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Katarzyna Wielga-Skolimowska, Künstlerische Direktorin der Kulturstiftung des Bundes  
Foto:  Falk Wenzel

Für das Förderprogramm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ der Kulturstiftung des Bundes stehen ab 2027 weitere 10 Millionen Euro aus dem Etat der Stiftung zur Verfügung – dies hat der Stiftungsrat kürzlich entschieden. Ziel der zweiten Förderphase ist es, dass Kulturinstitutionen gemeinsam mit Kulturpolitik und Verwaltung mutige Zukunftsmodelle umsetzen. Ab Herbst 2026 können Anträge gestellt werden, von denen bis zu 20 zur Förderung ausgewählt werden.

Für das Förderprogramm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ der Kulturstiftung des Bundes stehen ab 2027 weitere 10 Millionen Euro aus dem Etat der Stiftung zur Verfügung – dies hat der Stiftungsrat kürzlich entschieden. Ziel der zweiten Förderphase ist es, dass Kulturinstitutionen gemeinsam mit Kulturpolitik und Verwaltung mutige Zukunftsmodelle umsetzen. Ab Herbst 2026 können Anträge gestellt werden, von denen bis zu 20 zur Förderung ausgewählt werden.

Gefördert werden visionäre Transformationsvorhaben, die bestehende Arbeitsweisen grundlegend hinterfragen und weiterentwickeln – etwa durch neue Führungs- und Organisationsformen, innovative Finanzierungsmodelle, spartenübergreifende Kooperationen oder eine stärkere Öffnung hin zur Stadtgesellschaft. Die Projekte haben Modellcharakter und werden ihre Erfahrungen an andere Einrichtungen weitergeben.

„Nachhaltige Veränderungen entstehen im Handeln – dort, wo Neues gewagt wird, wo institutionelle Strukturen geöffnet werden und wo Kultur zukunftsfähig weiterentwickelt wird“, sagt Katarzyna Wielga-Skolimowska, Künstlerische Direktorin der Kulturstiftung des Bundes. „Die Zukunft der kulturellen Landschaft in Deutschland entscheidet sich daran, ob Kulturinstitutionen ihre gesellschaftliche Verantwortung aktiv wahrnehmen – als Orte der Auseinandersetzung und der Teilhabe. Viele Einrichtungen bringen dafür bereits visionäre Ideen und den Mut zur Veränderung mit. Das Programm ‚Übermorgen‘ setzt genau hier an und wirkt so als kulturpolitischer Beschleuniger: Es verschafft neuen und bereits geplanten Transformationsprozessen Zeit, Ressourcen und Räume für Austausch.“

Bereits seit Mitte 2025 entwickeln in der ersten Phase des Förderprogramms „Übermorgen“ mehr als fünfzig Kultureinrichtungen und Verwaltungen in über dreißig Großstädten Konzepte, wie ihre Häuser in Zukunft arbeiten und wirken sollen. Im Dezember 2025 hat der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes nun die Umsetzungsphase bewilligt. Antragsberechtigt sind Institutionen aus deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern – unabhängig von einer Förderung in der ersten Programmphase.

Förderhöhe: 300.000 bis 600.000 Euro pro Projekt

Die Förderung läuft von 2027 bis 2030 und dient ausdrücklich der Finanzierung eines nachhaltigen, mutigen Transformationsprozesses. Antragstellende müssen glaubwürdig darlegen, wie die neuen Strukturen nach Ende der Förderung ohne zusätzliche Mittel seitens der Träger fortgeführt werden können.

Wissenstransfer als zentrales Programmelement

Jede geförderte Institution übernimmt Verantwortung als Modellprojekt und wirkt als Patin für mindestens zwei weitere Kulturinstitutionen. Ergänzt wird dies durch bundesweite Austauschformate und einen europäischen Fachkongress sowie durch die Zusammenarbeit mit spartenspezifischen Verbänden und dem Deutschen Städtetag.

Politische Rückendeckung und Kofinanzierung erforderlich

Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive Unterstützung des Vorhabens durch Politik und Verwaltung, belegt durch entsprechende Beschlüsse und öffentliche Stellungnahmen. Für die erforderliche Kofinanzierung von 20 Prozent der beantragten Fördermittel können Eigen- oder Drittmittel (zum Beispiel durch andere Stiftungen oder die Bundesländer) eingebracht werden, um so auch Kommunen in Haushaltssicherung eine Beantragung zu ermöglichen.

Zeitplan der Realisierungsphase

Die verbindlichen Förderkriterien werden im Herbst 2026 veröffentlicht. Der Antragsschluss für die Realisierungsphase ist am 12. Februar 2027 um 12:00 Uhr. Der Projektstart ist für Juli 2027 vorgesehen, die Förderphase endet im Dezember 2030.

Auf einen Blick:

  • Herbst 2026: Veröffentlichung der Förderkriterien und Start der Antragstellung
  • Oktober 2026 – Februar 2027: Digitale Beratungstermine (Details siehe Website)
  • 12. Februar 2027, 12:00 Uhr: Antragsschluss
  • Juli 2027: Projektstart für bis zu 20 Projekte
  • Fördermittel von 300.000 – 600.000 Euro pro Projekt
  • Dezember 2030: Projektende

Weitere Informationen und laufende Updates: https://uebermorgen-programm.de/ sowie www.kulturstiftung-des-bundes.de/uebermorgen