Über eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2024 stellt das Statistische Bundesamt eine Analyse der Erwerbstätigkeit in Kultur und Kreativwirtschaft bereit. Die Auswertung basiert auf zwei methodischen Zugängen zur statistischen Erfassung von Erwerbstätigkeit: der Gliederung nach tatsächlich ausgeübten Kulturberufen und der Gliederung nach kulturrelevanten Wirtschaftszweigen, in denen Erwerbstätigkeit stattfindet (unabhängig von den tatsächlich darin ausgeübten Berufen). Die erfassten Berufsgruppen und Wirtschaftszweige entsprechen einheitlichen nationalen Klassifikationen, wodurch sich der Musikbereich in Teilen abgrenzen lässt. Auch wenn die Stichprobe des Mikrozensus knapp 800.000 Personen umfasst, liegen für Detailauswertungen der Erwerbstätigkeit im Bereich Musik häufig zu wenige Fälle vor, um statistisch gesicherte Aussagen zu treffen.
Insgesamt schätzt der Mikrozensus 2024 die Zahl der Erwerbstätigen in Kulturberufen auf 1,285 Millionen Personen – dies entspricht 3 % der Gesamtbeschäftigung in Deutschland. 123.000 davon werden der Sparte Musik zugeordnet, was rund 10 % der Erwerbstätigen in Kulturberufen entspricht. Die Sparte Musik setzt sich in dieser Statistik zusammen aus 67.000 ausübenden Künstler:innen („Musik-, Gesang-, Dirigiertätigkeiten“), 48.000 Musikpädagog:innen, den Musikinstrumentenbauer:innen (nach relativ unsicherer Schätzung 7.000) sowie den Musikfachhändler:innen (kein sicherer Zahlenwert). Werden diese Tätigkeitsbereiche weiter differenziert, lassen sich sichere Aussagen nur für die Gruppe der (Instrumental-)Musiker:innen treffen: Ihre Zahl schätzt der Mikrozensus auf 54.000.

Der Frauenanteil in der Sparte Musik fällt mit 41 % geringer aus als in sämtlichen Kulturberufen (52 %); unter allen Erwerbstätigen in Deutschland liegt er bei 47 %. Deutliche Unterschiede gibt es bei den Geschlechterverhätnissen innerhalb der Sparte Musik: In der Musikpädagogik liegt der Frauenanteil bei 56 %, bei den Instrumentalmusiker:innen sowie den „Musik-, Gesang-, Dirigiertätigkeiten“ insgesamt beträgt nur 31 %.
Auch mit Blick auf die Stellung im Beruf und das persönliche monatliche Nettoeinkommen weist die Erwerbstätigkeit in der Sparte Musik Besonderheiten auf. Über die Hälfte der Erwerbstätigen (55 %) sind Selbständige – ein überaus hoher Anteil im Vergleich zur Gesamterwerbstätigkeit in Deutschland, die nur 9 % Selbstständige zählt. Die Selbstständigen der Sparte Musik fallen zugleich etwa zur Hälfte (49 %) in die niedrigste Einkommenskategorie (unter 1.500 €); nur 21 % haben monatliche Nettoeinkünfte von 2.500 € und mehr. Signifikant unterscheidet sich davon die Einkommensverteilung der abhängig Beschäftigten in den betrachteten Musikberufen, von denen 44 % ein monatliches Nettoeinkommen von 2.500 € und mehr erzielen. Etwa ein Viertel (24 %) der abhängig Beschäftigten in Musikberufen fällt in die unterste Einkommenskategorie.
Insgesamt erzielen in der Sparte Musik 38 % der abhängig Beschäftigten und Selbstständigen ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.500 €. Dieser Anteil ist hoch – von allen Erwerbstätigen in Deutschland zählen sich nur 25 % zur unteren Einkommenskategorie. Entsprechend unterdurchschnittlich fallen in der Sparte Musik die Anteile der Erwerbstätigen in der mittleren und oberen Einkommenskategorie aus: 31 % erzielen monatliche Nettoeinkünfte von 1.500 € bis unter 2.500 € (Gesamterwerbstätigkeit in Deutschland: 36 %), weitere 31 % erzielen 2.500 € und mehr (Gesamterwerbstätigkeit: 39 %).
Zur Einkommensverteilung in den einzelnen aufgeführten Musikberufen liegen ausschließlich Angaben für die ausübenden Künstler:innen vor (die „Musik-, Gesang-, Dirigiertätigkeiten“); dies sind die abhängig beschäftigten und selbstständigen Musiker:innen, Sänger:innen, Dirigent:innen, Komponist:innen und sonstige wie Audio-Designer:innen oder Repetitor:innen. In dieser Berufsgruppe sind die mittleren Einkommen mit 26 % vergleichsweise schwach vertreten, während 35 % ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.500 € und 39 % 2.500 € und mehr erzielen. Seit 2021 entwickelte sich die Einkommensverteilung der ausübenden Künstler:innen analog zur gesamten Erwerbstätigkeit in Deutschland: Der Anteil der Erwerbstätigen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 € und mehr stieg, während insbesondere der Anteil der Erwerbstätigen mit niedrigem Einkommen (weniger als 1.500 €) gesunken war. Die Veränderungen waren bei den Musik, Gesang- und Dirigiertätigkeiten allerdings weniger stark ausgeprägt. So sank auf dem gesamten Arbeitsmarkt der Anteil derjenigen, die niedrige Einkommen unter 1.500 € erzielen, um acht Prozentpunkte von 33 auf 25 % – bei den ausübenden Künstler:innen hingegen nur um drei Prozentpunkte von 38 auf 35 %.

Wird die Erwerbstätigkeit nicht nach Berufen, sondern nach den Wirtschaftszweigen betrachtet, ordnet das Statistische Bundesamt den kulturrelevanten Branchen auf Basis des Mikrozensus 2024 etwas mehr als 2,6 Millionen Menschen zu. Die hier zugrundeliegende Klassifikation der Wirtschaftszweige unterscheidet sich grundlegend von der Klassifikation der Berufe. Zu beachten ist zudem, dass in dieser Betrachtung alle Erwerbstätigen einbezogen sind, die in einem als kulturrelevant definierten Wirtschaftszweig arbeiten – unabhängig von den tatsächlich ausgeübten Berufen (also beispielsweise auch Haus- oder Verwaltungspersonal, IT, Logistik etc.). Werden zusätzlich die Berufe der rund 2,6 Millionen Erwerbstätigen in kulturrelevanten Wirtschaftszweigen herangezogen, zeigt sich, dass innerhalb der betrachteten Wirtschaftzweige nur etwa 590.000 davon (23 %) einen Kulturberuf ausüben. Dies ist die Schnittmenge zwischen den Erwerbstätigen in Kulturberufen und den Erwerbstätigen in kulturrelevanten Wirtschaftszweigen.
Für den Musikbereich lassen sich auf Grundlage der Betrachtung der Wirtschaftszweige kaum Aussagen treffen. Ausübende Künstler:innen im Musikbereich sind gemäß Klassifikation in den kreativen, künstlerischen und unterhaltenden Tätigkeiten aller Sparten subsumiert (rund 200.000 Erwerbstätige) und können nicht separat erfasst werden. Lediglich für den Wirtschaftsweig „Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien“ können Daten herangezogen werden: Der Mikrozensus 2024 schätzt die Zahl der Erwerbstätigen dieser Branchen auf 11.000 und mehrheitlich männlich. Der Musikinstrumentenbau wurde seitens des Statistischen Bundesamt nicht als kulturrelevanter Wirtschaftszweig definiert.

Hinweis
Die vorliegende Darstellung basiert auf der Publikation „Erwerbstätige in Kultur und Kreativwirtschaft“ des Statistischen Bundesamts (2026), die eine Sonderauswertung der Erstergebnisse des Mikrozensus 2024 darstellt und Vergleichswerte aus den Berichtsjahren 2021 bis 2023 (Endergebnisse) heranzieht. Berechnungsgrundlage des Mikrozensus ist eine repräsentative Stichprobe von etwa 1 % der Bevölkerung und rund 400.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften. Die Daten werden durch die Statistischen Landesämter kontinuierlich über das Berichtsjahr erhoben. Bei den angegebenen Bundesergebnissen handelt es sich um Jahresdurchschnitte, die durch das Statistische Bundesamt auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet wurden. Die Mikrozensus-Ergebnisse der Erhebungsjahre 2021 und 2022 wurden auf Grundlage der revidierten Bevölkerungszahlen des Zensus 2022 rückwirkend neu hochgerechnet. Ein direkter Vergleich zu den Vorgängerberichten bis 2020 ist nur eingeschränkt möglich.
Als Erwerbstätige gelten Personen ab 15 Jahre, darunter Selbstständige, Beamt:innen, Angestellte, Arbeiter:innen, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Entgelt einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet haben. Der Mikrozensus bezieht sich bei Vorliegen mehrerer Tätigkeiten jeweils auf die Haupterwerbstätigkeit; der zeitliche Umfang der ausgeübten Tätigkeit oder ob es sich um eine regelmäßige oder nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt, ist hierbei irrelevant. In den hier abgebildeten Auswertungen berücksichtigt sind auch nicht gesondert ausgewiesene unbezahlt mithelfende Familienangehörige; Erwerbstätige ohne Einkommen, ohne Angabe sowie in Gemeinschaftsunterkünften lebende Personen sind hingegen nicht enthalten. Insgesamt unterscheidet sich diese Statistik sowohl hinsichtlich des Kreises der erfassten Erwerbstätigen als auch mit Blick auf die Erhebungsmethodik von der Versichertenstatistik der Künstlersozialkasse (vgl. „Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Tätigkeitsbereich und Durchschnittseinkommen“) und den Beschäftigungsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit (vgl. „Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Musikberufen“), wobei letztere dieselben Klassifikationen nutzen.
Die Auswertung basiert auf zwei methodischen Zugängen zur statistischen Erfassung von Erwerbstätigkeit im Kulturbereich. Einerseits werden alle Personen einbezogen, die laut „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (KldB 2010) in einem als kulturrelevant definierten Beruf tätig sind, und zwar unabhängig davon, in welchem Wirtschaftszweig sie beschäftigt sind (Konzept der Kulturberufe). Andererseits werden alle Erwerbstätigen einbezogen, die in einem als kulturrelevant definierten Wirtschaftszweig nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008, Statistisches Bundesamt) tätig sind, unabhängig vom tatsächlich ausgeübten Beruf (Konzept der kulturrelevanten Wirtschaftszweige). Die beiden Konzepte ergänzen sich zwar, sind aber nicht deckungsgleich; ihre Schnittmenge bildet Erwerbstätige ab, die in Kulturberufen innerhalb der als kulturrelevant definierten Wirtschaftszweige tätig sind. Generell berücksichtigt das Statistische Bundesamt nur solche Berufs- oder Wirtschaftszweiggruppen, bei denen der Kulturbezug mindestens 50 % beträgt.
Die vorliegende Darstellung nach Tätigkeitsbereichen konzentriert sich auf Kulturberufe der Sparte Musik; das Statistische Bundesamt weist dieser Sparte die Berufsgruppen „Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten“ und „Musikinstrumentenbau“ sowie die Berufsuntergruppen „Musikpädagogik“ und „Muskfachhandel“ zu. Bei den „Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten“ liegen teilweise genügend Fallzahlen vor, um Erwerbstätige der untergeordneten Berufsuntergruppen auszuweisen. Keine Berücksichtigung finden die „Musik-/Kunsttherapie“ sowie solche Musikberufe, die in der KldB 2010 nur in übergeordneten Kategorien aufgeführt und nicht gesondert ausgewiesen werden (z. B. Musiklehrer:innen an allgemeinbildenden Schulen, Musikdozent:innen an Hochschulen, Musikverleger:innen, Musikdramaturg:innen, Orchester- und Operndirektor:innen, Orchesterwarte, Discjockeys, Tonmeister:innen oder Berufe in der Veranstaltungstechnik).
Die Auswertung nach Wirtschaftszweigen lässt hingegen kaum Rückschlüsse auf musikrelevante Wirtschaftsbranchen zu. Dies ist einerseits dem Umstand geschuldet, dass nur auf der Gliederungsebene der Gruppen (3-Steller) differenziert wird, nicht auf den Ebenen der Klassen (4-Steller) und Unterklassen (5-Steller). Dadurch können innerhalb der Gruppe der „Kreativen, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten“ die musikbezogenen (Unter-)Klassen nicht von Schauspiel, Tanz, Zirkus, Bildende Kunst, Schriftstellerei und Journalistik unterschieden werden. Der Einzelhandel, bei dem der Kulturbezug nur bei wenigen (Unter)klassen wie dem Einzelhandel mit Musikinstrumenten oder mit Tonträgern eindeutig gegeben ist, kann in seiner Gesamtheit auf den höheren 3-stelligen Hierarchieebenen nicht als kulturrelevant betrachtet werden und wird daher nicht mit aufgeführt. Andererseits wird in der Auswertung seitens des Statistischen Bundesamts die Gruppe (3-Steller) „Herstellung von Musikinstrumenten“ nicht als kulturrelevanter Wirtschaftszweig berücksichtigt.
Das Nettoeinkommen ist definiert als die Summe aller Einkunftsarten (wie Erwerbseinkommen, Renten oder öffentliche Transferzahlungen) ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Betrachtet wird das monatliche Nettoeinkommen einzelner Personen, nicht der Haushalte.
Sämtliche absolute Werte sind in der Auswertung auf 1.000er gerundet; durch die Rundungen können sich Differenzen in den Gesamtwerten und den daraus errechneten prozentualen Werten ergeben.
Legende
/ Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist.
() Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher is
Fußnoten
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Tätigkeitsbereiche: Abgrenzung nach Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010, überarbeitete Fassung 2020).
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Z. B. Lehrer:innen an Musikschulen, Facherzieher:innen Musik etc, jedoch ohne Leiter:innen von Musikschulen, da diese nach der KldB 2010 in der übergeordneten Berufsgruppe „Führungskräfte - Außerschulische Bildungseinrichtungen“ erfasst sind und nicht gesondert ausgewiesen werden; unter „Kulturberufe insgesamt“ sind die Führungskräfte außerschulischer Bildungseinrichtungen hingegen berücksichtigt. Musiklehrer:innen an allgemeinbildenden Schulen können in dieser Statistik dagegen nicht berücksichtigt werden, da die KldB 2010 sie nicht separat erfasst.
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Dirigent:innen, Komponist:innen und Sonstige Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten (z. B. Audio-Designer:innen, Repetitor:innen) werden gemäß KldB 2010 in der Quelle einzeln erfasst und jeweils mit einem Schrägstrich ausgewiesen (Zahlenwert nicht sicher genug ist). In der Summe dürfte der Zahlenwert der Erwerbstätigen dieser drei Berufsuntergruppen über 5.000 liegen.
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Die Quelle nennt beide Werte an unterschiedlicher Stelle.
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Kulturrelevante Wirtschaftszweige in Abgrenzung der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008); die „Herstellung von Musikinstrumenten“ ist in der Quelle nicht als kulturrelevanter Wirtschaftszweig berücksichtigt.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Erwerbstätige in Kultur und Kreativwirtschaft. Sonderauswertung aus dem Mikrozensus, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, 2026.