Am 9. Oktober 2007 hat die SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Konkret soll der Artikel 20, Absatz 1, um den Satz ergänzt werden: »Der Staat schützt und fördert die Kultur.« Dazu erklärt der Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V., Prof. Dr. Oliver Scheytt:
»Der Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion ist ein wichtiger Schritt. Jetzt sind es nicht mehr nur die Kulturpolitiker, die ein Staatsziel Kultur fordern, sondern die zweitgrößte Fraktion des Bundestages stellt sich dahinter. Nachdem die Oppositionsparteien sich der Idee ohnehin nicht verschließen, ist jetzt die CDU/CSU-Fraktion gefordert, der Empfehlung der Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland« vom 1. Juni 2005 zu folgen und grünes Licht für einen entsprechenden Parlamentsbeschluss zu geben.
Wir brauchen das Staatziel Kultur, um Kultur als öffentliches Gut und als Aufgabenfeld der Politik zu stärken. Trotz unbestreitbarer Erfolge der letzten Jahrzehnte stehen uns hier noch große Aufgaben bevor, um das Bürgerrecht Kultur zu verwirklichen. Die Kulturelle Bildung muss intensiviert werden, um mehr Teilhabegerechtigkeit zu erreichen. Die Arbeits- und Lebenssituation der Künstler ist unbefriedigend. Die kulturelle Integration der Migranten bedarf viel größerer kulturpolitischer Anstrengungen. Europa muss auch als kulturelles Projekt gesehen und gestaltet werden.
Die Verankerung eines Staatsziels Kultur im Grundgesetz kann das Bewusstsein dafür stärken, welche herausragende Bedeutung Kunst und Kultur für das Zusammenleben der Menschen und die Entwicklung jedes Individuums haben. Alle Akteure in diesem komplexen Politik- und Aufgabenfeld würden dadurch ermutigt, ihre Arbeit mit neuem Elan und neuer Zuversicht anzugehen. Bund, Länder und Gemeinden, aber auch die Künstler und Kulturschaffenden sowie bürgerschaftliche Organisationen könnten sich darauf berufen. Der Kulturstaat Deutschland würde dadurch noch mehr Substanz bekommen. Mit der Aufnahme von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz bekennt sich der Staat zu seiner Verantwortung, das kulturelle Erbe zu bewahren, Kunst und Kultur zu fördern und weiter zu entwickeln. Wir fordern deshalb alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, sich für die Aufnahme des Staatsziels Kultur im Grundgesetz einzusetzen.«
Absätze
Quelle
http://www.kupoge.de