Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von Festivals und Reihen aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und präsentiert werden.

Ziel der vierjährigen Förderung ist es, Festivals und Reihen, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind und sich in der Vergangenheit durch künstlerische Qualität, ein besonderes Profil und thematische Schwerpunktsetzung etabliert haben, langfristige Planungssicherheit zu ermöglichen. Die Förderung umfasst einen Zeitraum von vier Jahren.

Gefördert werden Festivals und Reihen, die in Berlin entwickelt und präsentiert werden und die unter anderem dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen oder sich durch ihre überregionale/internationale Strahlkraft auszeichnen (z.B. durch entsprechende Kooperationen, Netzwerke, Beteiligte). 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine zweimalige öffentliche Förderung des Festivals oder der Reihe z.B. durch Land, Bund, EU innerhalb der letzten fünf Jahre. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. 

Hinweis: Die Förderung der Sparte Film liegt nicht in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die ausgeschriebene Förderung ist nicht für reine Filmfestivals vorgesehen. 

Über die Förderung berät ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes, fünfköpfiges Gremium. Mit einer Förderentscheidung ist im Frühjahr 2027 zu rechnen. Die Projekte können frühestens ab 1. Januar 2028 beginnen.

Die Bewerbungsfrist für die vierjährige Förderung von Festivals und Reihen 2028 - 2031 endet am 31. März 2026 um 14:00 Uhr.

Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/vierjaehrige-festivals-und-reihen/

Hinweis: Für alle Anlagen, für die Muster bereitgestellt werden, sind diese zu verpflichtend zu nutzen. 

Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Link zum Online-Formular: https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice/main 

Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/

Absätze