Der Hauptstadtkulturfonds vergibt im zweiten Entscheidungsverfahren für das Jahr 2015 rund 4,7 Millionen € für 65 Projekte. Es lagen 291 Anträge vor, mit einem Antragsvolumen von rund 20 Millionen €.

Der Hauptstadtkulturfonds fördert innovative Projekte unterschiedlicher künstlerischer Sparten. Die Projekte leisten dabei stets einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Ansätze und Perspektiven und damit nicht zuletzt auch gesellschaftlicher Diskussionen. Die vom Hauptstadtkulturfonds geförderten Projekte machen einen gewichtigen Teil dessen aus, wofür Berlin als internationale Kulturmetropole heute steht.

Bei der Auswahl der Projekte wird darauf geachtet, dass neben der Förderung großer, über die Stadt hinaus wirkender Projekte auch noch nicht etablierte Künstler eine Chance bekommen. Dabei liegen die kleinen Projekte, die Entdeckungen und neue Zugangsweisen versprechen, der Jury besonders am Herzen.

Unter der Leitung des Kurators, Dr. Joachim Sartorius, haben die Mitglieder der Jury

- Nezaket Ekici, Bildende Künstlerin
- Dr. Anette Hüsch, Kunst- und Medienwissenschaftlerin, Direktorin der Kunsthalle zu Kiel
- Tobi Müller, Kulturjournalist, Dramaturg und Moderator
- Dr. Claudia Schmölders, Schriftstellerin und Publizistin
- Ketan Bhatti, Musiker und Komponist
- Frank Weigand, Journalist, Tanzkritiker und Übersetzer

über die Anträge beraten.

Von den 291 Anträgen sind 114 Anträge in die engere Auswahl gekommen. Die Jury ist gehalten, bei ihrer Auswahl den innovativen Charakter der Projekte und deren Bedeutung für Berlin zu beachten. Insbesondere hat sie solchen Projekten den Vorzug gegeben, die über Berlin hinaus nationale und internationale Bedeutung entwickeln könnten.

Auf der Grundlage der Juryempfehlungen hat der Kurator, Dr. Joachim Sartorius, dem „Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds“ 65 Projekte für eine Förderung vorgeschlagen. Diesem Vorschlag hat der Gemeinsame Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds am 17. Dezember 2014 zugestimmt.

Für das erste Bewerbungsverfahren für das Jahr 2016 ist der 15. April 2015 als Abgabetermin festgesetzt worden.