In Paris endete gestern die Zweite Vertragsstaatenkonferenz zum UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Die Konferenzteilnehmer verabschiedeten Richtlinien zur Umsetzung des Übereinkommens. Sie sollen die internationale Zusammenarbeit im Kulturbereich erleichtern und sehen vor, die Mobilität von Künstlern weltweit zu erleichtern, die Verwendung des Internationalen Fonds für kulturelle Vielfalt zu regeln und die Zivilgesellschaft aktiv zu beteiligen.
Im Auftrag der Zweiten Vertragsstaatenkonferenz erarbeitet der Zwischenstaatliche Ausschuss bis 2011 Fundraising-Strategien zur Förderung der kulturellen Vielfalt, Richtlinien zur Sichtbarkeit der Konvention und zum Informationsaustausch. Die Vertragsstaaten beschlossen, künftig die Ziele und Werte kultureller Vielfalt stärker in Bildungsprogrammen zu verankern.
Die Konferenz wählte 12 von 24 Mitgliedern des Zwischenstaatlichen Ausschusses neu: Albanien, Brasilien, Bulgarien, China, Frankreich, Jordanien Kamerun, Kanada, Kenya, Kuba, Laos und Tunesien wurden für die kommenden zwei Jahre gewählt. Deutschland, Griechenland, Luxemburg, Kroatien, Litauen, Mexiko, St. Lucia, Indien, Mauritius, Senegal, Südafrika und der Oman sitzen seit 2007 bis 2011 im Zwischenstaatlichen Ausschuss. Deutschland arbeitet damit entscheidend an der Umsetzung des Übereinkommens mit.
Im Anschluss an die Konferenz hat die Deutsche UNESCO-Kommission zu einer Paneldiskussion eingeladen. Die Teilnehmer des U40-Weltforums präsentierten ihre Vorschläge und Vision für eine Kulturelle Vielfalt 2030 (http://www.unesco.de/3201.html?&L=0). Sie diskutierten mit den Delegierten der Vertragsstaaten und Vertretern der Zivilgesellschaft.
Die Zweite Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen fand vom 15. bis 16. Juni 2009 in Paris statt. Bislang haben 98 Staaten - darunter auch Deutschland - und die Europäische Gemeinschaft das Übereinkommen ratifiziert. Die 33. UNESCO-Generalkonferenz hat die Konvention am 20. Oktober 2005 verabschiedet.
Die UNESCO schützt mit dem Übereinkommen kulturelle Werte und künstlerische Ausdrucksformen. Kulturelle Güter dürfen demnach nicht allein den Kräften des Marktes überlassen werden. Filme, Musik oder Theater sind keine gewöhnlichen Waren. Kultur wird als ein öffentliches Gut verstanden. Ihre Vielfalt dient einer nachhaltigen Entwicklung der Völker und Nationen.
Das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist das bedeutendste Kulturübereinkommen, das die UNESCO seit der Welterbekonvention von 1972 verabschiedet hat. Es gilt als "Magna Charta der internationalen Kulturpolitik". Als völkerrechtlich verbindliche Grundlage gibt es allen Staaten das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik.
Absätze
Quelle
http://www.unesco.de