Die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamts gibt Auskunft über den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Musikinstrumenten einschließlich Teilen und Zubehör für Musikinstrumente. Warenbewegungen im Rahmen von Veredelungsgeschäften (zum Beispiel zur Montage oder Instandsetzung) sind ebenfalls berücksichtigt. Die vorliegende Darstellung weist die wichtigsten Handelspartner im Außenhandel mit Musikinstrumenten aus und orientiert sich in der Rangfolge am Umsatz bzw. Außenhandelsvolumen; dies ist die Summe aus Einfuhr und Ausfuhr von Musikinstrumenten nach Wert.
Insgesamt erreichte der Umsatz im Außenhandel mit Musikinstrumenten im Jahr 2025 einen Wert von 1,83 Milliarden Euro. Der Wert aller Musikinstrumente, die aus Deutschland exportiert wurden, lag bei 991,9 Millionen Euro. Demgegenüber standen Importe im Wert von insgesamt 842,2 Millionen Euro. Bei diesen Jahresergebnissen handelt es sich noch um vorläufige Werte (mehr dazu in den Hinweisen).

Mit einem Umsatz von 297,8 Millionen Euro war die Volksrepublik China im Jahr 2025 erneut der wichtigste Handelspartner im Außenhandel mit Musikinstrumenten. Musikinstrumente im Wert von 274 Millionen Euro wurden aus China importiert, womit das Land auch Platz 1 im Ranking der Importländer einnahm. Die nach China exportierten Musikinstrumente erreichten dagegen nur einen Wert von 23,9 Millionen Euro, Platz 14 im Ranking der wichtigsten Exportländer. Beim Blick auf das Profil der gehandelten Musikinstrumente stechen elektronische Musikinstrumente wie E-Gitarren, Digitalpianos oder Synthesizer hervor: Diese wurden im Wert von 138,5 Millionen Euro aus China importiert. Es folgen bei der Einfuhr Teile und Zubehör für Musikinstrumente im Wert von 33,3 Millionen Euro sowie (mechanische) Zupfinstrumente im Wert von 31,3 Millionen Euro. Auf der Seite der Exporte dominieren Tasteninstrumente wie (mechanische) Klaviere und Flügel; diese wurden im Wert von 13,6 Millionen Euro nach China ausgeführt.

Platz 2 der wichtigsten Partnerländer nehmen die Vereinigten Staaten ein. 2025 wurden Musikinstrumente im Wert von knapp 110 Millionen Euro aus den USA importiert, auch hier standen elektronische Musikinstrumente, Teile und Zubehör sowie Zupfinstrumente vorne an. Im Vergleich zu China sind die USA in größerem Umfang auch Bestimmungsland für Musikinstrumentenexporte aus Deutschland; diese wurden 2025 im Wert von 69,8 Millionen Euro in die Vereinigten Staaten exportiert. Damit nehmen die USA zugleich Platz 2 der wichtigsten Exportländer ein. Ein Drittel des Exportvolumens entfiel auf Teile und Zubehör für Musikinstrumente.
Indonesien ist das drittgrößte Partnerland Deutschlands im Außenhandel mit Musikinstrumenten. Der Handel konzentriert sich fast ausschließlich auf den Import: Musikinstrumente im Wert von 162,4 Millionen Euro wurden 2025 aus Indonesien importiert, vor allem elektronische Musikinstrumente im Wert von 113,6 Millionen Euro und – weit dahinter – Tasteninstrumente (20 Millionen Euro).


Innerhalb der EU ist Frankreich das Land mit dem größten Außenhandelsvolumen und zugleich weltweit das wichtigste Bestimmungsland für die Ausfuhr von Musikinstrumenten aus Deutschland. Diese wurden 2025 im Wert von 132,4 Millionen Euro nach Frankreich exportiert, allen voran elektronische Musikinstrumente im Wert von 48,3 Millionen Euro, sowie Teile und Zubehör (27,9 Millionen Euro) und Blasinstrumente (18,4 Millionen Euro).
Ein bedeutendes Land im Außenhandel mit Blasinstrumenten ist zudem Japan, insgesamt Platz 5 der größten Partnerländer im Außenhandel mit Musikinstrumenten. Das Importvolumen lag bei 57,2 Millionen Euro, besonders Blasinstrumente (18,5 Millionen Euro), Elektronische Musikinstrumente (15,8 Millionen Euro) und Tasteninstrumente (13,9 Millionen Euro) waren wichtige Importgüter. Auf der Exportseite, 2025 mit einem Volumen von 28,3 Millionen Euro, dominierten ebenfalls die Blasinstrumente (9 Millionen Euro), sowie Teile und Zubehör und Tasteninstrumente (jeweils rund 7 Millionen Euro).







Insgesamt bilden die Mitgliedsländer der EU einen starken Absatzmarkt für Musikinstrumente aus Deutschland. 665,7 Millionen Euro bzw. zwei Drittel des weltweiten Exportvolumens von Musikinstrumenten entfielen 2025 auf die EU-Länder. Innerhalb der EU nach Deutschland importiert wurden Musikinstrumente sowie Teile und Zubehör für Musikinstrumente dagegen nur im Wert von 124,9 Millionen Euro - dies entsprach rund 15 % des weltweiten Importvolumens.
Weitere detaillierte Länderportraits finden sich in der Statistik-PDF.


Hinweis
Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, d. h. alle körperlich ein- und ausgehenden Waren (sowie elektrischer Strom) werden erfasst und nachgewiesen. Dies gilt auch für Veredelungsgeschäfte im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Warenbewegungen; zu den Veredelungsvorgängen gehören unter anderem die Bearbeitung (beispielsweise Montage oder Zusammensetzung), die Verarbeitung und die Ausbesserung (beispielsweise Instandsetzung). Die Erfassung erfolgt entweder über die Zollverwaltung für Nicht−EU−Mitgliedstaaten (Extrahandel) oder im Wege einer direkten Firmenanmeldung für Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel). Auskunftspflichtig sind hierbei grundsätzlich alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen, deren Warenverkehre innerhalb der EU im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von 1 Million Euro bei der Versendung und 3 Millionen Euro bei den Eingängen nicht übersteigen (bis 2024: 500.000 Euro bei der Versendung und 800.000 Euro bei den Eingängen, bis 2015: 500.000 Euro je Verkehrsrichtung). Diese Befreiungen werden durch Zuschätzungen so weit wie möglich ausgeglichen.
Im Handel mit Nicht−EU−Mitgliedstaaten werden aufgrund der engen Bindung an die Zollförmlichkeiten nahezu 100 % aller Importe und Exporte erfasst; die Qualität der Intrahandelsstatistik wird durch Antwortausfälle beeinflusst, die ebenfalls durch Schätzungen so weit wie möglich ausgeglichen werden. Für das Jahr 2025 lagen zum Zeitpunkt des Erscheinens der vorliegenden Statistik erst vorläufige Jahresergebnisse vor (Stand: 20. Februar 2026). Da der größte Teil der Antwortausfälle erst im Zuge der Jahreskorrektur durch echte Nachmeldungen ersetzt werden kann, ist ein detaillierter Vergleich vorläufiger Jahresergebnisse mit endgültigen Vorjahresergebnissen grundsätzlich bereits nicht unproblematisch. Für den Vergleich der vorläufigen Jahresergebnisse 2025 mit den Vorgängerjahren kommt erschwerend hinzu, dass durch die Anhebung der Meldeschwellen für die Auskunftspflicht im EU-Intrahandel eine noch stärkere Unsicherheit in den vorläufigen Zuschätzungen entstanden sein könnte. Die in dieser Statistik genannten Jahresergebnisse für 2025 werden nachträglich durch die endgültigen Ergebnisse ersetzt.
Dargestellt sind die Jahresergebnisse der Außenhandelsstatistik für Musikinstrumente (einschließlich Teile und Zubehör für Musikinstrumente, Warenverzeichnis Kapitel 92) nach Bestimmungsländern im Import und Export. Die Darstellung beschränkt sich auf die 30 Länder mit dem größten Außenhandelsvolumen bzw. Umsatz (Import + Export) mit Musikinstrumenten. Die Länder sind nach dem Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamts gegliedert, welches wiederum auf dem Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr basiert. Die in dieser Statistik dargestellten Musikinstrumentengruppen setzen sich z. T. aus einzelnen im Warenverzeichnis Kapitel 92 separat gelisteten Waren zusammen; die Gliederung kann den Tabellen in der Statistik „Außenhandel mit Musikinstrumenten“ entnommen werden. Nicht dazugezählt werden Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben, Musikspielzeuginstrumente sowie Zubehör wie Behältnisse für Musikinstrumente, Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer und Stative.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass durch die Berücksichtigung des Handels mit Waren (Erwerb/Eigentumsübertragung von Musikinstrumenten) und der Veredelungsgeschäfte in der Außenhandelsstatistik nicht nur solche grenzüberschreitenden Warenverkehre berücksichtigt werden, deren Produkte im Export vollständig in Deutschland hergestellt wurden oder deren Produkte im Import in einem anderen Land gefertigt wurden und anschließend in Deutschland verbleiben. Dies ist auf Handels- und Produktionsketten zurückzuführen, die über Landesgrenzen hinweg aufgeteilt sind.
Zuschätzungen für Antwortausfälle, Zuschätzungen für Befreiungen von der Auskunftspflicht im Intrahandel sowie Kleinsendungen im Extrahandel werden in dieser Statistik nicht ausgewiesen, sind aber in den Gesamtsummen enthalten.
Quelleninformationen
Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach:Statistisches Bundesamt (Destatis): Genesis-Online. Aus- und Einfuhr (Außenhandel), diverse Jahrgänge, Datenlizenz by-2-0 (Zugriff 20. Februar 2026).