Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Deutschen Bühnenverein und der Deutschen Orchestervereinigung eine Verlängerung des im September 2005 abgeschlossenen Haustarifvertrages für das Staatsorchester Rheinische Philharmonie in Koblenz, das Philharmonische Staatsorchester Mainz und die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz mit Sitz in Ludwigshafen bis zum 31. Juli 2013 vereinbart.

„Wir haben uns in einem offenen und konstruktiven Dialog auf die Verlängerung des Vertrages verständigt“, sagte Kulturstaatssekretär Professor Dr. Joachim Hofmann-Göttig, der die Verhandlungen für das Land Rheinland-Pfalz geführt hat.

Während der Laufzeit des Vertrages sind die Beschäftigten der drei Landesorchester vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt und erhalten die tariflichen Vergütungserhöhungen – analog zu den flächentariflichen Vereinbarungen.

Die „Innere Kooperation“, also die Ausweitung der Zusammenarbeit der drei Landesorchester, ist weiterhin ein zentraler Bestandteil des Haustarifvertrags.

„Mit der Verlängerung des Haustarifvertrags sichern wir die Qualität und die Finanzierbarkeit unserer Orchester für weitere fünf Jahre. Vor dem Hintergrund der Planungsunsicherheit, der viele Orchester in anderen Ländern ausgesetzt sind, haben wir für die Musikerinnen und Musiker wie auch für das Land selbst damit eine gute Perspektive geschaffen“, kommentierte Hofmann-Göttig.

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