Die Leistungen von Fördervereinen haben sich in den letzten Jahren zu einem fast unabdingbaren Bestandteil des Finanzierungsmixes von Kultureinrichtungen entwickelt. Fördervereine ermöglichen besondere Ausstellungen, kaufen Bücher oder Kunstwerke an, finanzieren die besondere Ausstattung einer Inszenierung usw. Darüber hinaus sind Fördervereine die besten Multiplikatoren für die Kultureinrichtung überhaupt. Sie werben für eine Kultureinrichtung und verankern sie damit in der Bevölkerung.
Ab dem 01.01.2007 werden Mitglieder von Fördervereinen von Bibliotheken, von Museen, von Theatern, Orchestern und von anderen Kultureinrichtungen ihren Mitgliedsbeitrag in vielen Fällen nicht mehr steuerlich absetzen können, wenn sie eine so genannte geldwerte Gegenleistung z.B. mit einem Gegenwert zum Mitgliedsbeitrag von wenigen Prozent erhalten.
Unter dieser geldwerten Gegenleistung ist z.B. der freie Eintritt in ein Museum oder aber der Erlass der Jahresgebühr von Bibliotheken zu verstehen. Diese geringwertigen Vorteile sind bei Fördervereinen allgemein üblich und stellen eine Anerkennung des geleisteten Engagements dar. Denn regelmäßig ist die Leistung von Fördervereinsmitgliedern wesentlich höher als der entstehende geldwerte Vorteile
Bislang wurde vom Bundesfinanzministerium die Möglichkeit einer pauschalen Abgeltung der so genannten geldwerten Gegenleistungen abgelehnt und die Meinung vertreten, dass, wenn auch nur ein geringer geldwerter Vorteil anfällt, in den meisten Fällen der gesamte Mitgliedsbeitrag nicht mehr steuerlich abgesetzt werden kann. Nun hat das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben vom 11.07.2006 zur Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten und Anwendung der Vereinfachungsregelungen auf ähnliche Sachverhalte geschrieben: „Soweit außerhalb einer Sportstätte in einem Gesamtpaket Leistungen angeboten werden, die Eintritt, Bewirtung und Werbung enthalten (z.B. Operngala) ist eine pauschale Aufteilung möglich.“
Der Deutsche Kulturrat geht davon aus, dass nun auch die Möglichkeit bestehen muss, bei Mitgliedsbeträgen zu Kulturfördervereinen ähnlich zu verfahren und eine pauschale Aufteilung von Spende und geldwertem Vorteil zu ermöglichen. Der Deutsche Kulturrat fordert das Bundesfinanzministerium zur Prüfung auf.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die vom Bundesfinanzministerium unter dem Eindruck der Fußballweltmeisterschaft gefundene Regelung zur steuerlichen Behandlung von VIP-Logen in Sportstätten öffnet die Tür, bei der steuerlichen Behandlung von Kulturfördervereinen ähnlich zu verfahren. Dass was für den Sport richtig ist, sollte für die Kultur auch möglich sein.“
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Quelle
http://www.kulturrat.de