Ob Kreative, Veranstaltungswesen, Instrumentenbau, Tonträgerindustrie, Verlage oder Musikunterricht: Die Musikwirtschaft schafft Erwerbstätigkeit. Eine Gegenüberstellung der wichtigsten Studien.

Erwerbstätigkeit und Einkommen sind zentrale Kennzahlen der Wirtschaft. Für die Musikwirtschaft ist neben dem Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW‑Monitoringbericht) auch die Musikwirtschaftsstudie eine relevante Quelle. Wolfgang Seufert, der die Musikwirtschaftsstudie 2015 betreut hat, stellt die Kennzahlen beider Quellen gegenüber.

Tabelle
Erwerbstätigkeit und Einkommen in der Musikwirtschaft nach Teilsegmenten
Tabelle: Vergleich KKW-Monitoring und Musikwirtschaftsstudie 2015

Knapp 86.000 Erwerbstätige waren nach den Daten des KKW‑Monitorings im Jahr 2016 in der Musikwirtschaft beschäftigt. Hierzu zählten rund 50.000 „Kernerwerbstätige“ (in Voll- und Teilzeit beschäftigte Sozialversicherte und Selbstständige mit mehr als 17.500 Euro Umsatz) sowie knapp 22.000 Mini-Selbstständige (unter 17.500 Euro Jahresumsatz) und knapp 14.000 geringfügig Beschäftigte. Den größten Beschäftigtenanteil an den Kernerwerbstätigen hatte nach dem KKW-Monitoring das Segment „Musikinstrumente“ (25 %) gefolgt vom Segment „Musikveranstaltungen“ (23 %) und dem Segment „Kreative“ (20 %). Insgesamt ist die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zu 2010 um insgesamt 7 % angewachsen.

Die Musikwirtschaftsstudie kommt mit insgesamt knapp 128.000 Beschäftigten für das Erhebungsjahr 2014 auf eine höhere Zahl als das KKW‑Monitoring. Zum größten Teil ist dies auf die Einbeziehung des Teilsegments „Musikunterricht“ zurückzuführen, das 28.500 freiberufliche und an privaten Musikschulen angestellte Lehrkräfte zählte. Zudem berücksichtigt die Musikwirtschaftsstudie Einzelinterpret*innen und Unternehmen, die in der Aufstellung des KKW‑Monitoring zur Musikwirtschaft nicht enthalten sind. In der Musikwirtschaftsstudie entfällt der größte Beschäftigungsanteil auf die Segmente „Musikveranstaltungen“ (26 %), „Musikunterricht“ und „Kreative“ (je 22 %).

Bei der Bruttowertschöpfung handelt es sich im Wesentlichen um das in einem Jahr in den Unternehmen der Branche entstandene Gesamteinkommen. Es umfasst das Gewinneinkommen der Unternehmenseigentümer*innen sowie das Einkommen der Beschäftigten (Löhne und Gehälter). Aus der Musikwirtschaftsstudie liegen von 1.300 Unternehmen Angaben zu ihren Erlös- und Kostenstrukturen im Jahr 2014 vor, die insgesamt eine Bruttowertschöpfung in Höhe von 3,9 Milliarden Euro erzielten. Davon waren knapp die Hälfte (1,9 Milliarden Euro) Unternehmensgewinne (einschließlich der Einkommen der Selbstständigen), rund 1,8 Milliarden Euro Arbeitnehmereinkommen sowie 200 Millionen Euro Abschreibungen. Der größte Einkommensanteil entfiel auf die „Musikveranstaltungen“ (27 %) gefolgt von den Segmenten „Musikaufnahmen“ (22 %) und „Musikinstrumente“ (19 %).

Hinweis

In der diesen Daten zugrundeliegenden Beschäftigtenstatistik erfolgt die Zuordnung zu einzelnen Wirtschaftszweigen anders als in der Statistik „Unternehmen und Umsätze in der Musikwirtschaft nach Teilsegmenten“ nicht nach dem Aktivitätsschwerpunkt des Gesamtunternehmens, sondern nach dem Schwerpunkt der örtlichen Betriebsstätte, die die Meldung an die Arbeitsagentur vornimmt.

Statistik

Fußnoten

  1. Teilsegmente nach Klassifikation der Wirtschaftszweige, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2008.
  2. Kernerwerbstätige, d. h. in Voll- und Teilzeit beschäftigte Sozialversicherte in Unternehmen mit über 17.500 € Jahresumsatz sowie Selbstständige mit einem Jahresumsatz über 17.500 €. Geringfügig Beschäftigte sowie Mini-Selbstständige mit weniger als 17.500 € Jahresumsatz werden gesondert ausgewiesen.
  3. Einschließlich geringfügig Beschäftigte sowie Mini-Selbstständige mit weniger als 17.500 € Jahresumsatz.
  4. Summe aus Arbeitnehmereinkommen, Nettobetriebsüberschuss und Abschreibungen abzgl. erhaltener Subventionen.
  5. Einzelinterpret*innen des Wirtschaftszweigs „Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige darstellende Kunst“ sowie KSK-versicherte Kreative mit weniger als 17.500 € Jahreseinkommen.
  6. Künstleragenturen/Gastspieldirektionen, Veranstaltungs-Tourdienstleister im Musikbereich, ­Betreiber von Musikspielstätten (Musikclubs), Betreiber von Veranstaltungshallen, Ticket-Dienstleister.
  7. Vervielfältigung von bespielten Tonträgern (Presswerke), Vertriebe von Tonträgern/Musikdateien, Musikhändler (Verkauf/Bereitstellung an Endverbraucher): alle Vertriebswege.
  8. Herstellung und Vertrieb von Bühnen- und Studioequipment.
  9. In der Musikwirtschaftsstudie auf die einzelnen Teilsegmente aufgeteilt.

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet von Wolfgang Seufert nach: Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft, hrsg. v. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, div. Jahrgänge; sowie: Musikwirtschaft in Deutschland, Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. v. Bundesverband Musikindustrie (u. a.), Berlin 2015.

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