Das Land Nordrhein-Westfalen und die GEMA haben eine neue Pauschalvereinbarung geschlossen, die ehrenamtlich getragene, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen bei der Durchführung bestimmter Veranstaltungen entlasten soll. Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt das Land die GEMA-Gebühren für ausgewählte Veranstaltungen. Für die zweite Jahreshälfte 2026 stellt das Heimatministerium hierfür eine Million Euro bereit, für das Jahr 2027 weitere zwei Millionen Euro. Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2027.

Von der Regelung profitieren Vereine und Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich erfolgt. Voraussetzung ist weiterhin die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA. Erfasst werden bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr, sofern kein Eintritt erhoben wird und die Veranstaltungsfläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet.

Welche Veranstaltungen sind abgedeckt?

Die Vereinbarung richtet sich vor allem an klassische Vereinsfeste wie Sommerfeste, Dorffeste, Vereinsjubiläen oder ähnliche Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik. Für diese Veranstaltungen übernimmt künftig das Land die anfallenden GEMA-Vergütungen.

Welche Veranstaltungen sind ausgeschlossen?

Für viele Musikvereine, Chöre und Orchester ist jedoch besonders wichtig: Zahlreiche musikbezogene Veranstaltungsformen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Vereinbarung. Dazu gehören insbesondere:

  • Konzerte
  • Festivals
  • Tanzveranstaltungen
  • gestreamte Veranstaltungen
  • dauerhafte Hintergrundmusik
  • Veranstaltungen mit Eintrittsgeld
  • Karnevals- und Schützenfestumzüge

Damit bleiben gerade jene Veranstaltungsformen außen vor, die für zahlreiche Musikvereine, Chöre und Ensembles den Kern ihrer kulturellen Arbeit darstellen.

Positive Signale für das Ehrenamt

Unabhängig von diesen Einschränkungen ist die Vereinbarung grundsätzlich zu begrüßen. Sie stellt eine Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements dar und kann insbesondere Vereine außerhalb des Musikbereichs bei der Durchführung von Vereinsfesten und Gemeinschaftsveranstaltungen finanziell und organisatorisch entlasten. Auch Musikvereine profitieren dort, wo sie beispielsweise Sommerfeste, Jubiläumsveranstaltungen oder andere nicht konzertante Vereinsveranstaltungen durchführen.

Begrenzter Nutzen für Chöre und Musikensembles

Aus Sicht des organisierten Musiklebens bleibt die Wirkung jedoch begrenzt. Die wesentlichen öffentlichen Aktivitäten von Chören, Orchestern, Ensembles und Musikvereinen sind Konzerte und musikalische Aufführungen. Gerade diese Veranstaltungen werden von der NRW-Regelung nicht erfasst. Für viele Mitgliedsvereine des Landesmusikrats NRW entstehen daher weiterhin GEMA-Kosten im Rahmen ihrer regulären Konzerttätigkeit.

Besonders deutlich wird dies im Vergleich zu den bestehenden Vereinbarungen des Chorverbands NRW. Durch die gemeinsam von Chorverband NRW und Landesmusikrat NRW finanzierte GEMA-Pauschale sind die Mitgliedschöre des Chorverbands bereits seit Jahren von GEMA-Abgaben für ihre Konzerte und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen weitgehend befreit. Für diese Chöre bringt die neue Landesregelung daher nur einen begrenzten zusätzlichen Nutzen, da die zentralen musikalischen Aktivitäten bereits über die bestehende Verbandslösung abgesichert sind.

Fazit

Die neue Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung für das Ehrenamt und kann zahlreiche Vereine bei der Durchführung von Vereinsfesten entlasten. Für die organisierte Amateurmusik bleibt der Nutzen jedoch eingeschränkt, da Konzerte und viele weitere musikalische Veranstaltungsformen ausdrücklich von der Förderung ausgenommen sind. 

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