Sechs Männer auf einem Podium mit einer Präsentation auf einer Leinwand im Hintergrund
Wolfgang Hering, Dr. Thomas Sertl (Schott Music), Christian Krauß (Geschäftsführer VG Musikedition), Sebastian Mohr (Präsident VG Musikedition, Breitkopf & Härtel), Prof. Dr. Hartmut Schick, Friedemann M. Strube (Strube Verlag)  
Foto: VG Musikedition

Nach der erfolgreichen Premiere im letzten Jahr fand die Mitgliederversammlung der VG Musikedition auch in diesem Jahr erneut vollständig hybrid statt. So kamen am 23. Juni insgesamt knapp 100 Mitglieder in Kassel bzw. online zusammen, um über aktuelle Themen zu diskutieren und zahlreiche Beschlüsse auf den Weg zu bringen.

Zunächst berichtete der Geschäftsführer der VG Musikedition, Christian Krauß, über die Fortsetzung der positiven wirtschaftlichen Entwicklung im ver-gangenen Jahr. Demnach konnte die VG Musikedition in zentralen Geschäftsbereichen, insbesondere in den Vervielfältigungssparten, teilweise deutliche Ertragssteigerungen verzeichnen. Die Gesamterlöse (ohne Auflösung von Rückstellungen und ohne Erträge aus nicht verteilbaren Einnahmen) stiegen auf EUR 11,555 Mio. an. Dies entspricht Mehreinnahmen in Höhe von 4,56 Prozent gegenüber dem Geschäftsjahr 2024. Gleichzeitig erhöhte sich die Gesamtausschüttungssumme um knapp 5,4 % auf EUR 9,330 Mio., während die Verwaltungskostenquote - ohne strategische Maßnahmen - mit 6,57 Prozent (Vorjahr: 6,41 %) erneut stabil im einstelligen Bereich lag. Einschließlich der strategischen Maßnahmen ging der Kostensatz sogar nochmals leicht von 7,48 Prozent auf 7,39 Prozent zurück.

Wesentlich beigetragen zu dem guten Geschäftsergebnis haben, so Krauß, intensive Bemühungen, die Lizenzierungsdichte gegenüber Musikschulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Kirchen(gemeinden) signifikant zu erhöhen. Demnach konnten im vergangenen Jahr mehr als 2.000 neue Dauerli-zenzen zur Herstellung und Nutzung legaler Vervielfältigungen von Musiknoten und Songtexten abgeschlossen werden.

Darüber hinaus informierte Krauß die Mitglieder der VG Musikedition u.a. über die aktuellen Entwicklungen zum neuen evangelischen Gesangbuch, das 2029 erscheinen soll, und über den Stand der Verhandlungen mit Plattformen hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichmachung von grafischen Aufzeich-nungen von Werken der Musik (z.B. Noten) durch Diensteanbieter gem. §§ 1, 2 UrhDaG.

Im zweiten Teil der Versammlung befassten sich die anwesenden und digital teilnehmenden Mitglieder mit zahlreichen Anträgen zum Satzungswerk der VG Musikedition. Unter anderem wurde die VG Musikedition durch eine Ergänzung des Berechtigungsvertrages für die Zukunft mit der Lizenzierung der Einblendung von Songtexten bei Singalongs, sog. „Rudelgesang“, Offenen Singen, Singflashmobs und vergleichbaren Formaten sowie bei (Pop-)Kon-zerten oder öffentlichen Advents- und Weihnachtssingen beauftragt.

In einem Impulsvortrag schließlich setzte sich Rechtsanwalt Thomas Tietze mit einem Urteil des EuGH vom 19. März 2026 zum Urheberschutz wissen-schaftlich-kritischer Ausgaben auseinander. Dabei beleuchtete er insbesondere die damit entstandenen Chancen für Musikverlage und Herausgeber und gab praktische Hinweise zum Umgang mit dieser den Werkbegriff des europäischen Urheberrechts erneut weiter entwickelnden Entscheidung.

Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.