob sie die Mehrheit der Versicherten in dem Bereich stellen oder nicht.

Entwicklungen der Einkommensprognosen vor und während der COVID-19-Pandemie
Abbildung: Entwicklungen der Einkommensprognosen vor und während der COVID-19-Pandemie

Nach dem Einbruch zum Pandemiejahr 2021 fallen die Einkommensprognosen für das Jahr 2022 zwar wieder höher aus, sie erreichen aber noch nicht das vorpandemische Niveau. Lagen mit den KSK-Daten für 2021 die ersten Informationen zu Erwerbstätigkeit und Einkommen freiberuflich tätiger Musiker*innen während der COVID 19-Pandmie vor, so spiegelten die Daten für 2020 die Situation vor dem wesentlichen Einbruch der Pandemie in Deutschland. Im Jahresvergleich 2022 zu 2020 zeigt sich ein Rückgang der durchschnittlichen Einkommensprognosen von insgesamt 6,3 %. Mit den geringsten Einbußen rechnet die große Gruppe der freiberuflichen Musiklehrkräfte (-2,3 %). Urheber*innen erwarten für 2022 im Schnitt 5,6 % weniger Einkommen als vor der Pandemie. Die ausübenden Musiker*innen, von denen es 2022 insgesamt mehr als 19.200 Versicherte in der KSK gab, gehen von 12,9 % weniger Einkommen aus. Die erwarteten Einbußen gegenüber 2020 liegen hier zwischen 5,5 % bei den Dirigent*innen, Chorleiter*innen und musikalischen Leiter*innen und 17,2 % bei den Musiker*innen in den Bereichen Pop-, Rock-, Tanz- und Unterhaltungsmusik.

Tabelle
Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Durchschnittseinkommen und Tätigkeitsbereich
Abbildung: Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Durchschnittseinkommen und Tätigkeitsbereich
Tabelle
Geschlechtervergleich: Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Durchschnittseinkommen und Tätigkeitsbereich
Tabelle: Geschlechtervergleich: Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Durchschnittseinkommen und Tätigkeitsbereich

Hinweis

Die vorliegenden Daten beziehen sich auf den Grunddatenbestand der in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Künstler*innen in der Sparte Musik, unabhängig davon, ob in allen drei Versicherungszweigen (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) oder nur teilweise Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht. Erfasst sind freiberufliche (selbstständige) Künstler*innen, die einer überwiegend im Inland ausgeübten künstlerischen Haupttätigkeit nachgehen und deren Mindestverdienst 3.900 Euro jährlich überschreitet (Ausnahme: Berufsanfänger*innen). Bei einer lediglich vorübergehenden Unterschreitung dieser Geringfügigkeitsgrenze (bis zu zweimal in einem Zeitraum von sechs Kalenderjahren) bleibt die Versicherungspflicht ohne Unterbrechung bestehen. Ein Unterschreiten dieser Grenze in den Corona-Jahren 2020 bis 2022 bleibt dabei unberücksichtigt.

In der vorliegenden Statistik nicht berücksichtigt sind Musikjournalist*innen und andere publizistische Musikberufe, die von der KSK in der Sparte Wort erfasst sind und nicht gesondert ausgewiesen werden können, sowie Versicherte, die zusätzlich zu einer Haupttätigkeit in einer anderen Sparte Nebeneinkünfte im Bereich Musik erzielen. Über die Versicherten in der KSK hinaus extistieren weitere Gruppen selbstständig tätiger Musiker*innen bzw. Musikpädagog*innen, über deren Anzahl und Einkommen nur partiell und für bestimmte Berufsgruppen Daten vorliegen (vgl. Statistik „Erwerbstätige in Musikberufen nach Altersgruppen und monatlichem Nettoeinkommen“ nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts).

Die Daten werden mit einem standardisierten Auswertungsverfahren erhoben und jeweils im Frühjahr (Mitte März) ausgelesen. Sie spiegeln das zum 1. Januar für das laufende Jahr prognostizierte durchschnittliche Jahresarbeitseinkommen aus der künstlerischen Haupttätigkeit, das zur Ermittlung des individuellen Beitragssatzes herangezogen wird (vor Steuern, entspricht der Differenz der Betriebseinnahmen und -ausgaben; Corona-Soforthilfen des Bundes und der Länder, die für eine selbstständige künstlerische Tätigkeit gezahlt werden, sind bei der Ermittlung des voraussichtlichen Gewinns in die Berechnung einbezogen). Die Daten berücksichtigen überdies später eingegangene Meldungen sowie Einkommensschätzungen von Neuversicherten, die bis zum Auslesedatum im Frühjahr eingegangen sind. Mit dem Stand Mitte März weichen die in dieser Statistik aufgeführten Versichertenzahlen und Einkommensschätzungen von den Angaben der KSK-Webseite („KSK in Zahlen“ mit Stand 1. Januar) ab.

Bei der Interpretation von Durchschnittseinkommen ist zu beachten, dass diese durch Ausreißer verzerrt werden können; dies gilt insbesondere für die aufgeführten Bereiche mit niedrigen Versichertenzahlen. Die zugrundeliegenden Daten ermöglichen keine Berechnung der Medianeinkommen oder weiterer statistischer Kennwerte, die Auskunft über die Einkommensverteilungen innerhalb der aufgeführten Gruppen geben.

Statistik

Fußnoten

  1. Die Einkommensprognosen für das Kalenderjahr wurden während der COVID-19-Pandemie von den Versicherten abgegeben. In ihrer Eigenart als Prognose können sie dem tatsächlichen Verlauf der Pandemie und den Beschlüssen zu Coronaschutzmaßnahmen in dem betreffenden Kalenderjahr nicht Rechnung tragen. Stand der Daten ist der 12. März 2022 (Prognosen für 2022) bzw. der 13. März 2021 (Prognosen für 2021).
  2. Es handelt es sich um Prognosen für das Jahr 2020, die vor dem wesentlichen Einbruch der COVID-19-Pandemie in Deutschland von den Versicherten abgegeben wurden. Stand der Daten ist der 14. März 2020.
  3. Seit 2017 nutzt die KSK eine überarbeitete Klassifikation der Tätigkeitsbereiche. Dies hat zur Folge, dass manche zuvor separat geführten Bereiche mit Eingang der Erhebung für das Jahr 2017 zusammengefasst wurden und vollständig in neue Kategorien aufgegangen sind. Diese Änderungen werden in der Tabelle entsprechend ausgewiesen.
  4. Bei zusammengefassten Tätigkeitsbereichen liegen den Berechnungen der Einkommensveränderungen gewichtete Mittelwerte des Vergleichsjahres 2000 zugrunde.

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben der Künstlersozialkasse.

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