2024 änderten sich in einigen Bundesländern die Beschäftigungsstrukturen an öffentlichen Musikschulen deutlich. Mehr Anstellungen wurden geschaffen, die Zahl der Honorarverträge sank.

Infografik: Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte öffentlicher Musikschulen im VdM 2024

An den öffentlichen Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen (VdM) gab es zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 35.411 Beschäftigungsverhältnisse von Musikschullehrkräften (ohne Schulleitungen). Rund 70 % der Verträge des pädagogischen Personals waren Anstellungen (24.857); meist handelte es sich dabei um Teilzeitverträge (90,0 %), 79,4% wurden nach TVöD vergütet. 10.554 Beschäftigungsverhältnisse an öffentlichen Musikschulen waren Honorarverträge. 

Generell kann eine Musikschullehrkraft in einem Beschäftigungsverhältnis an einer oder an mehreren öffentlichen Musikschulen stehen, beispielsweise wenn eine Honorartätigkeit an mehreren Musikschulen ausgeübt wird. Möglich sind auch Kombinationen aus (Teilzeit-)Anstellung an einer und einer freien Mitarbeit an einer anderen öffentlichen Musikschule. In der Statistik berücksichtigt werden all diese Beschäftigungsverhältnisse.

Tabelle
Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte öffentlicher Musikschulen nach Bundesland (2024)
Tabelle: Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte öffentlicher Musikschulen nach Bundesland (2024)

Nach dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ im Sommer 2022 setzten 2024 deutliche Entwicklungen in den Beschäftigungsstrukturen öffentlicher Musikschulen ein. Die Zahl der Honorarverträge sank bundesweit von 16.623 im Referenzjahr 2022 um 6.069 bzw. 36,5 % auf 10.554, ihr Anteil an den Beschäftigungen insgesamt fiel von 45,4 % auf 29,8 %. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Angestellungen von 19.963 um 4.894 bzw. 24,5 % auf 24.857. Ihr Anteil an den Beschäftigungen insgesamt stieg von 54,6 % auf 70,2 %. Die Teilzeitquote bei den Angestellten verschob sich von 87,5 % um 2,5 Prozentpunkte auf 90,0 %, der Anteil der Vergütungen nach TVöD stieg um einen Prozentpunkt auf 79,4 %. Keinen Aufschluss gibt die Quelle über den Umfang von Teilzeitbeschäftigungen.

Die Zahl sämtlicher Beschäftigungsverhältnisse (Anstellungs- und Honorarverträge) fiel um insgesamt 1.175 von 36.586 auf 35.411. Die Daten des VdM zeigen aufgrund der Mehrfachzählung bei Mehrfachbeschäftigungen allerdings nicht, wie viele musikpädagogische Fachkräfte von dieser Entwicklung genau betroffen waren. Verwiesen sei an dieser Stelle auch auf die grundsätzlichen Entwicklungen der Berufsgruppe in den Statistiken Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Musikberufen und Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Tätigkeitsbereich und Durchschnittseinkommen.

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Vergleich zu 2022: Entwicklungen der Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte öffentlicher Musikschulen
Tabelle: Entwicklungen der Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte öffentlicher Musikschulen

Je nach Bundesland bzw. VdM-Landesverband fallen die Verteilung der Beschäftigungsverhältnisse von Musikschullehrkräften und deren Entwicklung sehr unterschiedlich aus. So arbeiteten die Musikpädagog:innen an den 224 öffentlichen Musikschulen in Bayern Ende 2024 fast ausschließlich in einem Angestelltenverhältnis: Von den 5.175 Beschäftigungsverhältnissen in Bayern waren zuletzt 5.060 Anstellungen (97,8 %) und nur 115 (2,2 %) Honorarverträge. Die Teilzeitquote unter den Anstellungen lag zuletzt bei 94,7 % und damit über dem Durchschnitt. Im Vergleich zu 2022 hatte sich an diesen Verteilungen nur wenig geändert.

An den zwölf öffentlichen Musikschulen in Berlin waren Ende 2024 hingegen Honorarverträge weiterhin die Regel: Von den 2.396 Beschäftigungsverhältnissen der Musikschullehrkräfte in Berlin waren nur 323 Anstellungen (13,5 %), etwas mehr als die Hälfte davon Vollzeit. Honorarverträge gab es hingegen 2.073 (86,5 %). Im Jahresvergleich hatte sich an diesem Verhältnis vergleichsweise wenig geändert: 2022 waren 12,2 % der Beschäftigungsverhältnisse Anstellungen, 87,8 % waren Honorarverträge. 2024 gab es im Vergleich zu 2022 63 Honorarverträge weniger (-2,3 %), 25 neue Anstellungen wurden geschaffen. Die Teilzeitquote stieg zugleich um 2,5 Prozentpunkte.

Die größten Verschiebungen bei den Beschäftigungsverhältnissen waren dagegen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen zu beobachten – in diesen Bundesländern verschob sich das Verhältnis Anstellungen zu Honorarverträgen zwischen 2022 und 2024 um mehr als 20 %. So gab es in Sachsen Ende 2022 1.327 Honorarverträge (66,8 %) und 659 Anstellungen (33,2 %). Ende 2024 zählten die öffentlichen Musikschulen in Sachsen dagegen nur noch 683 Honorarverträge (-644), während die Zahl der Anstellungen auf 1.119 anwuchs (+460). Entsprechend kehrte sich das Verhältnis Honorarverträge zu Anstellungen nahezu um: 2024 war es 37,9 % zu 62,1 %. Die Teilzeitquote unter den Anstellungen stieg zugleich um 9 Prozentpunkte auf 85 %.

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Entwicklung seit 2014: Anteile von Honorarverträgen an den Beschäftigungsverhältnissen nach Bundesland
Tabelle: Entwicklung seit 2014: Anteile von Honorarverträgen an den Beschäftigungsverhältnissen nach Bundesland

Hinweis

Grundlage der Daten ist eine jährliche Vollerhebung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) unter seinen Mitgliedsschulen. Stichtag zur Erfassung des Lehrkräftepersonals ist jeweils der 31. Dezember des angegebenen Jahres. Musikschulleitungen und deren Stellvertretungen sind in den Angaben nicht berücksichtigt.

Statistik

Fußnoten

  1. Stichtag zur Zählung der öffentlichen Musikschulen im VdM ist jeweils der 1. Januar des übernächsten Jahres.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: VdM-Jahresbericht 2025, hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, 2026; sowie: Statistisches Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland, hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, diverse Jahrgänge.

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