An den Berliner Theatern, Opern- und Konzerthäusern wurden seit der Einführung des 3--Tickets im Mai 2005 bis zum Ende des vergangenen Jahres insgesamt 25.374 dieser verbilligten Eintrittskarten an Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und staatlicher Grundsicherung verkauft.
Ungeachtet dieser erfreulichen Bilanz fordert Kulturstaatssekretär André Schmitz die Häuser auf, mehr Werbung für das 3--Ticket zu machen: „Etwa 400.000 Berlinerinnen und Berliner sind auf ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen. Ihnen bietet das 3--Ticket die Möglichkeit, am kulturellen Leben der Stadt teilzunehmen. Mein Dank gilt den beteiligten Häusern für ihr sozial- und kulturpolitisches Engagement. Ich wünsche mir jedoch eine offensivere Werbung für das 3--Ticket, damit noch mehr Menschen von diesem Angebot Gebrauch machen.“
Die Berliner Bühnen hatten im Mai 2005 verabredet, Besuchern, die von Hartz-IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung leben, für nicht ausverkaufte Vorstellungen Karten zum Selbstkostenpreis von drei Euro anzubieten. Diese „Restkarten“ können in der Regel an den Abendkassen kurz vor Vorstellungsbeginn erworben werden. Ausgenommen sind Prämieren und Gastspiele. Manche Häuser bieten 3--Tickets nur an bestimmten Wochentagen an. Reservierungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Insgesamt beteiligen sich in Berlin 19 Einrichtungen am 3--Ticket, darunter alle landeseigenen und institutionell geförderten Opern, Theater und Konzerthäuser. Zu den Häusern mit der größten Nachfrage nach 3--Tickets zählen das Theater an der Parkaue, die Volksbühne, die Deutsche Oper, der Friedrichstadtpalast und die Komische Oper.
Detaillierte Informationen zum 3--Ticket erhalten Besucher in den Häusern und über die Website der Berliner Kulturverwaltung (www.kultur.berlin.de)
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Quelle
http://www.kultur.berlin.de