Im Jahr 2025 exportierte Deutschland Musikinstrumente im Wert von 992 Millionen Euro. Demgegenüber standen Importe im Wert von 842 Millionen Euro.

Die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamts gibt Auskunft über den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Musikinstrumenten einschließlich Teilen und Zubehör für Musikinstrumente. Ausgegeben wird der Wert des Warenverkehrs in Einfuhr und Ausfuhr, ergänzend liegen zu einigen Musikinstrumenten auch Angaben zu Stückzahlen vor. Bei den angegebenen Jahresergebnissen 2025 handelt es sich noch um vorläufige Werte (mehr dazu in den Hinweisen).

Der Wert der Musikinstrumente, die 2025 aus Deutschland exportiert wurden, lag bei 991,9 Millionen Euro. Die größten Handelsanteile hatten elektronische Musikinstrumente wie E-Gitarren oder Digital-Pianos (mit 340 Millionen Euro einen Anteil von 34 %), Teile und Zubehör (206 Millionen Euro bzw. 21 %), Tasteninstrumente wie Flügel, Klaviere und Orgeln (111,5 Millionen Euro bzw. 11 %) und Blasinstrumente (107,1 Millionen Euro bzw. 11 %). Der Wert aller eingeführten Musikinstrumente summierte sich auf 842,4 Millionen Euro. Im Import überwogen die elektronischen Musikinstrumente noch deutlicher mit einem Handelsanteil von 46 % (384,1 Millionen Euro), gefolgt von Teilen und Zubehör (18,5 %). Alle anderen Musikinstrumentengruppen wiesen im Außenhandel Anteile von weniger als 10 % auf.

Außenhandel mit Musikinstrumenten 2025 (vorläufige Jahresergebnisse)
Infografik: Außenhandel mit Musikinstrumenten 2025 (vorläufige Jahresergebnisse, Einfuhr und Ausfuhr nach Wert)

Insbesondere bei den Tasteninstrumenten zeigt sich ein Handelsbilanzüberschuss: 2025 wurden Flügel, Klaviere, Cembali, Orgeln und Harmonien im Wert von 111,5 Millionen Euro exportiert; dem standen 51,6 Millionen Euro im Import gegenüber. Allerdings waren die Exportzahlen bei den Tasteninstrumenten zuletzt stark rückläufig: Im Jahr 2023 lag das Verhältnis noch bei 202,2 zu 56,6 Millionen Euro. Größere Handelsbilanzüberschüsse wiesen im Jahr 2025 auch die Streichinstrumente, Blasinstrumente, Schlaginstrumente, Mundharmonikas sowie Teile und Zubehör auf. Bei elektronischen Musikinstrumenten sowie bei Zupfinstrumenten überwog hingegen der Wert der importierten Waren gegenüber dem Export.

Werden die Stückzahlen in Ein- und Ausfuhr (soweit vorhanden) gegenübergestellt, verschieben sich bei vielen Musikinstrumenten die Bilanzen hin zu einem Importüberschuss. Dies verdeutlicht, dass die eingeführten Waren häufig einen niedrigeren finanziellen Wert haben. Zudem legen die auffällig hohen Stückzahlen beispielsweise bei den ein- und ausgeführten Gitarren, E-Gitarren und Digital-Pianos nahe, dass hier die in der Außenhandelsstatistik berücksichtigten Warenbewegungen im Rahmen von grenzüberschreitenden Handelsgeschäften (Einkauf und Verkauf von Musikinstrumenten mit physischer Warenbewegung über die deutsche Grenze) sowie von Veredelungsgeschäften (zum Beispiel zur Montage oder Instandsetzung) zum Tragen kommen. Diese sind auf über Landesgrenzen hinweg aufgeteilte Handels- und Produktionsketten zurückzuführen.

Tabelle
Jahresergebnisse 2025 für den Außenhandel mit Musikinstrumenten (vorläufig)
Tabelle: Jahresergebnisse 2025 für den Außenhandel mit Musikinstrumenten (vorläufig)

Die folgenden Tabellen weisen die Entwicklung der Außenhandelsdaten seit 2015 aus. Da es sich bei den aktuellen Jahresergebnissen für 2025 noch um vorläufige Werte handelt, wird auf prozentgenaue Analyse der aktuellen Veränderungen an dieser Stelle noch verzichtet. Viele aktuelle Daten liegen aber im Trend, darunter ein erst kürzlich eingesetzter Rückgang an Klavieren und Flügeln im Export, steigende Import- und Exportzahlen bei E-Gitarren und E-Pianos, mehr Ausfuhren nach Wert und Stückzahl von Gitarren und Geigen sowie steigende Ausfuhrzahlen nach Wert bei den Blasinstrumenten. Zu den zuletzt sehr stark gestiegenen, vorläufigen Außenhandelsergebnissen für „Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur“ liegt keine Erklärung vor. Bei der Wertentwicklung in der Ausfuhr von „Orgeln, Harmonien u. ä. Musikinstrumenten mit Klaviatur“ (die zuletzt auffällig rückläufig war) kann beobachtet werden, dass diese auch in den Vorjahren z. T. deutlichen Schwankungen ausgesetzt war.

Tabelle
Ausfuhr von Musikinstrumenten nach Wert
Tabelle: Ausfuhr von Musikinstrumenten nach Wert

Tabelle
Ausfuhr von Musikinstrumenten nach Stückzahl
Tabelle: Ausfuhr von Musikinstrumenten nach Stückzahl

Tabelle
Einfuhr von Musikinstrumenten nach Wert
Tabelle: Einfuhr von Musikinstrumenten nach Wert

Tabelle
Einfuhr von Musikinstrumenten nach Stückzahl
Tabelle: Einfuhr von Musikinstrumenten nach Stückzahl

Hinweis

Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, d. h. alle körperlich ein- und ausgehenden Waren (sowie elektrischer Strom) werden erfasst und nachgewiesen. Dies gilt auch für Veredelungsgeschäfte im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Warenbewegungen; zu den Veredelungsvorgängen gehören unter anderem die Bearbeitung (beispielsweise Montage oder Zusammensetzung), die Verarbeitung und die Ausbesserung (beispielsweise Instandsetzung). Die Erfassung erfolgt entweder über die Zollverwaltung für Nicht−EU−Mitgliedstaaten (Extrahandel) oder im Wege einer direkten Firmenanmeldung für Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel). Auskunftspflichtig sind hierbei grundsätzlich alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen, deren Warenverkehre innerhalb der EU im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von 1 Million Euro bei der Versendung und 3 Millionen Euro bei den Eingängen nicht übersteigen (bis 2024: 500.000 Euro bei der Versendung und 800.000 Euro bei den Eingängen, bis 2015: 500.000 Euro je Verkehrsrichtung). Diese Befreiungen werden durch Zuschätzungen so weit wie möglich ausgeglichen. 

Im Handel mit Nicht−EU−Mitgliedstaaten werden aufgrund der engen Bindung an die Zollförmlichkeiten nahezu 100 % aller Importe und Exporte erfasst; die Qualität der Intrahandelsstatistik wird durch Antwortausfälle beeinflusst, die ebenfalls durch Schätzungen so weit wie möglich ausgeglichen werden. Für das Jahr 2025 lagen zum Zeitpunkt des Erscheinens der vorliegenden Statistik erst vorläufige Jahresergebnisse vor (Stand: 20. Februar 2026). Da der größte Teil der Antwortausfälle erst im Zuge der Jahreskorrektur durch echte Nachmeldungen ersetzt werden kann, ist ein detaillierter Vergleich vorläufiger Jahresergebnisse mit endgültigen Vorjahresergebnissen grundsätzlich bereits nicht unproblematisch. Für den Vergleich der vorläufigen Jahresergebnisse 2025 mit den Vorgängerjahren kommt erschwerend hinzu, dass durch die Anhebung der Meldeschwellen für die Auskunftspflicht im EU-Intrahandel eine noch stärkere Unsicherheit in den vorläufigen Zuschätzungen entstanden sein könnte. Die in dieser Statistik genannten Jahresergebnisse für 2025 werden nachträglich durch die endgültigen Ergebnisse ersetzt.

Dargestellt sind die Jahresergebnisse der Außenhandelsstatistik für Musikinstrumente sowie Teile und Zubehör für Musikinstrumente (Warenverzeichnis Kapitel 92). Nicht dazugezählt werden Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben, Musikspielzeuginstrumente sowie Zubehör wie Behältnisse für Musikinstrumente, Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer und Stative.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass durch die Berücksichtigung des Handels mit Waren (Erwerb/Eigentumsübertragung von Musikinstrumenten) und der Veredelungsgeschäfte in der Außenhandelsstatistik nicht nur solche grenzüberschreitenden Warenverkehre berücksichtigt werden, deren Produkte im Export vollständig in Deutschland hergestellt wurden oder deren Produkte im Import in einem anderen Land gefertigt wurden und anschließend in Deutschland verbleiben. So legen die auffällig hohen Stückzahlen bei Gitarren, E-Gitarren oder E-Pianos die Vermutung nahe, dass im Außenhandel mit Musikinstrumenten viele Warenbewegungen einbezogen werden, die auf über Landesgrenzen hinweg aufgeteilte Handels- und Produktionsketten zurückzuführen sind.

Seitens des Statistischen Bundesamts werden nicht veröffentlichte bzw. gesperrte Daten durch einen Punkt gekennzeichnet, nicht vorhandene Werte durch einen Strich. Nicht mögliche bzw. nicht sinnvolle Berechnungen seitens des Deutschen Musikinformationszentrums sind durch einen Schrägstrich gekennzeichnet. Die Ergebnisse der nicht veröffentlichten bzw. gesperrten Daten sind in den Gesamtsummen enthalten. Summen, die aufgrund nicht vorhandener Werte nicht vollständig sind, werden in Klammern dargestellt.

Statistik

Fußnoten

  1. Zuschätzungen für Antwortausfälle, Zuschätzungen für Befreiungen von der Auskunftspflicht im Intrahandel sowie Kleinsendungen im Extrahandel.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach:Statistisches Bundesamt (Destatis): Genesis-Online. Aus- und Einfuhr (Außenhandel), diverse Jahrgänge, Datenlizenz by-2-0 (Zugriff 20. Februar 2026). 

Weitere Versionen dieser Statistik

Das könnte Sie auch interessieren

Das könnte Sie auch interessieren