Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßte wichtige Aussagen zur Kulturpolitik im gestern vorgestellten Koalitionsvertrag in Thüringen.

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Koalitionspartner unterstützen die Bestrebungen, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und schließen sich damit der Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ an.“ Die Enquete-Kommission hatte den Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ als neuen Art. 20 b des Grundgesetzes empfohlen. Diese Empfehlung unterstützt der Deutsche Kulturrat nachdrücklich.

Außerdem spricht sich die neue Koalition in Thüringen für den Erhalt der Künstlersozialkasse als unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Sicherung der Künstlerinnen und Künstler aus.

Ebenfalls wollen die Koalitionspartner eine gesetzliche Regelung zur Kulturförderung des Landes prüfen. Dabei soll auch der besondere Förderbedarf bei Bibliotheken, Musikschulen und Jugendkunstschulen berücksichtigt werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der gestern vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Thüringen enthält wichtige Aussagen zur Kulturpolitik, die auch bundesweit von Bedeutung sind. Es ist sehr erfreulich, dass sich die Koalitionspartner eindeutig für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz aussprechen. Damit wird einmal mehr klar, dass ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz nicht gegen den Föderalismus gerichtet ist, sondern die Kulturfinanzierung in Bund, Land und Kommune stärken würde.“

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