Die Coronakrise 2020 wird auf Jahre hinaus die öffentlichen Haushalte belasten. Die Länder und Kommunen nehmen ihre verfassungsrechtliche Verantwortung für Bildung und Kultur auch wahr, indem sie diese zu über 85% finanzieren. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wurden bisher die Ausgaben für die bildungskulturelle Infrastruktur, die nicht unter die Pflichtaufgaben fallen, oftmals überproportional gekürzt. Es besteht jedoch ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass die Finanzierung einer intakten Bildungs- und Kulturlandschaft, die den Werten und Maßstäben der völkerrechtlich verbindlichen UNESCO-Konvention zur Kulturellen Vielfalt verpflichtet ist, eine öffentliche Aufgabe ist, in öffentlicher Verantwortung liegt und überwiegend öffentlich finanziert werden sollte.

Schon jetzt ist allerdings die Finanzierung des öffentlichen Bildungs- und Kulturlebens in Teilen unseres Landes nicht hinreichend. Angesichts der Dimension der Coronakrise erachten wir die zivilgesellschaftliche Mitverantwortung als besonders essenziell, Bildung und Kultur als wesentliche Teile des Gemeinwesens dauerhaft auskömmlich zu finanzieren.

Deshalb appellieren der Deutsche Musikrat und die Landesmusikräte an die Landesregierungen und die in den Landesparlamenten vertretenen Parteien, die Finanzierung der Bildungs- und Kulturausgaben über eine Verpflichtungsermächtigung auch für die kommenden Jahre zu sichern und vor überproportionalen Kürzungen zu schützen.

Dazu schlagen wir den Ländern vor, die geplanten Steigerungen der Haushaltsausgaben für Bildung und Kultur für die nächsten drei Jahre – trotz der Coronakrise – mit einer solchen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt zu verankern. Zumindest aber sollte mit der Selbstverpflichtung vereinbart werden, dass die Finanzierung von Bildung und Kultur auch in Zukunft in jener prozentualen Höhe gewährleistet ist, wie es in den derzeitigen Haushaltsansätzen der Fall ist.

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