Zwei für die Musikwirtschaft zentrale Studien werden in dieser Statistik gegenübergestellt. Neben dem Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2024 (KKW‑Monitoring) der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung ist dies die Studie Musikwirtschaft in Deutschland 2024. Das Berichtsjahr beider Studien ist 2023. Öffentlich finanzierte Einrichtungen sind in beiden Studien nicht in die Musikwirtschaft eingerechnet.
Insgesamt 105.900 Erwerbstätige gab es nach Angaben des KKW‑Monitorings im Jahr 2023 in der Musikwirtschaft. Dies waren einerseits rund 55.720 Kernerwerbstätige (53 % aller Erwerbstätigen), bei denen es sich mehrheitlich um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte handelte (42.990). Zu den Kernerwerbstätigen zählen zudem die umsatzsteuerpflichtigen Selbstständigen, deren Anzahl sich laut KKW-Monitoring auf 12.730 belief. Andererseits weist der KKW-Monitoringbericht für das Jahr 2023 insgesamt 50.170 geringfügig Erwerbstätige in der Musikwirtschaft aus (47 % aller Erwerbstätigen); dies waren mehrheitlich Mini-Selbstständige (34.110) sowie geringfügig Beschäftigte (16.060).

Drei von zehn Erwerbstätigen in der Musikwirtschaft verortet der KKW-Monitoringbericht in den Wirtschaftszweigen der Selbstständigen Komponist:innen und Musikbearbeiter:innen sowie der privaten Musik- und Tanzensembles, insgesamt 31.330. Weitere 23 % (23.920) sind im spartenübergreifenden Wirtschaftszweig der „Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst“ tätig, 19 % (20.250) lassen sich dem Bereich Musikveranstaltungen zuordnen, 15 % (15.610) dem Bereich Musikinstrumente (Herstellung und Handel).
Wird das Verhältnis von Selbstständigkeit zu abhängiger Beschäftigung berechnet, zeigt sich die stark unternehmerisch geprägte Struktur der Musikwirtschaft: Von den 105.900 Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 insgesamt 46.840 Personen bzw. 44 % selbstständig (inkl. Mini-Selbstständige), 59.050 Erwerbstätige bzw. 56 % waren als Arbeitnehmer:innen sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt. Zum Vergleich: Die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft zählte nach Abgrenzung des KKW-Monitorings 33 % Selbstständige und 67 % abhängig Beschäfigte, in der Gesamtwirtschaft in Deutschland war das Verhältnis 14 % zu 86 %.
Insgesamt 5,3 % aller Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft rechnet der KKW-Monitoringbericht zur Musikwirtschaft. Bezogen auf die Gesamterwerbstätigkeit in Deutschland sind es 0,21 %.

Die Musikwirtschaftsstudie kommt mit insgesamt knapp 156.000 Erwerbstätigen im Berichtsjahr 2023 auf eine deutlich höhere Zahl als der KKW‑Monitoringbericht. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf die Einbeziehung weiterer musikwirtschaftlicher Aktivitäten und Unternehmen, die in der Aufstellung des KKW‑Monitorings zur Musikwirtschaft nicht enthalten sind. Dazu gehört u. a. der Bereich „Musikunterricht“, in dem die Studie 28.224 freiberufliche und an privaten Musikschulen angestellte Lehrkräfte bzw. dort tätige Inhaber:innen ermittelte. Deutlich mehr Erwerbstätige verortet die Studie zudem in den Teilbereichen Musikveranstaltungen (58.058) und Musikaufzeichnungen (22.785). Entsprechend verteilen sich in der Musikwirtschaftsstudie auch die Schwerpunkte der Erwerbstätigkeit anders: 37 % der Erwerbstätigen in der Musikwirtschaft waren im Berichtsjahr 2023 im Bereich Musikveranstaltungen tätig, 18 % im Bereich des privatwirtschaftlichen Musikunterrichts, 17 % im Bereich Kreative und 15 % im Bereich Musikaufnahmen.
Von den 155.900 Erwerbstätigen im Jahr 2023 waren 41 Prozent selbstständig oder tätige Inhaber:innen, 59 Prozent sind als Arbeitnehmer:innen beschäftigt. Eine Unterscheidung zwischen Kern- und geringfügiger Erwerbstätigkeit erfolgt in der Musikwirtschaftsstudie nicht.
Nach Abgrenzung der Musikwirtschaftsstudie lassen sich 0,32 % aller Erwerbstätigen in Deutschland der Musikwirtschaft zuordnen. Selbstständige sind hier stark überrepräsentiert: Fast jede hundertste selbstständige Person in Deutschland (64.122 von 6,87 Millionen bzw. 0,93 %) lässt sich der Musikwirtschaft zuordnen.
Freie Mitarbeitende auf Honorarbasis werden in der Musikwirtschaftsstudie ebenfalls ausgewiesen. Diese werden separat zu den Erwerbstätigen gelistet, um Doppelzählungen zu vermeiden. Insgesamt errechnete die Studie 33.580 freie Mitarbeiter:innen in der Musikwirtschaft, die insbesondere in den Teilbereichen Kreative (14.591), Musikveranstaltungen (8.864) und Musikunterricht (5.850) tätig waren.
Hinweis
In der vorliegenden Darstellung werden die Daten für den Teilmarkt Musikwirtschaft nach dem Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW-Monitoring) 2024 sowie der Musikwirtschaftsstudie (MW-Studie) 2024 ausgewiesen. Berichtszeitraum ist jeweils das Jahr 2023. Öffentlich finanzierte Einrichtungen sind nicht in die Musikwirtschaft eingerechnet. Die Gegenüberstellung der Daten orientiert sich an der Systematik Wolfgang Seuferts im Beitrag Musikwirtschaft in: Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.): Musikleben in Deutschland, Bonn 2019, wurde für die vorliegende Darstellung aber grundlegend überarbeitet.
Im KKW-Monitoring werden der Musikwirtschaft alle Erwerbstätigen zugeordnet, die in einem als musikwirtschaftlich relevant definierten Wirtschaftszweig nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008, Statistisches Bundesamt) tätig sind. Die Gesamtzahl der im KKW-Monitoring ausgewiesenen Erwerbstätigen ist die Summe aus Selbstständigen und angestellten Beschäftigten. Diese Gruppen werden wiederum differenziert nach Kernerwerbstätigkeit und geringfügiger Erwerbstätigkeit. Zu den Kernerwerbstätigen zählen einerseits die Selbstständigen mit einem Jahresumsatz oberhalb der Kleinunternehmerschwelle (im Jahr 2023 lag diese bei 22.000 Euro). Ihre Anzahl entspricht der Anzahl der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen nach Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) des Statistischen Bundesamts; zum Zeitpunkt des Erscheinens des KKW-Monitoring lagen hierzu lediglich Schätzungen vor. Die Daten umfassen alle Unternehmensformen einschließlich Freiberufler:innen mit eigenem Büro, Selbstständige mit und ohne Beschäftigte sowie Gewerbebetriebe. Die zweite Gruppe der Kernerwerbstätigen ist die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Für diese Gruppe lagen zum Zeitpunkt des Erscheinens des KKW-Monitoring endgültige Werte seitens der Bundesagentur für Arbeit vor (Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008)). Dies galt auch für die geringfügig Beschäftigten, die zusammen mit den Kleinunternehmen bzw. Mini-Selbstständigen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro die Gruppe der geringfügig Erwerbstätigen bildet. Für die Mini-Selbstständigen waren nur Daten bis 2020 verfügbar, weshalb für das Jahr 2023 lediglich Schätzungen erfolgten. Sowohl für die Mini-Selbstständigen als auch für die geringfügig Beschäftigten wurden nur Gesamtzahlen für die Musikwirtschaft veröffentlicht; sie wurden nicht separat nach den einzelnen Wirtschaftszweigen ausgewiesen. Die Zahl der geringfügig Erwerbstätigen in den einzelnen Wirtschaftszweigen ließ sich aber anhand der Differenz der Gesamterwerbstätigen abzüglich der Kernerwerbstätigen (Selbstständige und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) errechnen.
Im Gegensatz zum KKW-Monitoring betrachtet die MW-Studie ein breiteres Spektrum musikwirtschaftlicher Aktivitäten. Die Ergebnisse der MW-Studie basieren auf eigenen Berechnungen von Oxford Economics auf Grundlage amtlicher Statistiken wie der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Angaben der Künstlersozialkasse, und weiterer Quellen wie Geschäftsberichte sowie Expert:inneninterviews. Für die Berechnungen grundlegend ist zudem eine Online-Befragung unter deutschen Musikunternehmen und Selbstständigen in der Musikwirtschaft (Befragungszeitraum: 15. April bis 10. Juni 2024), über die unter anderem Tätigkeitsfelder, Einnahmen und Ausgaben und die Beschäftigungssituation erhoben wurden. 1.627 Selbstständige und Unternehmen mit Gesamtumsätzen von etwa 3,1 Milliarden Euro beteiligten sich an der Erhebung, von denen 727 detaillierte Angaben zu ihrer Erlösstruktur und 491 zu ihrer Kostenstruktur machten; weitere 330 Fragebögen konnten für die Auswertung der Beschäftigtenstruktur verwendet werden. Für alle Tätigkeitsbereiche, die in der Klassifikation der Wirtschaftszweige erfasst sind, wurde wie im KKW-Monitoringbericht verfahren und die Zahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten im Jahr 2023 aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Für Tätigkeitsbereiche, die in der Beschäftigungsstatistik nicht separat ausgewiesen sind, wurde die Zahl der Beschäftigten anhand der Angaben der Befragten zu ihren Personalkosten und den durchschnittlichen Personalkosten pro Mitarbeiter:in ermittelt. Die Zahl der Selbstständigen bzw. Inhaber:innen wurde anhand des Verhältnisses zwischen Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen, das aus den Befragungsergebnissen hervorgeht, berechnet. Für freiberuflich tätige ausübende Künstler:innen, Textdichter:innen, Komponist:innen und freie Musikpädagog:innen wurden die Daten der Künstlersozialkasse von 2023 ergänzend betrachtet. Die Gesamtzahl der in der MW-Studie ausgewiesenen Erwerbstätigen inkludiert sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige bzw. tätige Inhaber:innen und mitarbeitende Familienangehörige. Darüber hinaus erfasst die MW-Studie auch freie Mitarbeitende auf Honorarbasis, die allerdings separat gelistet werden, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Fußnoten
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Kreative nach KKW-Monitoring: In der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 werden die Tätigkeiten einzelner Musiker:innen nicht separat ausgewiesen; sie sind dem WZ 90.01.4 „Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige darstellende Kunst“ zugeordnet. Im KKW-Monitoring ist dieser Wirtschaftszweig der Filmwirtschaft und dem Markt für Darstellende Kunst, nicht aber der Musikwirtschaft zugewiesen. Die berücksichtigten Wirtschaftszweige sind „Selbstständige Komponist:innen und Musikbearbeiter:innen“ (WZ 90.03.1; bei den wenigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieses Wirtschaftszweigs handelt es sich überwiegend um die Berufsgruppe „Büro und Sekretariat“) sowie „Musik- und Tanzensembles“ (WZ 90.01.2); letzterer umfasst Tätigkeiten von privat finanzierten Ensembles wie Ballettgruppen, Orchestern, Kapellen oder Chören. Angesichts dieser definitorischen Abgrenzungen lässt sich die hohe Zahl an Erwerbstätigen in diesen beiden Wirtschaftszweigen, die zu 67 % geringfügig erfolgt, schwierig erklären. Allein 13.820 geringfügig Erwerbstätige lassen sich dem Wirtschaftszweig der „Selbstständigen Komponist:innen und Musikbearbeiter:innen“ zuordnen; da geringfügige Beschäftigung in diesem Wirtschaftszweig nur in sehr kleinem Umfang geschieht (im Juni 2025 gab es hier nach einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit lediglich 136 geringfügig Beschäftigte), muss die hohe Zahl auf Grundlage der Schätzung von Mini-Selbstständigen zustandegekommen sein.
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Kreative nach MW-Studie: Die MW-Studie berücksichtigt in besonderem Maße die in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Kreativen (5.108 Textdichter:innen, Komponist:innen und Musikbearbeiter:innen, sowie 19.278 ausübende Künstler:innen). In der KSK versichert sind freiberufliche (selbstständige) Künstler:innen, die einer überwiegend im Inland ausgeübten künstlerischen Haupttätigkeit in diesem Bereich nachgehen und deren Mindestverdienst 3.900 Euro jährlich überschreitet (Ausnahme: Berufsanfänger:innen). Selbstständig tätige Urheber:innen und ausübende Künstler:innen, die diese Bedingungen nicht erfüllen (z. B. weil sie nebenberuflich in selbstständiger Tätigkeit musizieren) oder aus anderen Gründen nicht in der KSK versichert sind, sind in den Daten nicht als Selbstständige berücksichtigt.
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Musikveranstaltungen nach KKW-Monitoring: Spartenübergreifende Wirtschaftszweige. WZ 90.04.1 „Theater- und Konzertveranstalter“ umfasst Tätigkeiten von Theater-, Varieté- und Kleinkunst-, Konzert- sowie Ballettveranstaltern; WZ 90.04.2 umfasst den Betrieb von privaten Opern- und Operettenhäusern, Musicaltheatern, Konzertsälen, Schauspielhäusern u. ä. Einrichtungen für künstlerische Darbietungen.
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Musikveranstaltungen nach MW-Studie: Einschließlich Künstler:innenagenturen, Veranstaltungs- und Tourdienstleister:innen im Musikbereich, Club- und Hallenbetrieb sowie Ticket-Dienstleistungsunternehmen.
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Musikaufnahmen nach KKW-Monitoring: Der Wirtschaftszweig „Tonstudios etc.“ (WZ 59.20.1 ) umfasst die Anfertigung von Tonaufnahmen im Tonstudio oder anderswo, einschließlich der Aufzeichnung von Hörfunkbeiträgen oder -sendungen. Der Wirtschaftszweig „Tonträgerverlage“ (WZ 59.20.2) umfasst den verlegerischen Vertrieb von Tonaufnahmen an Groß- und Einzelhändler oder unmittelbar an den Kunden. Eingeschlossen ist auch der verlegerische Vertrieb von Musikaufnahmen enthaltenden elektronischen Dateien, die heruntergeladen und lokal abgespeichert werden können (Musikdownloads).
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Musikaufnahmen nach MW-Studie: Berücksichtigt werden alle Bereiche der Produktion, Vervielfältigung, Vermarktung und des Vertriebs und Handels von physischen und digitalen Musikformaten, neben Musikdownload insbesondere einschließlich der Streamingdienste.
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Musikverlage nach KKW-Monitoring: Der Wirtschaftszweig „Musikverlage“ (WZ 59.20.3) umfasst das Verlegen von Musikalien, d. h. den Erwerb und die Registrierung von Rechten an musikalischen Kompositionen, die Werbung für diese und die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen sowie die Verwendung solcher Kompositionen für Aufnahmen, im Hörfunk und Fernsehen, in Kinofilmen, bei Liveauftritten sowie in Print- und sonstigen Medien. Die Tätigkeiten führen die Rechteinhaber selbst oder autorisierte Rechteverwalter durch.
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Musikverlage nach MW-Studie: Den Beschäftigungszahlen zugrundegelegt sind auch in der MW-Studie die amtlichen Daten für den Wirtschaftszweig „Musikverlage“. Da die Höhe des Umsatzes dieses Wirtschaftszweigs unplausibel erscheint und es zwischen 2011 und 2013 einen Umsatzanstieg in annäherendem Umfang des Umsatzes der GEMA gab, wurde in den Vorgängerversionen dieser Statistik die Annahme vertreten, dass mit der Revision der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 die GEMA mit Verzögerung diesem Wirtschaftszweig zugeordnet wurde. Die aktuelle MW-Studie widerspricht dieser Annahme. Vielmehr bestehe die Vermutung, dass in diesem Wirtschaftszweig Unternehmen enthalten sind, die einst als Musikverlag klassifiziert wurden, heute aber den größten Teil ihres Umsatzes aus anderen Tätigkeitsbereichen generieren. Die Befragung unter Musikunternehmen im Rahmen der MW-Studie unterstütze diese Annahme, da viele Verlage auch außerhalb ihres eigentlichen Verlagsgeschäfts in anderen Bereichen der Musikwirtschaft, z. B. als Musiklabel oder im Artist-Management, tätig seien. Infolgedessen unterscheidet die MW-Studie zwischen Musikverlagen, die vorwiegend als Musikverlag tätig sind, und solchen Unternehmen, die u. a. zwar noch als Musikverlage tätig sind, deren Umsatzschwerpunkt mittlerweile aber in anderen Tätigkeitsbereichen liegt. Letzteren werden jeweils 65 % der Erwerbstätigen und der freien Mitarbeiter:innen des Wirtschaftszweigs zugerechnet, die in vollem Umfang der Musikwirtschaft zugerechnet werden. Offen bleibt allerdings, wie viele dieser Unternehmen ihren unternehmerischen Schwerpunkt mittlerweile außerhalb der Musikwirtschaft haben.
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Musikinstrumente nach KKW-Monitoring: Der Wirtschaftszweig „Herstellung von Musikinstrumenten“ (WZ 32.20) umfasst die Herstellung von mechanischen und elektronischen Musikinstrumenten, von Teilen und Zubehör für Musikinstrumente, von Spieldosen, Metronomen, Stimmgabeln etc. sowie von mundgeblasenen Tonsignalinstrumenten wie Pfeifen oder Signalhörnern. Der Wirtschaftszweig „Einzelhandel mit Musikinstrumenten etc.“ (WZ 47.59.3) schließt auch den Einzelhandel mit Noten ein.
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Musikinstrumente nach MW-Studie: Einschließlich Herstellung und den Vertrieb von Bühnen- und Studioequipment.
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Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst nach KKW-Monitoring: Der Wirtschaftszweig (WZ 90.02) umfasst spartenübergreifend eine Vielzahl an Tätigkeiten, die mit der Produktion und Aufführung von Theaterstücken, Opern, Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen verbunden sind. Hierunter fallen Tätigkeiten von Regisseur:innen, Produzent:innen, Bühnenbildner:innen, Filmarchitekt:innen, Bühnenarbeiter:innen, Maskenbildner:innen, Dienstleister:innen in der Veranstaltungstechnik (Licht, Ton, Video), Garderobe u. a. sowie Produzent:innen oder Organisator:innen von künstlerischen Liveveranstaltungen. Angestellte öffentlich finanzierter Einrichtungen sind nicht inbegriffen. In der MW-Studie sind die Tätigkeiten dieses Wirtschaftszweigs z. T. auf die einzelnen Teilsegmente aufgeteilt.
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Verwertungsgesellschaften nach MW-Studie: Die Angaben beruhen auf den Geschäfts- und Transparenzberichten der GEMA und der GVL sowie auf eigenen Berechnungen.
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Musikunterricht nach MW-Studie: Angaben zu privaten Musikschulen basierten in den Vorgängerstudien auf näher beschriebenen Umfragen unter den Musikschulen im Bundesverband der Freien Musikschulen. Die aktuelle MW-Studie gibt nur einen Hinweis auf die unterstützende Mitwirkung des Verbands bei der Umfrageverteilung, macht aber keine weiteren methodischen Angaben. Neben der Umfrage stützt sich die MW-Studie auf Daten der Künstlersozialkasse zu freiberuflich tätigen Musikpädagog:innen.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2024, hrsg. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin 2025; sowie: Musikwirtschaft in Deutschland 2024. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung relevanter Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. von BDKV, BVMI, DMV, EVVC, GEMA, GVL, IMUC, LiveKomm, SOMM und VUT, 2024. Ergänzende Angaben zu den Wirtschaftszweigen nach: Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2008; ergänzende Informationen zur sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung im Wirtschaftszweig der „Selbstständigen Komponist:innen und Musikbearbeiter:innen“ nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit.