Anteile der Einnahmen und Ausgaben am Gesamtetat in den Jahren 2020 und 2000

Abbildung: Einnahmen und Ausgaben
Öffentliche Mittel und Unterrichtsgebühren stellen die größten Einnahmequellen der öffentlichen Musikschulen dar. Bei den Ausgaben dominieren die Personalkosten für Lehrkräfte.

Die aktuellen Finanzdaten der öffentlichen Musikschulen wurden in der Verbandsstatistik 2020 veröffentlicht und beruhen auf den Angaben sämtlicher Mitgliedsschulen des VdM für das Kalendervorjahr 2019. Die öffentlichen Musikschulen verfügten demnach zuletzt über einen Gesamtetat von 1.090 Millionen Euro (Basis: 933 Musikschulen). 20 Jahre zuvor betrug der Gesamtetat 727 Mio. Euro (Basis: 980 Musikschulen).

Als gemeinnützige Einrichtungen müssen die öffentlichen Musikschulen im VdM einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Auf der Seite der Einnahmen liegen die größten Anteile am Gesamtetat bei den öffentlichen Mitteln (zuletzt rund 53 %) und den Unterrichtsgebühren (rund 42 %). Auf der Ausgabenseite dominieren die Personalkosten für die Lehrkräfte mit einem Anteil von zuletzt mehr als 82 % am Gesamtetat. Rund ein Zehntel des Etats entfallen auf Sachkosten, rund 7 % auf Personalkosten für die Verwaltung.

Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM seit 2000
Abbildung: Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM

In den letzten Jahren stiegen die Einnahmen aus öffentlichen Mitteln stärker als die Einnahmen aus Unterrichtsgebühren. Zuletzt verzeichneten zudem die Ausgaben für Lehrkräfte einen deutlichen Zuwachs.

Tabelle
Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM
Tabelle: Einnahmen und Ausgaben der VdM-Musikschulen

Hinweis

Grundlage der Daten ist eine jährliche Vollerhebung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) unter seinen Mitgliedsschulen; zuletzt waren dies 933 öffentliche Musikschulen. Erfasst werden dabei u. a. Schülerzahlen und Fachbelegungen, Unterrichtszeiten, Kooperationen sowie Personal- und Finanzdaten.

Statistik

Fußnoten

  1. Sämtliche Jahresdaten zu Einnahmen und Ausgaben beziehen sich auf das jeweils vollständige Kalendervorjahr.
  2. Anteile am Gesamtetat. Ohne Unterdeckung, Fehlbetrag, Entnahme aus Betriebsmittelreserve, etc.
  3. Anteile am Gesamtetat. Ohne Überschuss, Zuführung zur Betriebsmittelreserve, etc.
  4. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung und -auswertung für das Jahr 2003 waren die Musikschulen des Landesverbands Berlin nicht Mitglied im Verband deutscher Musikschulen.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: VdM-Jahresbericht 2020 hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, 2021; sowie: Statistisches Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland, hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, diverse Jahrgänge.

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