Ende 2022 – dem Jahr, als das „Herrenberg-Urteil“ fiel – waren 45,4 % der Beschäftigungsverhältnisse von Musikschullehrkräften Honorarverträge. Große Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern.

Infografik: Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte und Honorarverträge insgesamt und nach Bundesland

An den mehr als 930 öffentlichen Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen (VdM) gab es zum Stichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 36.586 Beschäftigungsverhältnisse von Musikschullehrkräften (ohne Schulleitungen). Etwas mehr als die Hälfte der Verträge des pädagogischen Personals waren Anstellungen (rund 20.000 bzw. 54,6 %); meist handelte es sich dabei um Teilzeitverträge (87,5 %) und wurde nach TVöD vergütet (78,3 %). Mehr als 16.600 Beschäftigungsverhältnisse an öffentlichen Musikschulen waren Honorarverträge. 

Generell kann eine Musikschullehrkraft in einem Beschäftigungsverhältnis an einer oder an mehreren öffentlichen Musikschulen stehen, beispielsweise wenn eine Honorartätigkeit an mehreren Musikschulen ausgeübt wird. Möglich sind auch Kombinationen aus (Teilzeit-)Anstellung an einer sowie freier Mitarbeit in einer anderen öffentlichen Musikschule. In der Statistik berücksichtigt werden all diese Beschäftigungsverhältnisse.

Der Anteil der Honorarverträge am pädagogischen Personal lag in den Jahren 2014 bis 2016 noch bei etwa 49 % (Höchststand 2016: 49,3 %). Seither sank ihr Anteil kontinuierlich auf zuletzt 45,4 %. Zurückzuführen ist diese rückläufige Anteilsentwicklung darauf, dass es an den öffentlichen Musikschulen stets weniger Honorarverträge gab. Waren es Ende 2016 noch 19.097, sank die Zahl bis Ende 2019 bereits auf 18.185. Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde die rückläufige Entwicklung noch verstärkt. Insgesamt sank die Zahl der Honorarverträge im Zeitraum 2016 bis 2022 um 2.474 auf zuletzt 16.623 (-13,0 %). Die Zahl der Anstellungen von Musikpädagog:innen veränderte sich hingegen kaum: 2016 waren es 19.657, 2022 waren es mit 19.963 geringfügig mehr (+306 bzw. +1,6 %). Die Teilzeitquote der Angestellten blieb dabei auf vergleichar hohem Niveau: Sie schwankte in den Jahren 2014 bis 2020 zwischen 86,0 und 87,0 % und stieg zuletzt leicht an auf 87,5 %. Keinen Aufschluss gibt die Quelle über den Umfang der Teilzeitbeschäftigungen.

Je nach Bundesland bzw. VdM-Landesverband fällt die Verteilung der Beschäftigungsverhältnisse von Musikschullehrkräften sehr unterschiedlich aus. So arbeiteten die Musikpädagog:innen an den 223 öffentlichen Musikschulen in Bayern Ende 2022 fast ausschließlich in einem Angestelltenverhältnis: Von den 5.051 Beschäftigungsverhältnissen in Bayern waren zuletzt 4.834 Anstellungen (95,7 %) und nur 217 (4,3 %) Honorarverträge.  Die Teilzeitquote unter den Anstellungen fiel mit zuletzt 93,4 % überdurchschnittlich aus.

An den zwölf öffentlichen Musikschulen in Berlin waren Ende 2022 hingegen Honarverträge die Regel: Von den 2.434 Beschäftigungsverhältnissen der Musikschullehrkräfte in Berlin waren nur 298 Anstellungen (12,2 %), etwas mehr als Hälfte davon Vollzeit. Honorarverträge gab es hingegen 2.136 (87,8 %). Weitere Bundesländer, in denen 2022 zwei Drittel und mehr der Beschäftigungsverhältnisse Honorarverträge waren, waren Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Hessen.

Tabelle
Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte öffentlicher Musikschulen nach Bundesland (2022)
Abbildung: Ausführliche Tabelle für 2022

Tabelle
Entwicklung der Anteile von Honorarverträgen an den Beschäftigungsverhältnissen nach Bundesland
Tabelle

Hinweis

Grundlage der Daten ist eine jährliche Vollerhebung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) unter seinen Mitgliedsschulen. Stichtag zur Erfassung des Lehrkräftepersonals ist jeweils der 31. Dezember des angegebenen Jahres. Musikschulleitungen und deren Stellvertretungen sind in den Angaben nicht berücksichtigt.

Statistik

Fußnoten

  1. Stichtag zur Zählung der öffentlichen Musikschulen im VdM ist jeweils der 1. Januar des übernächsten Jahres.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: VdM-Jahresbericht 2023, hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, 2024; sowie: Statistisches Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland, hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, diverse Jahrgänge.

Das könnte Sie auch interessieren

Das könnte Sie auch interessieren