Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion klar für das Staatsziel Kultur ausgesprochen hat.

Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags, in der alle Fraktionen des Deutschen Bundestags und unabhängige Sachverständige mitwirken, hatte bereits in ihrem Zwischenbericht im Juni 2005 ein einstimmiges Votum für das Staatsziel Kultur ausgesprochen. Die FDP-Fraktion hat gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag zur Verankerung des Staatsziels Kultur in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Gestern Abend hat nun die SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, für die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz (Artikel 20) mit dem Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ einzutreten. Damit ist das Staatsziel Kultur nicht mehr allein ein Anliegen der Kulturpolitikerinnen und -politiker, sondern aller Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz ist überfällig. Bereits seit Jahrzehnten werden alle Argumente sorgfältig abgewogen. Die Formulierung „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ im Grundgesetz bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die idealistische Vorstellung von der Kulturnation in praktische Politik zu übersetzen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) haben sich klar und unmissverständlich für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen. Doch bislang ist ihnen die CDU-Bundestagsfraktion noch nicht gefolgt. Nachdem die SPD-Bundestagsfraktion sich jetzt klar für das Staatsziel Kultur ausgesprochen hat, muss nun endlich auch die CDU Farbe bekennen. Weiter in die Büsche schlagen, gilt nicht.“

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