Das sächsische Kabinett hat beschlossen, den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Kulturräume im Freistaat Sachsen in den Landtag einzubringen. "Damit besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Gesetzesnovelle gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Kreisgebietsreform in Kraft treten wird", begrüßt Sachsens Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange den Kabinettsbeschluss. Als besonderen Erfolg bezeichnete die Ministerin die gesetzliche Verankerung der Aufstockung der Landeszuweisungen von bisher 76,7 auf 86,7 Millionen Euro. Die zusätzlichen 10 Millionen Euro waren bisher lediglich durch den Koalitionsvertrag gesichert. Darüber hinaus werde das Gesetz künftig unbefristet gelten.

Laut Gesetzentwurf würden mit Ausnahme der Kulturräume Oberlausitz-Niederschlesien und Leipziger Raum jeweils zwei ländliche Kulturräume – die infolge der Kreisgebietsreform mit den neuen Landkreisen identisch sind – zu einem größeren ländlichen Kulturraum zusammengefasst. Die urbanen Kulturräume Chemnitz, Dresden und Leipzig blieben unverändert bestehen. Wie bisher werde es auch weiterhin kommunale Pflichtzweckverbände mit jeweils zwei Landkreisen als Mitgliedern geben, so Ministerin Dr. Stange. Neu ins Gesetz aufgenommen sei darüber hinaus eine Regelung die vorschreibe, dass die Umsetzung des Gesetzes künftig aller 7 Jahre evaluiert werde.

Bereits im November dieses Jahres hatte der Sächsische Landtag in einer vorherigen Novelle die Verlängerung des Kulturraumgesetzes bis 2011 beschlossen. Die erneute Änderung des Kulturraumgesetzes war aufgrund der bevorstehenden Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform notwendig geworden, die im Juli 2008 in Kraft treten soll.

Nach der heutigen Kabinettsbefassung erfolgt nun die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag. Bis spätestens Mai 2008 sollte das Gesetz im Landtag verabschiedet werden, damit es rechtzeitig zum 1. Juli 2008 in Kraft treten kann. Das bundesweit einmalige Kulturraumgesetz hatte der Sächsische Landtag 1993 ohne Gegenstimme beschlossen.