Der zwischenstaatliche Verhandlungsprozess zum UNESCO-Übereinkommen zum Schutz kultureller Vielfalt geht mit der dritten Regierungsexpertentagung in seine entscheidende Phase: Im Oktober 2005 soll die UNESCO-Generalkonferenz das Übereinkommen
verabschieden.
Die beiden vorherigen Tagungen von Regierungsexperten fanden im September 2004 und im Februar 2005 statt. An ihnen nahmen Vertreter von über 130 Mitgliedstaaten der UNESCO und zahlreicher zwischenstaatlicher und Nichtregierungsorganisationen teil. Im April 2005 haben der Präsident der Verhandlungskonferenz, Minister a.D. Kadar Asmal (Südafrika), und UNESCOGeneraldirektor Matsuura einen überarbeiteten Konventionsentwurf vorgelegt, der bei den jetzigen zwischenstaatlichen Verhandlungen zu einem verbindlichen Text ausformuliert werden soll. Die Generalkonferenz der UNESCO soll dann im Oktober 2005 das Übereinkommen verabschieden. Ziel der Verhandlungen ist die Schaffung eines neuen internationalen Rechtsinstruments, mit dessen Hilfe kulturpolitische Ziele nationaler Politik mit internationalen Handelsabkommen (zum Beispiel GATS) in Einklang gebracht werden können. An der dritten Beratungsrunde nehmen als Experten aus Deutschland teil: Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer, Lehrstuhl für Völkerrecht, Recht der EU und Internationale Beziehungen an der TU Dresden, und Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK). Bernecker: "Mit dem UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt wird die Berechtigung nationaler Kulturpolitik gegen die von der WTO geforderten Liberalisierungen abgesichert." Im Vorfeld cxder Verhandlungen haben die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine gemeinsame Position abgestimmt.

Weitere Informationen auf der Internet-Plattform "Konvention Kulturelle Vielfalt" auf der Website der DUK (www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/kulturelle_vielfalt.htm). Dort sind auch der Entwurfstext des Übereinkommens und das von der DUK in Auftrag gegebene Rechtsgutachten "Auswirkungen des GATS auf Instrumente der Kulturpolitik und Kulturförderung in Deutschland" von Prof. Dr. Markus Krajewski verfügbar.

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